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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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Die Kanzlerin direkt
Mein Umgangsrecht
Sehr geehrte Frau Merkel,
ich habe zwei Mädchen, 14 und 16 Jahre, welche bei ihrer Mutter wohnen und habe auch das Sorgerecht zu 50 %, sprich, auch das Umgangsrecht. Allerdings habe ich seit ca. 10 Jahren keine Möglichkeit, meine Kinder zu sehen, weil es die Ex-Frau und Mutter nicht will. Die Kinder mit der Polizei abholen lassen, wäre unmoralisch laut Anwalt. Das Jugendamt macht nichts. Das Sozialamt schaut nur, dass der Pflichtunterhalt kommt. Ich bin gedanklich soweit, um meine Kinder zu sehen, dass ich bis zum höchsten Bundesgerichtshof gehen würde, um über diese Richter eine Gesetzeslücke zu finden, die es mir erlaubt, meine Kinder wenigstens einmal im Monat zu sehen. Der Gesetzestext „zum Wohle des Kindes“ hilft mir da gar nichts. Würde ich ein Richterurteil machen lassen, hätte das den gleichen Effekt, es wäre vor meiner Ex-Frau nichts wert.
Welche gesetzlichen Möglichkeiten habe ich noch, um meine Kinder sehen zu können?
Ihr Thomas Braun
Kommentare (2)Schließen
am 04. September 2015
1.
am 06. September 2015
2.
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