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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Michael Sckirl am 28. Oktober 2015
9970 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Kosten der Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Merkel,
können Sie mir mitteilen, ob oder inwieweit schon geprüft wurde /wird, die Kosten für die Flüchtlinge auf die Staaten umzulegen aus denen sie kommen. Soweit mir bekannt ist, bestehen zu den Ländern durchaus gute wirtschaftliche Beziehungen ( siehe Irak, Syrien, Afghanistan, Pakistan).

Ich finde Ihr Verhalten und Ihre Einstellung zu der Flüchtlingssituation vorbildlich.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Sckirl

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. November 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Sckirl,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die aktuelle Flüchtlingskrise ist eine historische Bewährungsprobe für Europa. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass nur ein gesamteuropäischer und umfassender Ansatz eine Antwort bieten kann. Grundsätzlich gilt: Die Frage der fairen Flüchtlingsaufnahme bedarf einer nachhaltigen Lösung, die auf Solidarität und einer fairen Lastenverteilung beruht. Wir benötigen daher ein Europäisches Asylsystem, das einen wirksamen Außengrenzschutz gewährleistet und den absehbar anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen gesamteuropäisch schultert – mit einem fairen Verteilungssystem. Das hat Bundeskanzlerin Merkel zuletzt auf dem G20-Gipfel in Antalya deutlich gemacht.

Überlegungen, die Herkunftsländer der Flüchtlinge finanziell in die Pflicht zu nehmen, gibt es nicht. Wenn Flüchtlinge aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland fliehen und hier ein Bleiberecht erhalten, heißt das: Ihre Herkunftsstaaten können den Flüchtlingen entweder keinen Schutz gewähren oder verfolgen sie sogar. Die Bundesregierung kann also nicht einerseits anerkennen, dass bestimmte Herkunftsstaaten den Schutz ihrer eigenen Bürger nicht gewährleisten können oder ihnen sogar staatliche Willkür antun und zugleich dieselben Staaten zur Kasse bitten. Deutschland betreibt hier keinen "Handel". Das Ziel muss doch sein, dass die Menschen gar nicht fliehen müssen. Deshalb setzt sich die Bundeskanzlerin auch für die Bekämpfung der Fluchtursachen und für eine Entwicklungszusammenarbeit ein, die die Freiheit, die Sicherheit und auch den Wohlstand in Herkunftsländern fördert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 02. November 2015
    1.

    In Anbetracht der Tatsache...Türkei.....Forderungen. ...
    Jetzt Afghanistan. ...Erst Abkommen....und natürlich wieder Kosten für uns....kriegen die nicht schon sehr Kostenintensive Hilfe??? Werden wir jetzt von jedem Herkunftsland zur Kasse gebeten??? Frau Merkel hat mit der Zusage in der Türkei ....nur erreicht ....uns erpressbar zu machen...alle anderen Länder werden auch noch Forderungen stellen.....

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