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Beantwortet
Autor Marion Reuter am 25. August 2015
18146 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Genfer Flüchtlingskonvention

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe eine Frage zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Greift in Bezug auf syrische Kriegsflüchtlinge, die in Deutschland Schutz aufgrund der GFK suchen, die Drittstaatenregelung oder gilt diese ausschließlich für politisch Verfolgte im Sinne von Art. 16a Abs. 1? Meinen Recherchen zufolge greift die Drittstaatenregelung hier nicht, ich hätte diesbezüglich aber gerne eine verbindliche Auskunft.

Ist es so, dass Deutschland im Rahmen der GFK rechtlich verpflichtet ist, in unbegrenzter Anzahl Kriegsflüchtlinge aufzunehmen, dass somit jede/r nach Deutschland kommende Syrer/in das Recht auf Aufnahme in Deutschland hat, auch falls in den nächsten Jahren sich mehrere Millionen Syrer und Syrerinnen entscheiden sollten, nach Deutschland zu flüchten? Immerhin ist ja kein Ende des syrischen Bürgerkrieges in Sicht, was dieses Szenario nicht ganz unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Und wenn es tatsächlich der rechtliche Status sein sollte, dass Deutschland zu unbegrenzter Aufnahme verpflichtet wäre, halten Sie die GFK von 1954 dann auch weiterhin für zeitgemäß bzw. halten Sie einen sich abzeichnenden millionenfachen Zuzug von Kriegsflüchtlingen nach Deutschland im Rahmen der GFK unter wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Aspekten für verkraftbar und vertretbar? Sollte nicht in Zusammenarbeit mit der UNO und der EU eine Quote und Aufnahmeobergrenze für die Länder Europas (sowie die USA! etc.) festgelegt werden, um Deutschland nicht zu überlasten und nicht politisch zu destabilisieren? Und sollten nicht auch islamische Staaten ihren Anteil leisten oder ist die Bewältigung der Flüchtlingskrise in erster Linie eine deutsche Angelegenheit?

Besten Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Reuter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. September 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Reuter,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip des Grundgesetz-Artikels 16a, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze. Allerdings wird das Asylrecht nur im Rahmen eines offiziellen Anerkennungsverfahrens gewährt. Daneben besteht in Deutschland der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie enthält allerdings keine grundsätzliche Verpflichtung, einer unbegrenzten Zahl von Menschen Aufenthalt zu gewähren. Wenn Deutschland also Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten Aufenthalt gewährt, geschieht dies aus humanitären Erwägungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.

Unabhängig davon strebt die Bundesregierung gegenwärtig in der Tat eine belastbare Regelung zur Verteilung der Flüchtlingsströme innerhalb der Europäischen Union an. Auch die Nachbarländer Syriens (vor allem die Türkei, der Libanon und Jordanien) leisten ganz entscheidende Hilfe: Sie beherbergen gegenwärtig über vier Millionen Flüchtlinge.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Marion Reuter
    am 26. August 2015
    1.

    Ich möchte meinen letzten Satz wie folgt ergänzen: Und sollten nicht auch weitere islamische Staaten (neben der Türkei und dem Libanon) ihren Anteil leisten ...?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 27. August 2015
    2.

    Es kann einfach nicht sein, dass der >Armenstrom<
    aus aller Welt in Richtung Deutschland führt
    und hier endet.

    Das Problem muss vor Ort und nicht
    in Deutschland gelöst werden.

    Hier ist nicht nur die EU sondern
    auch die UNO gefragt.

  3. Autor Matthias Dielmann
    am 07. September 2015
    3.

    Russland und die reichen Golfstaaten könnten genauso Ihren Beitrag leisten.
    Geld verdienen mit Waffenlieferungen ist möglich, aber Flüchtlinge aufzunehmen scheint nicht möglich zu sein. Wie wäre es mit einem internationalen Flüchtlingsfond in den jedes Land einzahlt, oder es wird bei jedem Rüstungsdeal eine Steuer fällig, die in einen Flüchtlingsfond überwiesen wird. So könnten wenigstens die Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen Ihre Kosten reduzieren. Internationale Krisen sollten auch international gelöst werden. Es kann nicht sein das Europa die Probleme der Welt lösen soll.

  4. Autor Yan Suveyzdis
    am 09. September 2015
    4.

    Flucht zu jedem preis nach Deutschland:

    http://www.bild.de/politik/ausland/fluechtling/bild-begle...

    http://www.bild.de/politik/ausland/fluechtling/die-lebens...

    http://www.bild.de/politik/ausland/fluechtling/erschoepft...

    alles ist egal.. Das Ziel ist D....
    wie viel Millionen Flüchtlinge wir brauchen, Frau Merkel?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 11. September 2015
    5.

