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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Gesundheit
Selbstständig in Lebensgemeinschaft
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich bin selbstständig und lebe in einer Lebensgemeinschaft. Nun habe ich große Umsatzeinbußen und bin zur Zeit nicht in der Lage, meine Private KV zu bezahlen. Mein Partner übernimmt schon alle laufenden Lebens und Unterhaltskosten. Verdienst Netto ca. 2000,00 EURO. Mein Antrag bei HARTZ IV auf KV wurde abgelehnt. Ich bin nicht verheiratet. Ich komme jetzt in den Rückstand mit den Beiträgen der KV. Bin somit nicht einmal mehr krankenversichert. Das kann doch nicht sein!
Wenn meinem Lebensgefährten etwas passiert, bekomme ich doch auch keine Witwenrente. Er kann doch nicht alles bezahlen müssen für mich. Dann frage ich mich, ob es nicht besser wäre, täglich ausschlafen zu können und keine Arbeit im Nacken zu haben und somit auch weniger Sorgen. Wenn wir uns jetzt Beide arbeitslos melden würden, würde auch ich KV sein. Da stimmt doch was nicht. Wir arbeiten Beide sind fleißig und werden bestraft. Vielen Dank, ich gehe ab heute in die Schulden bei meiner KV, nur weil ich zur Zeit wenig Umsatz einfahre. Bin somit nur noch Notversichert und mit einen Zettel muss ich zum Arzt um überhaupt behandelt zu werden. Ein Lebenlang fleißig und dann sowas. Da wird man wirklich wütend. Wütend auf die, die ausschlafen können und sich keinen Kopf machen müssen. Was mache ich denn jetzt?
Ich gerate unschuldig in die Schuldenfalle meiner KV. Monatlich 400,00 EURO. Das macht im Jahr 4800,00 EURO. Wie soll ich das dann wieder zurück zahlen? Dadurch wird jetzt auch meine Existenz bedroht.
Kommentare (6)Schließen
am 28. August 2015
1.
am 29. August 2015
2.
Kommentar zu Kommentar 2 am 04. September 2015
3.
am 13. September 2015
4.
Kommentar zu Kommentar 4 am 15. September 2015
5.
am 16. September 2015
6.
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