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Beantwortet
Autor Zeliha Canbolat am 05. August 2015
11896 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Antrag überschnitten Betreuungsgeld

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

das das Betreuungsgeld gekippt wurde ist eine Entscheidung wogegen man nichts machen kann, damit komme ich klar nur das eine Leistung von heute auf Morgen gekippt wird, ist wirklich nicht zu akzeptieren.

In meinem Fall wurde der Antrag höchstwahrscheinlich noch gar nicht bearbeitet, da ich aus persönlichen Gründen meinen Antrag erst 4 Wochen später nach Eingang rausschicken konnte. Auf den Anträgen ist ja auch keine Frist angegeben, Zahlungen sind sogar rückwirkend möglich. Es hat sich überschnitten denke ich mal da ich leider bis heute nichts erfahren habe.

Nun sind Eltern in meinem Freundeskreis dabei, deren Kinder zwar 1 Monat später zur Welt kamen, aber bereits einen positiven Bescheid haben aber mein Kind wiederum zwar früher geboren ist, aber da mir der bewilligte Bescheid nicht vorliegt, und deshalb ich keine Leistung erhalten werde?

Es muss doch bei solchen Entscheidungen einen Stichtag geben, so wie damals bei der Einführung des Betreuungsgeldes, welche sich nach dem Geburtstag des Kindes richtet.

Es gibt bestimmt mehrere Fälle wo sich die Eltern im Urlaub befanden und daher den Antrag noch nicht rausschicken konnten und und und ..... Da könnte ich Ihnen zig Beispiele nennen, gegenüber diejenigen diese Entscheidung unfair wäre.

Nun haben viele Eltern sich nicht um einen Kitaplatz gekümmert, bzw. viele Eltern haben sicherlich beim Arbeitgeber die Elternzeit verlängert und nun stehen Sie da und haben nichts! Man kann schlecht vom Arbeitgeber verlangen, das der Arbeitsplatz doch nicht anderweitig vergeben wird, wenn nicht bereits schon geschehen.

MfG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. September 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Canbolat,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt, da es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Neue Anträge auf Betreuungsgeld können daher nicht mehr gestellt und bewilligt werden. Zuständig für Bewilligung und Auszahlung eines Betreuungsgeldes sind die Bundesländer, nicht der Bund.

Das Bundesfamilienministerium hat bereits erklärt, dass niemand Betreuungsgeld zurückzahlen muss und auch die Eltern, die bereits bewilligte Anträge haben, das Betreuungsgeld noch erhalten werden. Insofern ist das Betreuungsgeld ja nicht von einem Tag auf den anderen gestrichen worden, sondern es läuft sozusagen aus.

Was Ihren Fall betrifft: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 dürfen keine bewilligende Betreuungsgeldbescheide mehr erlassen werden, da die rechtliche Grundlage dafür nicht mehr vorhanden ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren konkreten Fall von hier aus nicht prüfen können.

Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=218354.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. August 2015
    1.

    Hier wird ein >Rechtssachverhalt< dargestellt
    und nur aus einer Sicht berichtet.

    Wie kann man sich ein reales Bild machen,
    wenn es nur aus einer Sicht
    beschrieben hat.

    Ganz sicher gibt es hier genaueste gesetzliche
    Grundlagen. Wenn es zu einer *Rechtsver-
    letzung* gekommen sein sollte, dann muß
    er geheilt werden.

    Wenn dem so sein sollte, wäre es ein Fall
    für einen Rechtsanwalt bzw. Gericht
    und nicht für die Bundeskanzlerin.

  2. Autor Bianca Kohnen
    am 29. August 2015
    2.

    Bei mir ist es ähnlich wie im oben beschrieben Fall.
    Es heißt doch alle haben einen Anspruch auf einen Kitaplatz aber unter der Berücksichtigung das man ihn auch rechtzeitig anmeldet hat was die Mütter die sich für das Betreungsgeld entschieden haben sicher nicht getan haben.

    So gesehen hat der Staat sich Luft verschafft zum Ausbau der Plätze was ja vom eingesparten Geld geschehen soll.
    Aber auf Kosten von Müttern und Kindern!
    Mich würde es nicht wundern wenn die ersten Klagen kommen gegen den Staat den der versprach alle Kinder haben einen Platz jene Mütter die eben nun keinen haben weil der Staat nun das Betreungsgeld abgeschafft hat könnten nun ja darauf behaaren einen Platz zu bekommen und wenn nicht eben Verdienstausfälle etc einklagen

  3. Autor Verena Arnold
    am 31. August 2015
    3.

    Dazu kommt, dass Eltern mit diesem Geld kalkuliert haben. Man prüft ja die Finanzen bevor man Anträge einreicht. Wir zum Beispiel. Zwillinge = 300€ Betreuungsgeld. Also habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Allerdings würde das Geld jetzt von heute auf morgen gestrichen. Nicht jeder kann die Elternzeit vorzeitig beenden. Pech gehabt scheinbar.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 31. August 2015
    4.

    >Rechtssachen< sind für Rechtsanwälte,
    Staatsanwälte und Richter. Erst wenn
    diese Schiene am Ende ist, ist es
    was für die Bundeskanzlerin.

    Ihre oberste Pflicht ist es >Gerechtigkeit <
    gegenüber jedermann zu üben.

    Wenn hier tatsächlich eine Rechtsverletzung
    geschehen ist und Ihnen kein Rechtsanwalt
    helfen will, dann sollten sie klein (MdL,
    MdB) anfangen und sich zum
    Schluß an die Bundes-
    kanzlerin wenden.

    Zumindest habe ich die *Tippel-
    tappel-Tour* eingehalten.
    Gebracht hat es
    auch nichts.

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