    Wenn Deutschland Zuwanderung braucht, dann
    können sich Menschen in ihren Ländern
    darum bewerben.

    Wenn es ums Asylrecht geht, dann ist jedes Land
    zur Hilf verpflichtet. Hierzu gibt es Gesetze und
    Vereinbarungen wer das Recht auf Asyl
    hat und wer nicht.

    Diese Gesetz sollte nicht gebrochen gebeugt werden.
    Wer das Recht beugt - der bricht es.

  6. Autor Yan Suveyzdis
    am 12. September 2015
    6.

    bitte lesen nicht nur GG16a Abs 1 aber Abs. 2 auch.. "Fluchtlinge" kommen zum Missbrauch Europäische Regeln und unsere Gesetze ab erste Tag in Europe... Ich habe Mitleid... aber Gesetz ist Gesetz...

  7. Autor Wolfgang Mücke
    am 12. September 2015
    7.

    In der Genfer Flüchtlingskonvention steht:
    "Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zurzeit den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge genießen."
    Ob die Flüchtlinge in den türkischen oder libanesischen Lagern diesen Schutz oder Beistand genießen, weiß ich nicht. Aber zumindest wird nicht darüber geschrieben, so wenig, wie darüber geschrieben steht, dass im Grundgesetz steht, dass kein Asylrecht hat, wer aus einem Land der europäischen Gemeinschaft einreist.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 12. September 2015
    8.

    Der Krug geht solange zum
    Brunnen bis er bricht.

  9. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 3 am 13. September 2015
    9.

    ... von Anfang an haben bei dieser Politik die Politiker restlos versagt indem sie die Universalität des Rechts bei dieser Konvention aufgehoben haben bzw. einer mehr als fragwürdigen "Diplomatie" des "offen lassens" preisgaben. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten für alle, so lautet der Grundtenor abendländischen Rechts das wiederum das internationale Recht prägte. Das bedeutet für mich im Klartext wer diese Konvention nicht zeichnete hat im Grunde keinen Anspruch darauf. Nicht unterzeichnet haben Syrien,weitere (darunter einige muslimische) Nationen. Jetzt wäre die Frage in wieweit besteht ein Recht diese Konvention ich (meine jetzt REIN RECHTLICH BETRACHTET) zu beanspruchen wenn man sie von vornherein nicht unterschrieb? Man mag jetzt argumentieren, dass das Volk von vornherein nicht durch jene Regierung die die Zeichnung verweigerte, vertreten wird, nur, wie kommt man dann wiederum dazu, international diese Regierungen anzuerkennen? Vertreten nun die Regierungen ihr Volk oder tun sie es nicht? Bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch: Mein Argument sei hier nicht die Asylverweigerung von vornherein, die kann auch aus Barmherzigkeit erfolgen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch darauf besteht nach meinem Dafürhalten seitens von Bürgern, die ich zumindest teilweise in der Verantwortung für die von ihnen gewählte bzw. geduldete Regierung sehe nicht. Das gilt für jene Intellektuelle, die Hitler wählten, um sich hernach im sogenannten "Ausverkauf der Intelligenz" dann abzusetzen ganz genauso wie
    wie für so manche Völkergruppen die sich untereinander streiten, welche Form der Barbarei das Sagen in ihrem Lande gebührtl...... Das abendländisch geprägte internationale Recht wird von ganzen Kulturkreisen derart mit Füßen getreten, dass Sie nach meinem Dafürhalten erst dann Anspruch auf seine Rechtsvorteile haben wenn davon auszugehen ist, dass elementare Spielregeln eben diesen Rechts von jenen eingehalten werden die seinen Schutz suchen könnten und das wage ich zu bezweifeln.....

  10. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 3 am 13. September 2015
    10.

    ... zu den Spielregeln: Es gibt z.B. keinerlei Grund, aus "Verzweiflung" nach Gusto Zivilisten in die Luft zu bomben, zu foltern, vergewaltigen, plündern, oder die Ambulanzen, Kindergärten und Babywiegen ins Visier zu nehmen.......was in christlichen Kulturen undenkbar wäre.
    Wer diese Spielregel einer noch christlichen geprägten Kultur nicht beherzigt, hat hier nichts verloren. Werden sie auch nur ein einziges mal verletzt gilt für mich nicht mehr Gnade vor Recht......Wer aus Kulturkreisen kommt die mit solchen Methoden kein Problem haben, mag bis auf Weiteres unter bestimmter Härte geduldet werden, allerdings ohne Rechtsanspruch

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