Sehr geehrter Herr Kudlek,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Achtung der Menschenwürde und der Schutz vor Willkür und Verfolgung gehören zu unseren Grundwerten. Sie stehen an oberster Stelle in unserem Grundgesetz. Diese grundlegenden Menschenrechte gelten – die Bundeskanzlerin hat wiederholt darauf hingewiesen - für alle Menschen, die in unserem Land leben oder die zu uns kommen. Darauf kann Deutschland siebzig Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Terrorregimes zu Recht stolz sein.
Die aktuellen Flüchtlingsströme stellen uns vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung arbeitet Hand in Hand mit den Bundesländern und Gemeinden an einem Lösungskonzept mit einem fairen Lastenausgleich. Zugleich ist klar, dass Europa endlich zu einem gemeinsamen Vorgehen finden muss. Dazu gehört die unverzügliche und schnelle Einrichtung von Aufnahme- und Registrierungseinrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten, an deren Außengrenzen der Flüchtlingsandrang besonders groß ist. Auch bedarf es einer fairen Verteilung und Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus müssen wir die Fluchtursachen wirksam bekämpfen. Über all diese Themen wird in dieser Woche in Berlin und Brüssel beraten.
Als größtes Land der Europäischen Union im Herzen Europas beruht Deutschlands wirtschaftliche Stärke nicht zuletzt auf seiner Weltoffenheit. Abschottung und geschlossene Grenzen sind in einer globalisierten Welt keine Option für eine erfolgreiche Zukunft. Deshalb arbeiten wir auch gemeinsam mit unseren internationalen Partnern in der EU und den Vereinten Nationen an der Lösung von Konflikten und der Beseitigung von Fluchtursachen. Mehr zum Thema Flüchtlinge finden Sie auf der Themenseite “Flucht und Asyl“: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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