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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Janina Klein am 04. September 2015
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Die Kanzlerin direkt

Freibedarf bei Kindergeldanrechnung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich hätte ebenfalls eine Frage.
Ich beziehe mit meiner Familie ALG2 und hätte die Frage,warum es bei der Anrechnung des Kindergeldes nicht ebenfalls den Freibetrag von 100,- Euro pro Kind gibt.
Es wird als "Einkommen" des Kindes angerechnet und somit hat auch das Kind das Recht auf einen Freibetrag der ebenfalls
100,- Euro wäre.
Wieso werden dort Unterschiede gemacht und warum wird das KOMPLETTE Kindergeld wieder abgezogen?
Ausserdem werden die Kinder von Hartz4 Beziehern als 2. Klasse behandelt,denn diese haben wie immer nie etwas von den Kindergelderhöhungen.
In den Medien wird es immer so dargestellt,wir tun etwas für die Familien,aber die die es auch sehr nötig haben,und das haben Hartz4 Bezieher,diese werden IMMER von den Erhöhungen ausgeschlossen.

Vielen Dank für die Antwort

Mit freundlichen Grüssen
Klein