Sehr geehrter Herr Guardini,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mehr als vier Millionen Menschen sind vor der Gewalt in Syrien in die Nachbarländer geflohen, doppelt so viele sind im eigenen Land auf der Flucht. Hundertausende haben sich auf den Weg nach Europa gemacht, um in den Mitgliedstaaten der EU Schutz vor Verfolgung zu finden oder dem syrischen Bürgerkrieg zu entkommen. Deutschland hat eine große Zahl der Flüchtlinge aufgenommen. Im Regelfall sind sie in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrens auch schutzberechtigt.
Wollte man Flüchtlinge – wie von Ihnen vorgeschlagen – zur Ausbildung an der Waffe verpflichten, so bedürfte es hierzu einer neuen Rechtsgrundlage. Das geltende Recht eröffnet die Möglichkeit nicht. Eine solche Rechtsgrundlage wollen wir aber nicht schaffen, denn die meisten Schutzsuchenden sind gerade vor dem Krieg und aus Kriegsgebieten geflohen. Sie in den Krieg zurückzuschicken, wäre weder menschlich zumutbar noch mit höherrangigem Recht, namentlich der Genfer Flüchtlingskonvention, vereinbar.
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern haben die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) beauftragt, ein Projekt zur Integration und Ausbildung von Flüchtlingen und Asylsuchenden für den ehrenamtlichen Einsatz im In- und Ausland zu starten. Über 100 THW-Ortsverbände haben bereits Interesse an einer Mitwirkung gemeldet. Die Flüchtlinge und Asylsuchenden können als Helferinnen und Helfer aufgenommen und ausgebildet werden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist hierfür keine Voraussetzung. Flüchtlinge in diese Ausbildungsangebote einzubinden ist auch eine Investition in den Wiederaufbau Syriens. So könnten Städte und Dörfer schnellstmöglich wieder bewohnbar gemacht werden und Menschen nach Hause zurückkehren, sobald das zumindest in Teilen des Landes wieder möglich sein sollte.
Weitere Informationen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Startseite_node.html.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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