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Abstimmungszeit beendet
Autor Stive Müller am 14. Dezember 2015
9151 Leser · 13 Kommentare

Soziales

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)

Abschaffung alles Sanktionen!Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Herr Ralph Boes hat über 130 Tage gehungert und wäre fast verhungert weil er kein Geld mehr bekommen hat! Wissen sie davon? Sollen Wircklich Hartz IV Empfänger mit Entzug von Nahrung bis in den Tod sanktioniert werden?

Kommentare (13)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 14. Dezember 2015
    1.

    Zweierleimaß ! Abgewiesene Asylbewerber, bekommen keine GELD leistungsstarke mehr, aber Sachleistungen, die Wohnen , Essen , Hygiene abdecken!

  2. Autor Ralf Schumann
    am 19. Dezember 2015
    2.

    Seien Sie froh, dass wir in Deutschland so ein großzügiges Sozialsystem haben. Selbst wenn Sie sich total verweigern einen Job anzunehmen, bekommen Sie noch immer 202 €. Verhungern muss also niemand.

  3. Autor Rosi Mörch
    am 20. Dezember 2015
    3.

    Ines,
    abgewiesene Asylbewerber bekommen doch Geld - nämlich dasselbe Taschengeld wie im Erstaufnahmelager ( Alleinstehender 143 €),
    Die Sachleistungen sowieso.

  4. Autor Julian R.
    am 21. Dezember 2015
    4.

    Ich habe auch gerade eine unrechtmäßige 100% Sanktion bekommen, natürlich mit Gerichtskostenbeihilfe zum Anwalt gegangen der Wiederspruch eingelegt hat, so werden wieder unütze Steuergelder verbraten. Ich kann dem Anwalt auch erst seine Beratungsgebühren geben (15€ ) wenn man Pfand abgibt, oder ich gehe für Ihn einkaufen von meinen Lebensmittelgutscheinen. Was ein bisschen sonderbar wäre, generell Strom, Raten, Internet und Autoversicherung geschweige denn Sprit ist nicht zahlba rund bleibt auf der Strecke. 3 Monate 100% Sanktion (Wenn man kein Internet geschweige den Festnetz mehr hat kann man seiner Bewerbungsfrist nicht nachkommen und bekommt gleich die nächste Sanktion. Strom wird abgestell Auto muss stillgelegt werden und man kann nur in der näheren Umgebung (zu Fuß arbeit suchen, weil Bahnfahrt geht auch nich mit Lebensmittelgutschein) Miete und 400€ sollt jeder SGB II Bezieher erhalten um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. (wenn man ledig ist) Sanktionen sind gegen die Würde des Menschens, schrenken Ihn in seiner Freiheit ein und verletzen deren Grundrechte !!! Und außerdem der Regelbedarf ist schon das Existenzminimum und das noch kürzen ??? also + für Abschaffung der Sanktionen.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 21. Dezember 2015
    5.

    In der Verfassung sollte fest-
    geschrieben werden:

    *Das Recht und die Pflicht auf
    Arbeit - bilden ein Einheit.*

    Der Staat muss dafür Sorge tragen,
    dass jeder Mensch seine Lebens-
    unterhalt selbst verdienen kann.

    Wer es aus nicht nachvollziehbaren
    Gründen nicht kann oder nicht will,
    sollte dazu gezwungen werden.

    Der Mindestlohn soll so hoch sein,
    dass man in Ehre und Würde
    leben und sterben kann.

  6. Autor Stive Müller
    Kommentar zu Kommentar 2 am 21. Dezember 2015
    6.

    An Herrn! Ralf Schumann! Das stimmt einfach nicht was Sie erzählen! Eine 100 % Sanktion heißte kein Geld mehr für Lebensmittel keine Miete mehr keine Krankenversicherung mehr!

  7. Autor Stive Müller
    am 21. Dezember 2015
    7.

    An Herrn Ralf Schumann! Es stimmt nicht was Sie sagen! Eine 100 % Sanktion heißt kein Geld mehr für Nahrung keine Mietzahlung und keine Krankenversicherung mehr!

