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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Angelika Tesch am 22. September 2015
16566 Leser · 21 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Flüchtlingsvergewaltigungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als Lehrerin und besorgte Bürgerin bitte ich Sie besonders um den Schutz der Frauen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird von „zahlreichen Vergewaltigungen“, „sexuellen Übergriffe“ und „zunehmender Zwangsprostitution“ berichtet. Ich beziehe mich dabei auf einen Bericht des Gießener Anzeigers http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/na... , den ich mehr als erschütternd finde.

Ein überwiegender Großteil der ankommenden Flüchtlinge sind junge Männer, in deren Gesellschaften - auch vor Gericht - die Frau nur eine halbe Stimme hat.

Ich bin sehr besorgt, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Schutz auf Unversehrtheit des Lebens von den Sicherheitskräften nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um dieser Situation Herr zu werden? Wie kann gewährleistet bleiben, dass sexuelle Vergehen nicht als "kulturell" abgetan werden und alle Frauen, sowohl Flüchtlinge als auch Einheimische angstfrei hier leben können?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und rechne auf Ihre Solidarität mit uns Frauen.

mit freundlichen Grüßen
Angelika Tesch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. Oktober 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Tesch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen.

Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.

Die Straftaten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften bewertet Bundesinnenminister de Maizière in einem Interview: „Es gibt Erkenntnisse, dass es partiell Probleme gibt, vielfach aber auch überhaupt keine Schwierigkeiten auftreten. Ein erster Eindruck: Da, wo viele Flüchtlinge aus Syrien sind, gibt es allen vorliegenden Informationen nach keine erhöhte Kriminalität. Dort, wo wir alleinstehende junge Männer aus bestimmten afrikanischen Staaten haben, ist das anders. Selbstverständlich mag auch die Enge in den Einrichtungen zur Frust und im Ergebnis zu Kriminalität beitragen. Eine Entschuldigung ist das dennoch nicht.“ Das Interview finden Sie hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2015/10/i...

Weitere Informationen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/...

http://www.bundesregierung.de/fluechtlinge

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/1...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (21)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 22. September 2015
    1.

    Angelika,

    das ist weniger eine Sache, welche die Bundeskanzlerin beeinflussen kann.
    Es ist mehr eine Frage unserer Gerichtsbarkeit. Wenn die Vergewaltigte
    den Vergewaltiger >aus Angst oder anderen Gründen nicht anzeigt<
    kann weder die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bundeskanzlerin
    etwas machen.

    Die Beweisführung solcher Straftaten ist sowieso sehr schwer.
    Ich denke nur an Jörg Kachelmann, welcher einer falschen
    Anschuldigung seinen Ruf und sein Vermögen
    verloren hat.

    Andererseits gibt es auch Frauen, welche bei
    Gericht noch einmal durch die Hölle gegangen
    sind und der Vergewaltiger mangels an
    Beweisen frei gesprochen wurde.

  2. Autor ines schreiber
    am 23. September 2015
    2.

    Wir müssen das sofort unterbinden.....wer auffällt. ..durch jegliche Art, von GESETZES-BRUCH. ....oder Verstöße gegen Menschlichkeit, durch Religion -Verunglimpfung...Verstöße gegen unser Grundgesetz....wird sofort und ohne , wenn und aber , mit der Ablehnung des Asyl Antrages rechnen müssen. ....
    Unsere Bundeskanzlerin sollte ein Statement aufnehmen, das in jeder Unterkunft gezeigt wird...und auch in den Medien....es muß auch ein Weg gefunden werden....das diese Verstöße und Straftaten....in den Asyl - Anträgen vermerkt werden...EU weit....einsehbar....um zu verhindern das, es im nächsten Land weitergeht....Es muß sofort reagiert werden....damit sich diese unerwünschten Verhaltensweisen nicht etablieren. ....

  3. Autor Jessika Brinkmann
    am 23. September 2015
    3.

    Es kann sich doch jeder jeden Pass kaufen wie wir gesehen haben. Wie soll man denjenigen hier finden, der vergewaltigt hat? Wir hätten besser die DNA speichern sollen statt der Fingerabdrücke.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 23. September 2015
    4.

    Wir sollten auch daran denken, dass viele in ihren Heimatländern
    nicht politische sondern kriminelle Straftaten (Vergewaltigung,
    Mord, Diebstahl usw.) begangen haben. Und um einer
    Verurteilung zu entgehen, mischen sie sich
    unter die >Asylbewerber<.

  5. Autor ines schreiber
    am 23. September 2015
    5.

    Das sollte ganz schnell geändert werden....

  6. Autor Marijana Batan
    am 23. September 2015
    6.

    Straftaten im laufenden Asylverfahren MÜSSEN Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben! Jemand, der schon während des Verfahrens durch dermaßen schwere Straftaten auffällt, darf nicht ins Land gelassen werden. Das ist in Norwegen bereits so. Selbst geringe Straftaten führen zur sofortigen Abschiebung.

    Wir können nicht dem Asylbewerber UND dem Asylgrund gleichzeitig Asyl gewähren. Wenn Frauen, die vor Vergewaltigung und Einschüchterung zu uns fliehen, nicht einmal in einer Asylaufnahmestelle Schutz gewährt werden kann, dann ist unser Asyl das Papier nicht wert, auf dem es steht.

