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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Anika Voß am 21. Dezember 2015
7314 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Rundfunk Beitragsservice Befreiung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seid August 2015 versuche ich eine Beitragsbefreiung beim Beitragsservice, für die Zeit meiner Ausbildung zu erhalten, leider ohne Erfolg. Ich werde lediglich daraus hingewiesen, dass der Gesetzgeber alleine aufgrund eines geringen Einkommens keine Beitragsbefreiung vorsieht. Sondern nur, wenn ich eine der in §4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannte soziale Leistung erhalte. Nach einigen Besuchen bei den Ämtern und ausfüllen vieler Formulare, das ernüchternde Ergebnis: ich habe nicht einmal anrecht auf die Grundsicherung (Hartz IV). Abzüglich aller Fixkosten und dem Betrag der Regelbedarfsstufe 1, komme ich auf -318,72€ monatlich. Dank meiner Bekannten, habe ich wenigstens regelmäßig zu essen.
Kann es wirklich sein, dass Bürger, deren Leben voll finanziert wird, zusätzlich noch von dem Beitrag befreit werden. Bürger hingegen die keine sozialen Leistungen beziehen und monatlich mit einem Betrag auskommen müssen, der weit unter dem Hartz IV Betrag liegt, erhalten keine Befreiung.
Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor angelika maria bruder
    am 09. Januar 2016
    1.

    Ja Anika, Sie machen eine Ausbildung und stehen danach dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung und nicht wie andere die den bequemeren Weg gehen. Hut ab vor Ihnen. und es sollte vielleicht wirklich darüber nachgedacht werden Auszubildenden und Studenten? die Rundfunkgebühr zu Stunden oder zu erlassen. Schließlich gehören Rundfunk und Fernsehen zur politischen Meinungsbildung. Man sollte zielgerichtete junge Menschen unterstützen und Sie nicht an andere Gruppierungen verlieren. Frau DR. Merkel arbeiten Sie bitte daran. Sie schaffen das.

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