Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Rico Reichstein am 23. September 2015
7004 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Warum darf meine Partnerin ohne originale Geburtsurkunde nicht heiraten?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Seit 3 Jahren versuchen meine Partnerin und ich endlich zu heiraten. Alle Standesämter lehnen dies aber strickt ab. Unser Problem ist das meine Partnerin keine originale Kasachische Geburtsurkunde mehr besitzt aber das originale ins deutsche Übersetzte Dokument besitzen wir. Sie ist Deutsche Staatsbürgerin. Wir möchten endlich als Familie durch die Heirat fest verbunden sein und alle einen Nachnamen tragen und nicht jeder einen anderen.

Meine Frage: Warum darf Sie nicht heiraten ohne dieses Dokument? Gibt es da keine andere Möglichkeit? Können Sie oder ihre Minister uns da weiter helfen?

P.S. Wir haben uns schon einmal unterhalten in Kunduz Afghanistan.

Mit freundlichen Grüßen

Rico Reichstein

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. September 2015
    1.

    In Deutschland geht es nach Recht und Gesetz. Wenn eine Original-
    Geburtsurkunde für eine Heirat notwenig ist. Dann ist das nun
    mal geltendes Recht. Das kann die Bundeskanzlerin oder
    ihre Minister auch nicht aushebeln.

    Jedoch kann man sicher bei einem Verlust ein solches Dokument
    auch nachbeantragen. Das geht allerdings nicht über die Bundes-
    kanzlerin sondern über Rechtsanwälte und Gerichte.

    Ich wüßte zugern, ob Sie die Sache schon einmal mit einem Rechts-
    anwalt besprochen haben? Und, wenn ja, was er
    dazu gesagt hat?

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.