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Abstimmungszeit beendet
Autor Janine Wendt am 22. September 2015
7721 Leser · 5 Kommentare

Soziales

Rückzahlung an das jobcenter

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich bin sehr verzweifelt deshalb wende ich mich an Sie.
Kurz und knapp:
Musste Leistungen beim Jobcenter beantragen, kurz darauf Teilzeitstelle bekommen und das Aufstockungsgeld beantragt. Alle Angaben vollständig abgegeben, was ich Brutto und Netto verdiene. Jetzt muss ich 1603 Euro erstatten, weil die Sacharbeiterin meine Angaben nicht vollständig eingetragen hat. Jetzt meine Frage, wie um himmelswillen soll ich von Netto 750 Euro, nach allen Abzügen bleibenden 150-200 Euro das bezahlen. Ich lebe schon an der Grenze. Ich weiß einfach nicht wie ich das schaffen soll und ich bin fassungslos, das ich wegen Fehler anderer die einem helfen sollen, so bestraft werde.
Mit freundlichen grüssen Janine Wendt

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 23. September 2015
    1.

    Zum Anwalt gehen, der ist kostenlos!

  2. Autor Janine Wendt
    am 23. September 2015
    2.

    Sehr gute Idee Frau Brinkmann, das tat ich auch vor zehn Monaten.die erste reichte Klage ein und verschwand wortlos in eine andere Kanzlei, der zweite machte mir klar das er ganz gut mit dem Jobcenter kann und eigentlich gar keine Lust auf den Fall hätte, der dritte mir völlig unbekannte Anwalt, schrieb mir vor zwei Tagen das ich das jetzt so hinnehmen müsste, die Bescheide seinen alle vorläufig und es spielt dabei keine Rolle ob ich alle Angaben richtig und rechtzeitig abgegeben habe. Mit anderen Worten, die Sachbearbeiter können mit dir machen was sie wollen solange das Wort vorläufig nicht vergessen wird. es gibt gesetzte in dem Harz 4 Empfänger verpflichtet sind alle Angaben rechtzeitig und vollständig einzureichen, aber es gibt kein gesetzt, das einen Schütz, wenn man dieses auch getan hat, und der Sacharbeiterin den Aussagen des Antragstellers nicht befolgt ist. Folge, Rückzahlung wovon ist den egal.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 24. September 2015
    3.

    Ich arbeite in einem Jobcenter und muss dem dritten Anwalt leider Recht geben. Sie hätten bei Erhalt des Bescheids oder spätestens bei der Zahlung bemerken müssen, dass hier etwas nicht stimmt. Innerhalb eines Monats haben Sie eine Widerspruchsmöglichkeit, die Sie offensichtlich nicht genutzt haben. Bei Überzahlungen sind deshalb Rückforderungen rechtens, da Ihnen dieses Geld nicht zusteht. So steht es im Volksmund genannten "Hartz 4-Gesetz".

    Der Anwalt hat hier kein Interesse an einer Fallübernahme, da er nichts verdient. Wenn schon vorher feststeht, dass Sie den Prozess verlieren, bleibt der Anwalt auf seine Kosten sitzen, da Sie gerichtliche Leistungen als Hartz 4-Empfängerin kostenlos bekommen müssen.

  4. Autor Janine Wendt
    Kommentar zu Kommentar 3 am 25. September 2015
    4.

    Wenn ich sage ich verdiene z.b 1000 Euro netto, hat die Sacharbeiterin diese auch zu übernehmen. Sie hat meine Brutto Aussage übernommen aber mein Nettolohn, aus mir völlig unerklärlichen Gründen reduziert. Davon hat sie wie ich im Nachhinein erklären lassen müsste, auch noch den Freibetrag abgezogen. Da ich nicht so viel Ahnung hatte und wir ausführlich über mein Lohn gesprochen haben, musste ich von der Richtigkeit ausgehen. Also nein für mich war nicht zu erkennen, das die Sacharbeiterin nicht meinen Aussagen gefolgt ist. Als ich einen Minijobs ausführte wurde der immer höher gerechnet um Überzahlungen zu vermeiden, gilt das für die Teilzeitstelle nicht???Ich bin auch kein Harz vier Empfänger obwohl mir das bei meinen Gehalt zustehen würde und zudem bin ich Rechtsschutz versichert, liege somit dem Staat nicht auf der Tasche. Wenn es im Vorfeld klar gewesen wäre hätte man keine Klage einreichen müssen, das hat man aber getan. Im übrigen befinden sich alle Anwälte in der selben Kanzlei, ich bin nicht von a nach b gelaufen. Es geht nicht nur um die Schuld sondern auch darum wie ich ohne meine Verschulden von nichts die Schulden zahlen soll. es muss auch gesetzte geben die uns kleinen Schütz und nicht nur gesetzte gegen uns.

  5. Autor Rene Hayer
    am 23. Oktober 2015
    5.

    Das beste ist ein Gutachter dazu ziehen die sind meistens im Diakonischen Werk die Prüfen alles sorgfältig und wenn was nicht gezahlt wurde bekommt Mann das auch in der Regel wieder habe genau das gleiche bei mir wird aber 2 mal Kindergeld abgezogen bin 28 Jahre Alt bekomme eigentlich Grundsicherung aber meine Freundin ist da Geführt das heißt wirt Doppelt abgezogen vom Geld dazu kommt habe Pflegestufe und eigendlich mehrbedarf bekomme ich aber nicht wenn das der fahl ist wird es wieder Gekürzt und es heißt ja die bekommen zu viel Ich bekomme 219 Euro 120 Pflegegeld was nicht angerechnet werden darf 188 Euro kindergeld meine Freundin 292 Euro wovon sie die Schulden bezahlen muss die wie machen mussten wegen der Arge das konto liegt schwähr im minus da bleibt nichts übrig 183 Euro muss ich alleine aus eigener tasche zahlen wegen pflege sachen aus der Apothke dan noch 40 Buss im Monat 90 Euro in der woche zum Essen wegen mein MS und Psyche dann kommen 80 Strohm dazu 30 Tier sachen und kosmetik und reinigungssachen jetzt habe ich mal von mir erzählt und entschuldige mich das ich mich eingemischt habe wollte nur dazu beitragen das die Arge schon macht was sie wollen Beispiel mann hat vergessen denn Antrag weiter zu bewiligen dann wird alles sovort eingestelt und man bekommt garnichts mehr haben wir durch gemacht aber wenn die Arghe was Versäumt dann ist es nicht schlimm und dann heißt es stell dich nicht so an haben sehr viel zu tun eine vrechheit habe mal zum Sachbearbeiter eine frage gestellt warum ich zu wenig habe und bekomme da hat er mich beleidigt und rausgeschmießen vor die tür

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