Sehr geehrter Frau Schwalm,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie bitten um Unterstützung für die Realisierung einer neuen Realschule. Der Bund kann dazu leider nichts beitragen. Denn seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Zuständigkeiten im Bildungswesen klar verteilt: Für die Schulen sind ausschließlich die Länder zuständig. Gerne geben wir Ihnen aber weiterführende Informationen und Hinweise.
Das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung gewährleisten das Recht, Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Auch diese Schulen unterstehen der staatlichen Schulaufsicht. Für die Finanzierung privater Schulen sind die Länder zuständig. http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation...;psmand=8
Der Bund engagiert sich für die übergreifenden Aspekte der Schulbildung: bei der Erarbeitung gemeinsamer Bildungsstandards, beim Auf- und Ausbau der Ganztagsschulen, bei der Lehrerqualifizierung oder mit internationalen Vergleichsstudien. https://www.bmbf.de/de/bildung-im-schulalter-68.html
Eine Schule aufzubauen und ein gutes Schulleben zu gestalten, verlangt viel Energie und langen Atem. Wir wünschen Ihnen beides. Stiftungen – wie beispielsweise die Robert Bosch Stiftung - unterstützen engagierte Schulen für ihre Ziele, Konzepte und Ideen. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/06/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. Oktober 2015
1.
am 11. Oktober 2015
2.
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