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Abstimmungszeit beendet
Autor Doreen Sattler am 31. August 2015
7773 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Staatgeldkasse mit Harz4 Empfänger als Arbeitskräfte nutzen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.

In Anbetracht der Geldknappheit für Soziale Zwecke, einschließlich der Menge an flüchtenden Kriegsopfern, hinsichtlich Humanitärer Leistungen, leiblicher und medizinischer Versorgung, Unterbringung, Absicherung etc. schlage ich vor das Hartz IV- System zu Reformieren.

Millionen brach liegender Arbeitskräfte, sind nicht im Einsatz obwohl sie eigentlich Gehalt vom Staat erhalten.
Wäre es nicht sinnvoller, arbeitsfähige Bürger zur Abdeckung sozialer und öffentlicher Belange einzusetzen?
Das nicht nur in der jetzigen Krisensituation, sondern jeder Harz IV Empfänger sollte Angestellter des Staates werden und einen entsprechenden Stundensatz arbeiten, so dass das Ausnutzen des Systemes verringert wird. Denn jeder der für wenige Geld sowieso arbeiten gehen muss, ist bestrebt sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
D. S./ G.P.

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 31. August 2015
    1.

    Die Hartz4-Reform hatte Frau Nahles doch im Herbst auch vor. Wo ist sie denn die Frau Nahles? Hallo, Frau Nahles, sind Sie noch da? Hallo ... Sie sitzt bestimmt noch über ihrem 100-Punkte-Programm. Psst, nicht stören.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 01. September 2015
    2.

    Der Vorschlag von Doreen ist aus
    meiner Sicht gut und richtig.

  3. Autor Petra Niebuhr
    am 05. September 2015
    3.

    Das ist genau meine Meinung Doreen und schon lange Thema in unserem Bekanntenkreis. Es gibt so viele Stellen wo Harz IV Empfänger eingesetzt werden könnten. Gerade jetzt, wo so viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen , wird jede Hilfe gebraucht.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 07. September 2015
    4.

    Es müßte ein Grundgesetz auf Arbeit
    geben. Etwa mit dem Text:
    *Das Recht und die Pflicht auf
    Arbeit bilden eine Einheit.*

    >Der Mindestlohn wird im Jahre 2015 auf
    8,50 € pro Stunde festgelegt und muss
    jährlich neu festgelegt werden.<

    Somit gebe es keine Hartz-4 Empfänger,
    welche vom Steuerzahler ausge-
    halten werden müssen.

    Sie könnten dann vom Staat auch dort
    eingesetzt werden, wo sie gebraucht
    werden. Z.B. bei der Unterbringung
    und Versorgung der Asyl-Bewerber.

    Es gibt genug Arbeit!
    Nur will sie keiner
    bezahlen!

  5. Autor Ralf Schumann
    am 11. September 2015
    5.

    Hartz 4-Empfänger dürfen nicht auf reguläre bzw. auf nicht eingerichtete Arbeitsplätze eingesetzt werden. Sie dürften höchstens auf so eine Stelle vermittelt und dann entsprechend bezahlt werden. Sie meinen hier aber, denke ich, dass Hartz 4-Empfänger "kostenlos" zu einem Ehrenamt verpflichtet werden. Das lässt die Gesetzgebung nicht zu.

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