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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor F. Stückemann am 09. Dezember 2015
13855 Leser · 14 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ist die Gleichstellung von Mann und Frau hierzuande allgemeingültig ? ??

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

das Presseamt hatte zum Thema Burka dem Autor Völp mit der Religionsfreiheit geantwortet und den Artikel vom Grundgesetz zitiert.

Da erlaube ich mir höflich die Frage, wird denn der Artikel zur Gleichstellung von Mann und Frau hier übergangen, der m.W. vor dem Artikel zur Religionsfreiheit zu lesen ist :

Das Tragen einer Burka ist eine Verhöhnung unseres
Grundgesetzes. Es bekundet die Unterdrückung der Frau. Das bedeutet, dass manche Frauen hierzulande sich noch im Mittelalter befinden, als die Frau eben noch nicht gleichberechtigt war.

Das ist mit unserem Demokratieverständnis sicher nicht vereinbar. Die Burka hat mit Religion nichts zu tun. Das ist eine Ausrede.

Deshalb strebt unsere ehrenwerte Frau Klöckner auch das
Verbot dieser Robe an. Viel Erfolg liebe Julia !

Felizitas Stückemann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Januar 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Stückemann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Basis aller Integration sind die Rechtsordnung des Grundgesetzes und die Werte, auf denen es beruht. Das setzt klare Maßstäbe für das Zusammenleben in Deutschland, an die sich sowohl Migranten als auch „Einheimische“ halten müssen, damit das Zusammenleben gelingt. So garantiert das Grundgesetz die Freiheit zu persönlicher Entfaltung, die Gewissens- und Glaubensfreiheit und regelt die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Im Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind.

Artikel 4 lässt zum einen freiheitlicher Entfaltung und Selbstgestaltung Raum, denn jeder darf selbst entscheiden, wie er seinen religiösen Überzeugungen Ausdruck verleiht, solange er nicht gegen Rechte anderer verstößt. Zum anderen wird in Artikel 4 des Grundgesetzes aber auch angesprochen, dass der Staat sowohl religiös als auch weltanschaulich neutral ist.

Das Recht auf Glaubensfreiheit beinhaltet auch, dass kein Anspruch im öffentlichen Raum existiert, vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden.

Sie argumentieren, dass die Verschleierung ein Ausdruck für die Unterdrückung der Frau sei. Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist ein generelles Burka-Verbot zum Schutz der Frauen sehr problematisch: Das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot enthält keinen Erziehungsauftrag, der es erlauben würde, auch gegen den Willen der betroffenen Frauen ein Verbot der Vollverschleierung durchzusetzen.

Sollte der Bundestag ein Gesetz über ein Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen verabschieden, könnte eine Betroffene das Bundesverfassungsgericht anrufen, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sähe. Sollte unser höchstes Gericht das genau so betrachten, müsste der Bundestag das Gesetz wieder zurücknehmen.

Insofern sind die „Fallstricke“ sehr genau zu prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass ein gesetzliches Burka-Verbot letztlich keine Lösung ist – auch wenn eine Burka, und da haben Sie recht, mit unserer freiheitlichen Kultur im Grunde nicht zu vereinbaren ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 09. Dezember 2015
    1.

    Haben wir nicht auch ein Vermummungsverbot???

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 09. Dezember 2015
    2.

    Frau Steffens: Wer immer viel schreibt hat wenig zu sagen.
    Mir ist die Burka wurscht, aber die Vermummung geht hier nicht.
    Meine persönlichen Rechte kann niemand angreifen. Der müsste
    noch geboren werden. Wir sind hier eine christliche Demokratie
    und Anpasung ist Gatgeberrecht. Ok ?
    Seien Sie gegrüßt und haben eine besinnliche Adventszeit. F.St.

  3. Autor ines schreiber
    am 11. Dezember 2015
    3.

    Wir sind bei der Kommunikation nicht nur auf Worte, sondern auch auf Gestik und Mimik ausgerichtet! Und das ist in unseren Genen und Instinkten verankert! Also ich denke ein Kopftuch sollte ausreichend sein!

