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Abstimmungszeit beendet
Autor Michael Konitzer am 26. November 2015
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Die Kanzlerin direkt

Datenschutz als Grundrecht der persönlichen Freiheit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

auf dem IT-Gipfel haben Sie dafür geworben, dass Datenschutz nicht Big Data behindern darf. Wenn Daten der wichtigste Rohstoff sein soll, wieso soll er dann nicht geschützt werden? Der Handel mit Gold. Öl oder Wertpapieren unterliegt doch auch Restriktionen die den Schutz des Rohstoffes und eine Transparenz gewährleisten sollen. Warum dann nicht für die persönlichen Daten jedes Einzelnen?

Datenschutz ergibt sich aus den wichtigsten Grundsteinen unserer Verfassung. Datenschutz soll die persönliche Entfaltung jedes Einzelnen auch in der digitalisierten Welt gewährleisten. Mit der Bestrebung die Zweckbindung und die Datensparsamkeit aufzuweichen werden wichtige Prinzipien des Datenschutzes, die die persönliche Freiheit jedes einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten sollen, aufgegeben. Ohne eine Zweckbindung können Unternehmen Daten über Personen erheben, speichern und verwerten wie es ihnen beliebt. Der normale Bürger hat dann keine Chance zu erfahren, wer seinen Daten wofür verarbeitet.

Big Data dient dazu so viele Daten wie möglich über eine Person zu erfahren um sie in ihrem Verhalten zu bewerten. Irgendwann wird es dazu kommen, dass nicht mehr der Mensch die Realität bestimmt, sondern mathematische Algorithmen. Ein Beispiel: Erklärtes Ziel von Google ist es, so viel über ihre Nutzer zu erfahren, dass auf diese zugeschnittene Werbung ausgegeben wird, sodass er Unterbewusst zu Kaufentscheidung gebracht wird. Dies wird erst mit Big Data möglich. Wenn dem keine Grenzen auferlegt werden, dann kann eine Beeinflussung so stattfinden, dass die Betroffenen beispielsweise eine andere Partei wählen, als sie es eigentlich tun würden. Ist das noch Freiheit?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Konitzer