Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Stephan Neuner am 05. Oktober 2015
7173 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Beschwerde über einschränkung im Internationalen und Inneren Zugverkehr.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler,
darf ein Bay. Innenminister machen was er will? Seit dem Oktoberfest ist die Bahnstrecke zwischen Freilassing und Salzburg gesperrt. Erst hat es geheißen bis 04.10. nun soll Sie bis vsl. 12.10. gesperrt bleiben. So kann es nicht weiter gehen. Es geht nicht um mich, nein sondern um die Schüler, Berufstätigen die da täglich Fahren. Auch der Internationale Verkehr wird behindert, kein wunder wenn die Reisenden wieder auf das Auto umsteigen. Das was man Ihnen zur Zeit zu muhtet ist nicht mehr feierlich. Bis zu 2 Stunden mehr Fahrzeit wenn man von Salzburg nach Freilassing fährt. (Bus bleibt im Verkehr stecken und es Fährt nur alle Stunden ein Zug von Freilassing nach München.
Nur das die Münchner ihre Ruhe haben (Oktoberfest) es ist eine Schande wie hier mit der Bevölkerung umgegangen wird. Geschrieben hat Ihnen eine alter Eisenbahner (43 Dienstjahre jetzt im Ruhestand). Ich bitte Sie um Abhilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Neuner

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Gabriele Klein
    am 07. Oktober 2015
    1.

    ... Sehr geehrter Herr Neuner, Katastrophen dieser Art sind "Notfäll", ja höhere Gewalt . Indem das so ist, haben die mit Auto einzuspringen und die gestrandeten Fahrgäste zu transportieren ehe diesen was passiert . Daher dürfen und sollten hier Fahrzeughalter und deren Strecken registriert werden, auf dass die Fahrgäste der DB bei den Autofahrern Platz nehmen (natürlich gegen angemessene Entschädigungung , was angemessen ist entscheidet die Bahn.... ) ....... Was bei Wohnraum recht ist, kann beim Auto nur billig sein. Eigentum verpflichtet und ob man nun einen fahrbaren oder festen Untersatz sein Eigen nennt spielt dabei keine,Rolle Selbstverständlich muss vor der Beschlagnahmung der Autositze für die Fahrgäste der Bahn alles erdenkliche getan werden um Katastrophen und Engpässe dieser Art zu vermeiden, und das ist hier der Fall, es handelt sich nämlich um eine "Höhere Gewalt" bei der Bahn und dagegen ist ist nun mal kein Kraut oder Sauerampfer gewachsen .... es lässt sich einfach nicht vermeiden, sorry.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.