Sehr geehrter Frau Stückemann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Basis aller Integration sind die Rechtsordnung des Grundgesetzes und die Werte, auf denen es beruht. Das setzt klare Maßstäbe für das Zusammenleben in Deutschland, an die sich sowohl Migranten als auch „Einheimische“ halten müssen, damit das Zusammenleben gelingt. So garantiert das Grundgesetz die Freiheit zu persönlicher Entfaltung, die Gewissens- und Glaubensfreiheit und regelt die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Im Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind.
Artikel 4 lässt zum einen freiheitlicher Entfaltung und Selbstgestaltung Raum, denn jeder darf selbst entscheiden, wie er seinen religiösen Überzeugungen Ausdruck verleiht, solange er nicht gegen Rechte anderer verstößt. Zum anderen wird in Artikel 4 des Grundgesetzes aber auch angesprochen, dass der Staat sowohl religiös als auch weltanschaulich neutral ist.
Das Recht auf Glaubensfreiheit beinhaltet auch, dass kein Anspruch im öffentlichen Raum existiert, vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden.
Sie argumentieren, dass die Verschleierung ein Ausdruck für die Unterdrückung der Frau sei. Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist ein generelles Burka-Verbot zum Schutz der Frauen sehr problematisch: Das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot enthält keinen Erziehungsauftrag, der es erlauben würde, auch gegen den Willen der betroffenen Frauen ein Verbot der Vollverschleierung durchzusetzen.
Sollte der Bundestag ein Gesetz über ein Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen verabschieden, könnte eine Betroffene das Bundesverfassungsgericht anrufen, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sähe. Sollte unser höchstes Gericht das genau so betrachten, müsste der Bundestag das Gesetz wieder zurücknehmen.
Insofern sind die „Fallstricke“ sehr genau zu prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass ein gesetzliches Burka-Verbot letztlich keine Lösung ist – auch wenn eine Burka, und da haben Sie recht, mit unserer freiheitlichen Kultur im Grunde nicht zu vereinbaren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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