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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
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- Abstimmung beendet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Warum darf meine Partnerin ohne originale Geburtsurkunde nicht heiraten?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Seit 3 Jahren versuchen meine Partnerin und ich endlich zu heiraten. Alle Standesämter lehnen dies aber strickt ab. Unser Problem ist das meine Partnerin keine originale Kasachische Geburtsurkunde mehr besitzt aber das originale ins deutsche Übersetzte Dokument besitzen wir. Sie ist Deutsche Staatsbürgerin. Wir möchten endlich als Familie durch die Heirat fest verbunden sein und alle einen Nachnamen tragen und nicht jeder einen anderen.
Meine Frage: Warum darf Sie nicht heiraten ohne dieses Dokument? Gibt es da keine andere Möglichkeit? Können Sie oder ihre Minister uns da weiter helfen?
P.S. Wir haben uns schon einmal unterhalten in Kunduz Afghanistan.
Mit freundlichen Grüßen
Rico Reichstein
Kommentare (1)Schließen
am 28. September 2015
1.
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