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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Vermögensteuer
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Wie zu erfahren war, will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bestreitung der zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms erforderlichen Kosten allen Bundesministerien zusätzliche Sparmaßnahmen abverlangen! Noch vor wenigen Wochen hieß es, ein Einnahmenüberschuss in Milliardenhöhe sei erreicht worden. Dieser könnte doch erst einmal genutzt werden! Für Zukunftsinvestitionen blieben auch noch ein paar Milliarden übrig. Und für die kommenden Jahre bietet sich folgende Lösung an:
Laut Artikel 106 des Grundgesetzes steht das Aufkommen aus der Vermögensteuer den Ländern zu. Doch wird seit 1997 in Deutschland keine Vermögensteuer erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz noch immer gültig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 22. Juni 1995 lediglich die zu niedrige Besteuerung vom Immobilienvermögen kritisiert und deren Höherbewertung gefordert. Die seither vergangenen 20 Jahren hätten zur Behebung des Mangels wirklich reichen müssen! Man könnte zur Veranlagung den Verkehrswert heranziehen und zum Ausgleich den Freibetrag auf 1.000.000 Euro je Steuerpflichtigen erhöhen. Die entsprechende Gesetzesänderung könnte man bei gutem Willen aller dem Wohl der Allgemeinheit verpflichteten Entscheidungsträger in Bund und Ländern bis Ende 2015 bewältigen! Dann wäre mindestens bis zu einem erneuten Votum des Bundesverfassungsgerichtes - wahrscheinlich länger - die Verfassungsmäßigkeit gegeben.
Deshalb möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Merkel fragen, ob Sie nicht in Ihrer doppelten Funktion als Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende der CDU in der Lage sein sollten, alle auf das Wohl des Volkes vereidigten Verantwortlichen dazu zu bewegen, mit ihnen zusammen zu verwirklichen, dass wieder die vorgeschriebene Vermögensteuer erhoben wird?
Mit großem Interesse erwartet Ihre Antwort und grüßt Sie sehr freundlich
Norbert Stamm.
Kommentare (10)Schließen
am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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Kommentar zu Kommentar 3 am 18. September 2015
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am 18. September 2015
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am 18. September 2015
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Kommentar zu Kommentar 5 am 18. September 2015
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am 21. September 2015
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am 22. September 2015
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