Sehr geehrte Frau Berrisch, sehr geehrter Herr Berrisch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre Besorgnis ist in der derzeitigen Situation verständlich. Die Aufnahme der vielen Flüchtlinge ist eine große Herausforderung für unser Land und erfordert eine nationale Kraftanstrengung. Es ist offensichtlich, dass die Kapazitäten bei Verwaltungen, gemeinnützigen Organisationen und in der Bevölkerung sehr angespannt sind.
Die Lösung des Flüchtlingsproblems auf nationaler und internationaler Ebene hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Die Verantwortlichen arbeiten intensiv daran, die Prozesse der Aufnahme und Rückführung zu optimieren.
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Denn nur in einer Gesellschaft ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln.
Es muss selbstverständlich sein, dass alle, die in unser Land kommen, unsere Rechts- und Werteordnung akzeptieren: Flüchtlinge haben Rechte, aber auch Pflichten. Unsere Regeln und Gesetze gelten für jeden, der sich in Deutschland aufhält. Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Das Bundeskriminalamt wird zur Frage der Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsheimen ein umfassendes Lagebild erstellen, um, soweit notwendig, Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Aktuelle Informationen auf der Sonderseite der Bundesregierung zu Flucht und Asyl: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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