Sehr geehrte Frau Hirschbeck, sehr geehrte Frau Jones, sehr geehrter Herr Kochan,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs beantworten wir Ihre Fragen zur Flüchtlingspolitik gemeinsam.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor der wachsenden Zahl einreisender Flüchtlinge sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen – und dass die Zuwanderungszahlen sowohl kurz- als auch langfristig reduziert werden müssen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin immer wieder betont, dass sie sämtliche Staaten der Europäischen Union in der Pflicht sieht. Deutschland setzt sich dafür ein, dass schutzbedürftige Flüchtlinge innerhalb der EU gerecht verteilt und gemeinsame europäische Lösungen gefunden werden.
Die Freizügigkeit in Europa, die durch das sogenannte Schengener Abkommen geregelt ist, gehört zu den großen Errungenschaften der EU. Die Bundesregierung will an einem freien Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen festhalten. Deutschland hat wie kein anderes Land vom Schengen-Raum und dem Binnenmarkt politisch und wirtschaftlich profitiert. Voraussetzung für seinen Bestand ist jedoch der bessere Schutz der Außengrenzen. Nur gemeinsam kann Europa die Flüchtlingsströme ordnen, steuern und reduzieren.
Dazu sollen die Befugnisse der Europäischen Grenzschutz-Agentur Frontex größer, ihr Personal weiter verstärkt werden. Die EU-Kommission hat bereits ein entsprechendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Demnach soll Frontex zu einer Europäischen Grenzschutz- und Küstenwache werden und eine schnell einsatzfähige Reserve von Grenzschutzbeamten und technischer Ausrüstung erhalten. Die EU-Kommission will außerdem vor dem Hintergrund der Rückkehr von Kämpfern des sogenannten Islamischen Staates systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Außengrenzen einführen. Die Mitgliedstaaten wollen schnell über diese Maßnahmen entscheiden.
Eine wichtige Schlüsselrolle bei der Sicherung der Außengrenzen spielt die Türkei. Aktuell laufen Verhandlungen mit der Türkei, wie es künftig weniger illegale Immigration über die Türkei in die EU geben kann. Einen entsprechenden Aktionsplan haben die EU und die Türkei Ende November beschlossen.
Aber auch auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung Regelungen beschlossen, um die Registrierung von Flüchtlingen zu beschleunigen sowie Fehlerquellen und Missbrauch zu verringern.
Künftig werden für alle Flüchtlinge und Asylbewerber - auch aus Syrien - wieder Einzelfallprüfungen eingeführt. Außerdem hat die Bundesregierung vergangene Woche einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem ein einheitlicher Ausweis und eine entsprechende Datenbank eingeführt werden. Ziel ist es, dass jeder Flüchtling jederzeit zu identifizieren ist. Das soll Mehrfachregistrierungen, falsche Angaben und unerlaubte Einreisen verhindern.
Die Frage zur möglichen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die Verbindungen zum aktuellen Flüchtlingsgeschehen haben wir am 7. Dezember 2015 bereits auf diesem Forum beantwortet:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/handlungsfaehig... . Dazu haben auch die Bundesminister de Maizière und Maas in Interviews Stellung genommen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2015/12/i...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2015/Print/12...
Weitere Informationen:
Auf der Sonderseite der Bundesregierung zu Flucht und Asyl http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Zum Schengen-Abkommen http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Europa/...);
Zum EU-Türkei-Gipfel
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2015/...)
Zum EU-Rat in Brüssel: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/20...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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