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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Matthias Kuerner am 30. Oktober 2015
14776 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Genfer Flüchtlingskonvention

Frau Merkel,
Sie haben das deutsche Asylrecht sowie das Dublin-Abkommen außer Kraft gesetzt. Würden beide gesetzlichen Regelungen von Ihrer Regierung noch eingehalten, so dürfte kein Asylant nach Deutschland kommen. Nun berufen Sie sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Meine Frage: Sieht diese Konvention vor, dass Flüchtlinge durch mehrere sichere Länder ziehen dürfen, um ein bestimmtes Land zu erreichen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Genfer Regelung sagt, dass das nächste sichere Land die Flüchtlinge aufnehmen muss? Wenn dem so wäre, dann dürfte/müsste Deutschland auch nach der Genfer Regelung keine Flüchtlinge aufnehmen. Können sie mir bitte diese Frage beantworten und des Weiteren die Frage beantworten: Wenn keine dieser drei rechtlichen Regelungen (Asylgesetz, Dublin, Genf) eine Grundlage dafür bietet, dass Deutschland Flüchtlinge aufnehmen muss, und dies also nur ein rein humanitärer Akt wäre, weshalb Deutschland dann Millionen von Menschen ins Land lässt, die keine Flüchtlinge im Sinne dieser Regelungen sind?
Danke.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. November 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck, sehr geehrter Herr Kuerner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs behandeln wir Ihre beiden Fragen in einer gemeinsamen Antwort. Die Bundeskanzlerin hat am 17. Oktober 2015 in einem Interview betont, dass die Bewältigung der Flüchtlingslage eine Aufgabe ist, die nur gesamteuropäisch zu lösen ist. (Das Interview mit der FAZ können Sie hier nachlesen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/1...) Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Bundeskanzler Faymann haben sich gemeinsam für ein Sondertreffen des Europäischen Rates am 23. September eingesetzt. Damals sind erste wichtige Beschlüsse gefasst worden. Beim Europäischen Rat am 15. haben die europäischen Staats- und Regierungschefs über die Umsetzung und weitere Schritte beraten. Zuletzt haben sich die europäischen Staaten, die am meisten von Flucht und Migration betroffenen sind, am 25. Oktober auf einen 17-Punkte Plan verständigt. Das Ziel einer gesamteuropäischen Lösung muss sein, einen Zustand herzustellen, in dem alle Mitgliedstaaten wieder europäisches Recht einhalten. Politisch Verfolgte genießen in Deutschland nach Art. 16a des Grundgesetzes Asyl. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze. Daneben besteht in Deutschland Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Deutschland Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten Aufenthalt gewährt, geschieht das auch aus humanitären Erwägungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.

Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten (außer Griechenland) an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem 21. Oktober 2015 nicht mehr grundsätzlich vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Das bedeutet jedoch keine Zurückweisung an den Grenzen. Vielmehr prüft das BAMF im laufenden Verfahren die Zuständigkeit eines anderen europäischen Mitgliedsstaates, wie in der Dublin-Verordnung vorgesehen.

Unabhängig davon strebt die Bundesregierung gegenwärtig eine wirksame Regelung zur Verteilung der Flüchtlingsströme innerhalb der EU an. Auch die Nachbarländer Syriens, vor allem die Türkei, der Libanon und Jordanien, leisten ganz entscheidende Hilfe: Sie beherbergen gegenwärtig über vier Millionen Flüchtlinge.

Weitere Informationen auf der Sonderseite zu Flucht und Asyl: www.bundesregierung.de/fluechtlinge.

sowie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor bbb rrr
    am 30. Oktober 2015
    1.

    Ich verstehe Frau Merkel nicht mehr.
    Warum versucht sie nicht einmal die Fluechtlingsbewegung
    durch eine Rede und auch einen Grenzzaun zu stoppen.
    Sie kann doch nicht wirklich glauben das ein Abkommen
    mit Erdogan eine Loesung ist.
    Wir waeren nur voll erpressbar .

