Sehr geehrter Herr Sckirl,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die aktuelle Flüchtlingskrise ist eine historische Bewährungsprobe für Europa. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass nur ein gesamteuropäischer und umfassender Ansatz eine Antwort bieten kann. Grundsätzlich gilt: Die Frage der fairen Flüchtlingsaufnahme bedarf einer nachhaltigen Lösung, die auf Solidarität und einer fairen Lastenverteilung beruht. Wir benötigen daher ein Europäisches Asylsystem, das einen wirksamen Außengrenzschutz gewährleistet und den absehbar anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen gesamteuropäisch schultert – mit einem fairen Verteilungssystem. Das hat Bundeskanzlerin Merkel zuletzt auf dem G20-Gipfel in Antalya deutlich gemacht.
Überlegungen, die Herkunftsländer der Flüchtlinge finanziell in die Pflicht zu nehmen, gibt es nicht. Wenn Flüchtlinge aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland fliehen und hier ein Bleiberecht erhalten, heißt das: Ihre Herkunftsstaaten können den Flüchtlingen entweder keinen Schutz gewähren oder verfolgen sie sogar. Die Bundesregierung kann also nicht einerseits anerkennen, dass bestimmte Herkunftsstaaten den Schutz ihrer eigenen Bürger nicht gewährleisten können oder ihnen sogar staatliche Willkür antun und zugleich dieselben Staaten zur Kasse bitten. Deutschland betreibt hier keinen "Handel". Das Ziel muss doch sein, dass die Menschen gar nicht fliehen müssen. Deshalb setzt sich die Bundeskanzlerin auch für die Bekämpfung der Fluchtursachen und für eine Entwicklungszusammenarbeit ein, die die Freiheit, die Sicherheit und auch den Wohlstand in Herkunftsländern fördert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. November 2015
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