Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Manfred L. am 08. November 2015
7960 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Beschlüsse zur Flüchtlingskrise

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die jüngsten Beschlüsse zur Bewältigung der Flüchtlingssituation finde ich gut. Bei dem Punkt zur schnellen Rückführung der Flüchtlinge aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern (Kosovo usw,) höre ich immer, dass es sich hier nur um 2 % der Flüchtlinge handelt. Ist Ihnen bekannt, dass in der Tükei ein reger Handel mit gefälschten syrischen Pässen stattfindet. Ebenso im Kosovo werden zunehmend gefälschte Pässe gehandelt. Sind die Registrierungstellen entsprechend geschult, nicht nur auf die Ausweispapiere zu achten, sondern im Beisein von Kennern z.B. echten Syrern nach Herkunftsort und der Besonderheiten der Umgebung zu fragen? Wenn hier nicht ordentlich gearbeitet wird, werden bald 4 Millionen "Syrer" bei uns anklopfen. Ich habe sowieso das Gefühl, dass unsere Regierung nicht agiert, sondern nur reagiert, das heißt, den Dingen immer nur hinterherläuft und das sehr spät. Ich wäre um eine beruhigende Antwort sehr dankbar.

Manfred Lackinger

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 09. November 2015
    1.

    Die Umsetzung wird auch wieder ewig dauern.....selbst bei abgelehnten .....

  2. Autor Bea Schmidt
    am 07. Dezember 2015
    2.

    Auszug aus einer vorherigen Antwort:

    "Ausreisepflichtige, die unter keinen Umständen für ein Bleiberecht in Betracht kommen und deren Ausreisedatum und Reisemöglichkeit feststehen, erhalten nur bis zu diesem Datum Leistungen. Nehmen Ausreisepflichtige die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, erhalten sie fortan grundsätzlich nur noch Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege."

    Wie kann es sein, dass AusreisePFLICHTIGE die Option haben, ihre Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen zu brauchen?

  3. Autor ines schreiber
    am 07. Dezember 2015
    3.

    Schon lustig, oder ?

  4. Autor Erhard Jakob
    am 07. Dezember 2015
    4.

    Die Frage von Bea
    ist berechtigt!

    Hier geht es doch nicht darum, ob
    sie ausreisen wollenß Sondern
    darum, ob sie ausreisen
    müssen?

    Wenn es um Recht und Gesetz
    geht, sind wir doch nicht bei
    >WÜNSCH DIR WAS<!

  5. Autor I. Schramm
    am 08. Dezember 2015
    5.

    Es ist eine Farce zu denken, jemand der unter größeren Strapazen und Geldaufwand zu uns gekommen ist, dass dieser freiwillig zurückkehrt. Die SPD Regierung in Rheinland-Pfalz rühmt sich mit ihrem Modell der freiwilligen Rückkehr, sprich, die Leute werden beraten und bekommen Geld für einen Neuanfang. Der Erfolg? 2013 und 2014 ca. 18% Rückführungen.
    Erst jetzt nach jahrelanger Duldung werden die Leute zurückgeführt, da ist doch der Neuanfang in der Heimat viel schwerer als zuvor.
    Leider werden immer noch viel zu viele Wahlversprechen gemacht und Sozialromantische Politik betrieben, aber es ist eben einfacher Wohltaten zu verteilen als Wahrheiten auszusprechen und umzusetzen.

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.