  2. Autor Carola Gleinig
    am 31. Oktober 2015
    2.

    Ich würde mir sehr wünschen ,das Ihre Fragen offen und ehrlich beantwortet würde, denn auch für mich ist die Gesetzeslage nicht mehr klar ,auf die sich unsere Regierung hier beruft. Aber für eine Beantwortung müßten Sie viele viele Stimmen bekommen und wenn ich mir das Forum jetzt so ansehe sind die Menschen müde geworden hier zu lesen und abzustimmen. Es ändert sich nichts an der Politik. Da können wir fragen, was wir wollen..Antwort immer nur ..wir müssen aufnehmen, wir müssen und wir müssen das hinnehmen..unbequeme Fragen sind zur Zeit nicht erwünscht und man wird ins rechte Lager geschoben..einen wirklichen Bürgerdialog gibt es nicht.Viel "Glück " also für Ihre Frage..!!

  3. Autor ines schreiber
    am 02. November 2015
    3.

    Thomas, was kann man da tun??? Allein in der EU hält sich keiner an Abkommen und Verträge....nicht nur in dieser Angelegenheit....Papier ist geduldig....oder die armen Bäume die dafür sterben mußten....

  4. Autor Erhard Jakob
    am 03. November 2015
    4.

    Thomas, ganz so ist es nicht! Mich interessiert schon,
    wenn Rechtsverletzungen begangen und
    diese nicht geheilt werden.

    Ines, was kann man da tun? Auf keinen Fall wegschauen und die
    Ungerechtigkeiten totschweigen. Im Gegenteil! Wir müssen den
    Rechtsbrechern jeden Tag neu ihren Rechtsbruch
    ins Gesicht schreien. Und das tun wir
    hier ja auch.

    Ines, so gesehen tun wir zumindest was. Viele schauen einfach weg,
    bzw. schweigen die Sache einfach tot. Zu denen gehören wir nicht
    - .... und das ist gut so!

  5. Autor ines schreiber
    am 03. November 2015
    5.

    Auf Phönix. ...sehe gerade Kiel....große Ansammlung von Flüchtlingen. ..UNREGISTRIERT .....versuchen auf die Fähren nach Schweden zu kommen....Schleusen wir jetzt auch noch durch???

  6. Autor Frank Wesner
    am 18. November 2015
    6.

    Sehr geehrter Herr Kuerne, ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
    Auch ich habe (als juristischer Lai) nach endlosen Recherchen die Kenntniss, daß der Artk. 16A GG völlig zweifelsfrei ist, sogar ein Grundsatzurteil des Bundesfverfassungerichtes hat dies 1996 bestätigt! Und sowohl in der Genver Konv., Dublin II Abs.17 oder europ. Konvention handlen wir aufgrund einer "Muß" Bestimmung, sondern "Kann" Option. Ist hier von dem Bundespresseamt sogar bestätigt worden. Also KANN man an der Grenze den Zustrom (juristisch gesehen) stoppen. Mann muss es nur wollen...
    Und Herr Jakob, mich interessiert dieser Rechtsbruch auch. Ich habe drei habilitierte Staatsrechtler angeschrieben und um Meinung gebeten. Antwort steht aber noch aus. Einer dieser Professoren ist privat praktizierend, evtl. befrage ich ihn wegen juristischer Schritte gegen die Bundesregierung (Sorry, Frau BK).

  7. Autor Erhard Jakob
    am 19. November 2015
    7.

    Frank,
    über Ihren Beitrag (7) habe ich mich sehr gefreut. DANKE!

    Ich sehe das genauso, wie Sie. Mit der Rechtssprechung
    ist das aber immer so eine Sache. Den Rechtsstreit wird
    der gewinnen, der das Geld hat. Wer das Recht hat,
    wird dabei nicht von Bedeutung sein.

    Bitte schauen Sie bei Facebook auf die Seite *EscherHilft*
    und auf meine Seite. Bitte geben Sie zu meinen Beitrag,
    welchen ich am Buß- und Beettag im Jahre 2015
    eingegeben habe, ein Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Erhard

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