Sehr geehrter Herr Braemer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie nennen zwei wichtige Ansatzpunkte, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Der erste ist, die Außengrenzen des Schengen-Raums zu schützen. Und der zweite ist, gegen kriminelle Schleuser vorzugehen. Die Bundesregierung setzt sich für beide Ziele mit Nachdruck ein. So hat sie beim letzten Europäischen Rat im Dezember gemeinsam mit anderen europäischen Partnern für einen neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz votiert, der aus der EU-Agentur Frontex hervorgehen soll. Ziel ist es, ihn noch im ersten Halbjahr 2016 zu beschließen. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll der neue Europäische Grenzschutz auf mindestens 1.500 Experten zurückgreifen können, die in weniger als drei Tagen einsetzbar sind. Er soll das Recht haben, tätig zu werden, wenn die anderen Mitgliedstaaten das fordern und der betroffene Staat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Der neue Grenzschutz soll auch eine stärkere Rolle bei der Rückführung spielen und mit anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen bei der Terrorismusprävention zusammenarbeiten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12...
Da die Türkei derzeit Hauptdurchgangsland der Flüchtlingsströme ist, ist die Bekämpfung der Schleuserkriminalität ein wichtiges Thema in der Zusammenarbeit mit diesem Land. Nach dem EU-Türkei-Aktionsplan, den die Bundesregierung unterstützt und mit bilateralen Gesprächen begleitet, verpflichtet sich die Türkei, effektiver gegen die Schleuserkriminalität an ihren Küsten vorzugehen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2...
Ein weiterer Teil einer europäischen Lösung der Flüchtlingskrise ist die Einrichtung von Registrierungsstellen („Hotspots“) an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Dort soll entschieden werden, wer nach Europa kommen kann und wer nicht. Menschen mit Bleiberecht sollen von dort aus auf alle EU-Staaten verteilt werden – nach einem gerechten Schlüssel, der die Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl berücksichtigt.
Außerdem muss Europa gemeinsam die Fluchtursachen bekämpfen – indem es sich für ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien einsetzt und die Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern verstärkt. Die humanitäre Lage der Menschen in den Flüchtlingslagern im Libanon, in Jordanien und der Türkei darf kein Fluchtgrund sein.
Auf vielen EU-Treffen und -Sondergipfeln hat sich Deutschland konsequent für europäische Lösungen eingesetzt. Lösungen, die in europäischer Solidarität dazu beitragen, dass weniger Menschen ihre Heimat- oder Erstaufnahmeländer verlassen müssen, und dass an den Außengrenzen des Schengen-Raums kontrolliert und geordnet über die Einreise oder Abweisung entschieden wird. Inzwischen sind die notwendigen Beschlüsse gefasst, aber sie sind noch nicht alle umgesetzt. Deshalb fordert die Bundesregierung weiterhin zum Handeln auf.
Mehr Informationen auf der Themenseite zu Flucht und Asyl:
www.bundesregierung.de/fluechtlinge
und auf der Seite der EU-Kommission zur Europäischen Migrationsagenda:
http://ec.europa.eu/deutschland/service/fluechtlinge_de.htm
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (4)Schließen
am 29. Januar 2016
1.
am 29. Januar 2016
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.