  8. Autor Julian R.
    am 22. Dezember 2015
    8.

    zu Erhard Jakob,
    gezwungen werden zum arbeiten, wird ja so gesagt mit den Sanktionen bewirkt. Ich persönlich hab eine abgeschlossene Berufausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung, leider gibt es in dieser Branche eine Winterflaute, und ab März/April bin ich wieder in Arbeit, aber wenn dann nur 2000€ Brutto als Gehalt angeboten wird, hol ich mir lieber mit 100% Sanktion meine Lebensmittelgutscheine ab, bis ich mit einem Studium beginne anstatt jeden Tag 9 Stunden zu arbeiten und vielleicht 200€ mehr hab im Monat. Irgendwann werden die Menschen sich eh nehmen was sie brauchen, obwohl andere wieder darunter Leiden müssen und dies muss der Staat verhindern.

  9. Autor Ralf Schumann
    Kommentar zu Kommentar 8 am 07. Januar 2016
    9.

    Sehen Sie, nun wissen wir auch, dass die Sanktionen gerechtfertigt sind. 2.000 € sind kein geringes Gehalt und durchaus zumutbar.
    Bei 100% müssen Sie 3x Arbeit abgelehnt haben. Zugegeben haben Sie also auch den Lebensmittelgutschein. Mit dieser Aushändigung haben Sie auch wieder den vollen Krankenversicherungsschutz. Schauen Sie einfach mal in Ihrem Änderungsbescheid. Dort steht dieser Hinweis.

  10. Autor Julian R.
    am 09. Januar 2016
    10.

    2000 netto okay, aber nicht brutto !!!
    was haben Sie an unrechtmäßig nicht verstanden ???
    Braucht man sich aber auch nicht zu wundern, das Leute den das Existenzminimum gekürzt wird Straffällig werden und so n Typ im Knast kostet den Steuerzahler gut 3 mal soviel an Steuergeldern als wenn er im SGB II ist.
    Klar sollte dies nicht ausgenutzt werden, aber es sollte auch eine Perspektive geschaffen werden, wofür sich Arbeit lohnt !!! vonn 2000€ brutto bekomm ich ne Rente von 950 raus, wenn nicht sogar noch weniger. Dafür n gazes Leben schufften ohne Spaß und Urlaub, naja es wird ja auch alles Teurer. Man sollte seine Rente gut verbringen können, wenn man schon sein ganzes Leben gearbeitet hat und nicht nur daheim vor der Glotze N24 schaun. z.B. eine Weltreise, wenn man dazu überhaupt noch die Kraft hat !!!

  11. Autor Julian R.
    am 13. Januar 2016
    11.

    Ralf Schumann ich will ihn nicht unterstellen, das Sie ein Jobcentermitarbeiter sind, denen das Leben der anderen Hilfebedürftigen Menschen egal ist. Hauptsache man hat sein Gahalt am Monatsende. Solche gibt es leider zu genüge. (Aber mit dem Leid anderer sein Geld zu verdienen gehört dazu, sonst wären Sie ja Arbeitslos) und ich verstehe aber auch, dass es Menschen gibt die planlos, versummpft und nicht gerade nüchtern an Ihrem Schreibtisch sitzen und Sie vielleicht auch schon, dass ein oder andere mal an Ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind. Meiner Meinung nach muss mann das ganze Jobcentersystem revolutionieren, um mal ein bisschen Menschlichkeit zu berücksichtigen. (von beiden Seiten). Ich bin jung aber viele denken so wie ich es beschrieben habe und das kann ich auch voll nachvollziehen. Und genau da muss man Anpacken um diesen Knackpunkt zu meistern.

    zur 100% Sanktion. Miete wird bezahlt wenn man seine Unterlagen abgegeben hat) und man kann sich Lebensmittelgutscheine austellen lassen. Der Rest bleibt auf der Strecke !!!

  12. Autor Erhard Jakob
    am 13. Januar 2016
    12.

    Julian,
    VOLLTREFFER!

    Genauso, sehe ich das auch!
    Das muss der Staat
    verhindern!

  13. Autor Stive Müller
    am 13. Januar 2016
    13.

    Lebensmittelgutschein sind einen KANN Leistung!!!! Sie können auch abgelehnt werden ausserdem muß man dann auch erst mal einen Laden finden die diese auch akzeptieren! Miete wird bei einer 100 % Sanktion nicht mehr bezahlt!!!!!!!!!!! Schaut euch mal das neuste Video von Ralph Boes an auf youtube!!!!

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