Sehr geehrte Frau Hirschbeck, sehr geehrter Herr Kuerner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs behandeln wir Ihre beiden Fragen in einer gemeinsamen Antwort. Die Bundeskanzlerin hat am 17. Oktober 2015 in einem Interview betont, dass die Bewältigung der Flüchtlingslage eine Aufgabe ist, die nur gesamteuropäisch zu lösen ist. (Das Interview mit der FAZ können Sie hier nachlesen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/1...) Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Bundeskanzler Faymann haben sich gemeinsam für ein Sondertreffen des Europäischen Rates am 23. September eingesetzt. Damals sind erste wichtige Beschlüsse gefasst worden. Beim Europäischen Rat am 15. haben die europäischen Staats- und Regierungschefs über die Umsetzung und weitere Schritte beraten. Zuletzt haben sich die europäischen Staaten, die am meisten von Flucht und Migration betroffenen sind, am 25. Oktober auf einen 17-Punkte Plan verständigt. Das Ziel einer gesamteuropäischen Lösung muss sein, einen Zustand herzustellen, in dem alle Mitgliedstaaten wieder europäisches Recht einhalten. Politisch Verfolgte genießen in Deutschland nach Art. 16a des Grundgesetzes Asyl. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze. Daneben besteht in Deutschland Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Deutschland Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten Aufenthalt gewährt, geschieht das auch aus humanitären Erwägungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.
Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten (außer Griechenland) an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem 21. Oktober 2015 nicht mehr grundsätzlich vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Das bedeutet jedoch keine Zurückweisung an den Grenzen. Vielmehr prüft das BAMF im laufenden Verfahren die Zuständigkeit eines anderen europäischen Mitgliedsstaates, wie in der Dublin-Verordnung vorgesehen.
Unabhängig davon strebt die Bundesregierung gegenwärtig eine wirksame Regelung zur Verteilung der Flüchtlingsströme innerhalb der EU an. Auch die Nachbarländer Syriens, vor allem die Türkei, der Libanon und Jordanien, leisten ganz entscheidende Hilfe: Sie beherbergen gegenwärtig über vier Millionen Flüchtlinge.
Weitere Informationen auf der Sonderseite zu Flucht und Asyl: www.bundesregierung.de/fluechtlinge.
sowie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. November 2015
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