  7. Autor ines schreiber
    am 24. September 2015
    7.

    Marijana .......stimme sowas von zu....

  8. Autor Dieter Weber
    am 24. September 2015
    8.

    Ich vertrete schon immer die Meinung, dass jeder, der eine Straftat in einem fremden Land begeht (muss allerdings auch 100%ig bewiesen werden) und in diesem Land als Gastarbeiter, Flüchtling, Asylsuchen usw. aufhält, nach seiner verbüßten Strafe unverzüglich mit seiner gesamten Familie in sein Heimatland ausgewiesen wird (sonst könnte man ja auf Familienzusammenführung klagen). Wenn er dort auch gesucht wird, eben Pech gehabt.
    Ist sicherlich nicht ganz einfach durchzusetzen, aber wenn man wirklich möchte, geht das schon. In Deutschland z.B. einfach in unser so geliebtes Grundgesetz mit aufnehmen. Kein Deutscher - Straftat -> Ausweisung.
    In anderen Ländern gibt es sicherlich auch Mechanismen die greifen könnten.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 24. September 2015
    9.

    Marijana,
    genauso sehe ich das auch!

  10. Autor Christian Adrion
    am 24. September 2015
    10.

    Mir ist es total schleierhaft wie ein Staat der über 25 Jahre massive Probleme mit der Integration von muslimischen Flüchtlingen hatten und diese nachweisbar nicht integrieren kann nun schon wieder bereitwillig eine Million dieser Flüchtlinge aufnimmt. Frau Merkel sie selbst sagten noch vor einiger Zeit, Multikulti ist gescheitert. Warum dieser Wandel? Es hat sich absolut nichts an der Integrationswilligkeit geändert.

  11. Autor ines schreiber
    am 25. September 2015
    11.

    Leute....schaut euch mal, Flüchtlingspolitik. ..die drei Punkte Agenda an, Kommentar 8, dann wißt ihr, warum es nicht , interessiert!!! Oder so läuft....mir erstmal die Luft weggeblieben ...

  12. Autor Erhard Jakob
    am 25. September 2015
    12.

    Christian, genauso seh ich das auch. Es geht ich aber nicht um eine Miliion
    Flüchtlinge sondern um eine Million Flüchtlinge pro Jahr. Wenn der An-
    sturm anhält sind das in zehn Jahren 10 Millionen Flüchtlinge. Und
    wenn man den biolologischen Nachwuchs dazu rehnen,
    dann sind das in 10 Jahren 10 Millionen mal X. Davor
    dürfen wir nicht die Augen verschließen. Das
    sind wir unseren Kindern und Kindes-
    kindern schuldig.

  13. Autor Gabriele Klein
    am 26. September 2015
    13.

    Danke für diesen Artikel. Also dass man Frauen und Männer in getrennt Lager bringt sollte möglich sein. Wenn das nicht gelingt frage ich mich wie dann der ganze Rest gelingen soll. Außerdem ist hier vom Asyl nicht mehr viel zu erkennen, zumindest bei den Frauen nicht, die nach wie vor verfolgt werden nur halt hier statt dort........ Also manchmal wäre Weniger am Ende wohl MEHR und dem Asylgedanken mehr Rechnung getragen wenn man die "Herren" genauso "unbürokratisch" wieder vor die Tür setzt wie man sie reinließ......

  14. Autor Erhard Jakob
    am 28. September 2015
    14.

    Man sollte Männer nicht vor die Tür setzen,
    nur weil sie Männer sind. Und man sollte
    Frauen nicht bedingungslos hier lassen,
    nur weil sie Frauen sind.

    Man sollte sich das Asyl-Recht bzw. das
    Asyl-Gesetz genaus ansehen und nur
    denen Asyl geben, welche nach
    Recht und Gesetz Asyl be-
    antragen dürfen.

    Menschen, welche sich an der Grenze
    einen Pass kaufen, welche sie als
    Syrier ausweisen, sollten unver-
    züglich ausgewiesen werden.

    Egal, ob es sich da um Männer
    oder Frauen handelt.

  15. Autor ines schreiber
    am 28. September 2015
    15.

    Kassel.....ich frag mich .....wie das Reizgas ....in die Unterkünfte gelangt.....bewaffnen wir uns jetzt....sofort Asylrecht ändern.....

  16. Autor Erhard Jakob
    am 28. September 2015
    16.

    Das Asyl-Recht braucht man gar nicht ändern.
    Wenn es konsequent angewandt würde,
    müßten sowieso 99% der Bewerber
    das Land verlassen.

    Was nützen neue Gesetze, wenn
    sie nicht angewandt werden?
    Nichts!

  17. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2015
    17.

    Es darf kein Unterschied gemacht werden
    zwischen einer Vergewaltigung und
    einer >Flüchtlingsvergewaltigung!<

  18. Autor Uwe Schmidt
    am 19. Oktober 2015
    18.

    Alle Asylanten, die Straftaten begehen, müssen aus meiner Sicht sofort abgeschoben werden.

  19. Autor ines schreiber
    am 20. Oktober 2015
    19.

    Uwe, stimme zu....

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