  4. Autor ines schreiber
    am 18. Dezember 2015
    4.

    Rosi , vielleicht sind diese Meinungen etwas rechts ! Aber mit Sicherheit nicht rechtsradikal ! Darunter verstehe ich was anderes ! Es geht übrigens auch Linksradikal , und links !!!

  5. Autor Julian R.
    am 22. Dezember 2015
    5.

    Ines Schreiber Ihr Kommentar ist Nonsense.
    andere Länder andere Sitten. ich bin gegen das Vermummungsgebot das einzig und allein aus Sicherheitsgründen missbraucht wird. Wenn ich mich abdecke und die Sonne blendet und ich ne Sonnenallergie hab, mach ich mich Strafbar vor allem, wenn ich noch eine Demo besuche. Wenn ich dann Ausschlag bekomme wenn mir die Polizei nicht glaubt und mir dies runterreist und meine Freiheit angreift und Körperverletzung begeht und ich für 2 Wochen entstellt bin was dann :-) Man sollte keine Angst haben sich zu zeigen, aber wenn die Männer dieser Kultur so Ihre Eifersucht besser kontrollieren können umso besser für uns ;-)

  6. Autor ines schreiber
    am 22. Dezember 2015
    6.

    Wenn ich diese Länder besuche , würde ich Kopftuch tragen , und auf Kleidung mit tiefem Ausschnitt verzichten , die gleiche Höflichkeit erwarte ich von unseren Gästen ! Mal davon abgesehen das der IS , diesen Kleidungsstil vertritt !

  7. Autor ines schreiber
    am 22. Dezember 2015
    7.

    Julian , wenn sie aus Krankheitsgründen , Verbote oder Gesetze brechen müssen , bekommen sie ein Attest vom Arzt ! Ja andere Länder andere Sitten , aber bitte auch bei uns !

  8. Autor Ralf Schumann
    am 27. Dezember 2015
    8.

    Leider hat Frau Steffens Recht. Man kann einer Frau keine Kleiderordnung vorschreiben.
    Es wird immer von Unterdrückung der Frau und Rückständigkeit gesprochen. Im Grunde ist uns allen egal, ob eine Frau in ihrem Privatbereich unterdrückt wird oder nicht, so lange sie es schön findet. Wenn nicht, wird sie schon Hilfe suchen. In den meisten Fällen bekommen Außenstehende gar nicht mit, wenn eine Frau wirklich unterdrückt wird. Bemühen wir uns, muslimische Ehen zwischen engen Verwandten zu verhindern? Nein, wir mischen uns nicht ein, auch wenn dadurch viele behinderte Kinder gezweugt werden.
    Wir werden uns an den Anblick einer Burka gewöhnen müssen. Sie gehört zu einer streng gläubigen Muslima wie für andere das Kopftuch. Jeder darf seine Religion frei ausleben. Das wird sich vorerst auch nicht ändern und wenn, dann nicht zu ungunsten des Islam. Der Islam gehört bereits zu Deutschland und wird künftig weiter in den Mittelpunkt treten. Beängstigend wäre allerdings, wenn bald islamische Parteien bilden, was kaum zu verhindern sein wird. Wenn die neuen Bewohner Deutschlands einen deutschen Pass bekommen und ihre Wahlbereitschaft höher ist als die jetzige von uns, dann gibt es einen Grund Angst zu bekommen.

  9. Autor I. Schramm
    am 03. Januar 2016
    9.

    Ich bin auch gegen die Burka, da sie für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frauen geworden ist. In einigen bisher Liberalen arabischen Ländern wurde sie mit der Radikalisierung wieder eingeführt. Welche Frau zieht schon freiwillig bei bis zu 40 Grad eine Vollverschleierung an?
    Das Verbot der Burka löst zwar nicht die Ungleichbehandlung der Frau in einigen Muslimischen Ländern, es sind noch viele andere Schritte und Überzeugungsarbeit nötig um sicherzustellen, dass die Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährt wird, aber sie setzt auch ein Zeichen, dass wir zu unseren Werten stehen.

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