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Abstimmungszeit beendet
Autor Heinrich Lorenz am 09. Oktober 2015
10866 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wie begründet die Bundesregierung bei Asyl den Verstoß gegen Art.16a Abs. 2 GG?

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Moderationsteam,

ich habe zu der täglichen Asyldebatte lediglich eine Frage:
Das Grundgesetz IST unsere Verfassung und als Verfassung steht diese über Gesetzen wie beispielsweise dem Asylgesetz, dem Asylverfahrensgesetz, dem Aufenhaltsgesetz, etc.
Selbstverständlich: In Artikel 16 a Abs. 1 GG steht ausdrücklich: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Aber in Artikel 16 a Abs. 2 GG steht auch ausdrücklich, dass sich politisch Verfolgte gerade NICHT auf Abs. 1 berufen können, wenn diese aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreisen, Und genau dies ist doch täglich 10.000 fach der Fall. Insofern ist dies dann ja ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Aber wie begründet die Bundesregierung dies dann?
Die Bundesregierung muss dafür ja eine Begründung haben, denn ansonsten könnte ja beispielsweise die politische Opposition Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen

H. Lorenz

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Rosi Mörch
    am 09. Oktober 2015
    1.

    Wenn die Opposition dies denn auch mal machen würde!!
    Die Bundesregierung bricht ja auch das Recht, in dem sie Hehlerware kauft, sofern das nur Geld in die Kassen spült.
    Sie bricht momentan nahezu jedes Recht und Gesetz!!

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 10. Oktober 2015
    2.

    ich habe geschrieben in BVerfG
    bverfg@noreply.bund.de .......................

  3. Autor Erhard Jakob
    am 11. Oktober 2015
    3.

    Wenn in DEUTSCHLAND nicht einmal der berühmteste Asyl-
    bewerber >Edward Snowden< Asyl bekommt, welcher
    nun wirklich aus politischen Gründen flüchten mußte.
    Dann dürften die anderen Millionen Asylbewerber
    nun wirklich erst recht kein Asyl bekommen.

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