Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Innenpolitik
vorübergehende Einschränkung der Einreise von Immigranten
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen und hoffe auf eine direkte Antwort.
Was halten Sie von einer vorübergehenden Einschränkung des Zustroms von Immigranten, da viele Gemeinden und Landkreise teilweise nicht mehr Herr der Lage sind, damit umzugehen und Ihrer erforderlichen Arbeit nachzukommen? Hintergrund hier ist auch eine mögliche Zuspitzung der innenpolitischen Lage in Bezug auf eine "mögliche Bevorzugung" von Flüchtlingen gegenüber z.B. Obdachlosen und der möglichen Störung des sozialen Friedens. Ich finde, jeder Flüchtling hat das Recht, nach Deutschland zu kommen, allerdings hat auch Deutschland die Pflicht, gegenüber seinen Bürgern einen geordneten Zustrom von Flüchtlingen anzustreben, anerkannte Flüchtlinge zu integrieren und somit arbeiten lassen, ebenso natürlich auch abgelehnte Asylbewerber konsequent wieder abzuschieben.
Ich würde mir dies wirklich wünschen, dass hier in die Lage eine Entschärfung eintritt, bevor wieder mal Stimmen und Stimmungen gegen Ausländer losgetreten werden.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüssen
C. Berlinghof
Kommentare (6)Schließen
am 22. August 2015
1.
am 22. August 2015
2.
am 07. September 2015
3.
am 14. September 2015
4.
am 14. September 2015
5.
am 14. September 2015
6.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.