Sehr geehrter Herr Kuerner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Um Täuschungen oder Täuschungsversuche im Asylverfahren zu verhindern, nutzen die zuständigen Behörden eine Reihe von Möglichkeiten: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht Anhaltspunkten zu Täuschungen während des Verfahrens nach. Erkenntnisse können sich bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, bei der Stellung des Asylantrags, bei der Anhörung sowie bei der Auswertung von vorgelegten Dokumenten ergeben.
Dazu zählen zum Beispiel eine Sprach- und Textanalyse, wenn der Sprachmittler sprachliche Auffälligkeiten feststellt oder wenn die Angaben des Antragstellers widersprüchlich sind, oder die physikalisch-technische Untersuchung der vorgelegten Dokumente. Zudem stellt die Bundespolizei immer wieder fest, dass Dokumente gefälscht oder verfälscht waren und zum Identitätsbetrug verwendet wurden. Ge- bzw. verfälschte syrische Pässe werden besonders häufig verwendet, da sie vermeintlich die Chancen auf ein erfolgreiches Asylverfahren deutlich erhöhen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Wer einen Asylantrag beim BAMF stellt, wird auch über Rechte und Pflichten im Asylverfahren aufgeklärt. Zu den Rechten gehört, dass der Antragsteller gegen eine abschlägige Entscheidung klagen kann. Bund und Länder haben im September gemeinsam entschieden, die gerichtlichen Verfahren in Asylstreitigkeiten zu beschleunigen und erheblich zu verkürzen.
Außerdem hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen, mit dem die Asylverfahren beschleunigt werden und eine schnellere Abschiebung derjenigen möglich sein soll, die keinen Schutz in Deutschland genießen. Das soll dadurch gelingen, dass nach Androhung und nach Ablauf der freiwilligen Ausreisefrist nicht der konkrete Termin der Abschiebung angekündigt werden darf. Das soll verhindern, dass der Betroffene untertaucht und sich so der Abschiebung entzieht.
Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2015/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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