Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor C. Klee am 18. November 2015
10372 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Identitätsbetrug von Flüchtlingen

Werte Frau Bundeskanzlerin!

Im Folgenden nehme ich Bezug auf die Fragestellung von Herrn Kuerner, wie vorsetzlichem Asylbetrug entgegengewirkt wird.

Diese Frage wurde meines Erachtens nicht vollständig beantwortet. Das Bundespresseamt berichtet lediglich über Methoden zur Feststellung eines Identitätbetrugs (z.B. einer Passfälschung) geht aber nicht weiter darauf ein, wie mit solchen Migranten weiter verfahren wird.

Neben anderen Möglichkeiten bedeutet für mich eine Fälschung von Dokumenten in erster Linie, dass eine Chance genutzt werden will, ohne dass ein lebensbedrohlicher Umstand für die Flucht vorliegt. Ich finde wirklich Schutz Bedürftigen sollte tatsächlich geholfen werden. Es bleibt einfach immer die Frage wie das am sinnvollsten passieren kann. Insbesondere ist die Politik und die Wirtschaft gefragt zu stabilen Verhältnissen in Kriesenländern beizutragen und diese nicht anzuheizen.

Zurück zum Thema: Was bedeutet dies für den Flüchtling? Kann er trotz des Betrugs X mögliche "Gesetzeslücken" nutzen, um zu bleiben oder wird in diesen Fällen genauer geprüft und gegebenenfalls sofort abgeschoben? Wurden überhaupt schon "Flüchtlinge" mit den mehr als 200 000 abgelehnten Asylanträgen erfolgreich abgeschoben? Wie sind hier die Zahlen?

Allgemein finde ich viele Fragestellungen in diesem Forum gut und berechtigt und muss für meinen Geschmack feststellen, dass häufig mehr pauschal geantwortet und nicht konkret auf Fragen eingegangen wird.

Bitte bemühen Sie sich um langfristig nützliche Lösungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Klee

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Dezember 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Klee,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf unsere Antwort vom 16. Oktober 2015 an Herrn Kuerner zum Thema Täuschung beim Asylverfahren. Hier die gewünschte Ergänzung:

Täuschungsversuche im Asylverfahren werden strafrechtlich verfolgt und im Entscheidungsprozess hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Angaben entsprechend gewürdigt.

Das Aufenthaltsgesetz bestimmt aber auch verschiedene Abschiebungsverbote und Abschiebeaussetzungen. Danach darf ein Ausländer beispielsweise nicht abgeschoben werden, wenn es die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet, oder wenn ihm bei Rückkehr „eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr“ droht.

Eine Duldung kann erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Abschiebung wird hier vorübergehend ausgesetzt. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt Abschiebungshindernisse abzubauen, und hat dazu eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Die am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene Asylrechtsnovelle bestimmt, dass nach Androhung und nach Ablauf der freiwilligen Ausreisefrist der konkrete Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden darf, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Außerdem wurde die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erleichtert.

Die Länder sind für die Durchführung der Abschiebungen zuständig. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder diese Aufgabe zügig und nachhaltig erfüllen. Von Januar bis Ende Oktober 2015 sind 14.875 abgelehnte Asylbewerber auf dem Luftweg zurückgeführt worden. 2014 waren es insgesamt 8.557 Rückführungen. Die Bundesregierung setzt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daran, um die Länder bei den Rückführungen zu unterstützen. Weitere Informationen:

www.bundesregierung.de/fluechtlinge

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 18. November 2015
    1.

    Die kommen ins Land bis irgendwann einmal, über ihren Asylantrag entschieden wurde!!! Und das bleibt auch so, solange die Regierung nicht härter durchgreifen. Und damit meine ich auch die Grünen und Linke . Flüchtlingen muß geholfen werden, bis sie in ihr Land zurück können!!! Aber undifferenziert einsperren!!! Und genau prüfen. Ich erwarte auch von den Flüchtlingen MITHILFE. Auf dem langen Weg werden sie wohl hier und da , etwas mitbekommen haben.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 25. November 2015
    2.

    Christian,
    erst vor Kurzem wurden von den zirka 200.000
    Abzuschiebende >123< abgeschoben.

  3. Autor Gisbert Bastek
    am 03. Dezember 2015
    3.

    So ganz unrecht hat der Präsident Milos Zeman nicht !
    Link öffnen

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1014905178531485&...

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.