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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Tobias Braemer am 08. Januar 2016
11153 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Die Migrationspolitik Australiens als Vorbild für Europa

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

im Zuge Ihrer grenzenlosen Willkommenspolitik darf man unseren Leitmedien entnehmen, dass in 2015 zwischen 350.000 und 700.000 Migranten illegal über die offenen EU-Aussengrenzen nach Deutschland gekommen sind. Exakte Angaben können deutsche Behörden nicht geben.
Offenbar sind wir in eine Situation geraten, in der nicht wir selbst - die Bürger dieses Staates - durch ein demokratisch legitimiertes Asyl- und Flüchtlingsschutz-Recht entscheiden, wer unseren Schutz erhält, sondern Schlepper und Schleuser!
Laut Tagesschau.de sollen mindetsens zwei der Attentäter von Paris über die griechische EU-Aussengrenze nach Frankreich gekommen sein. Jetzt meine Frage:

Wäre es nicht im dringendsten Maße geboten, die EU-Aussengrenzen nach dem Vorbild Australiens wirksam zu schützen?
(siehe https://www.youtube.com/watch?v=_czUhNsshEA)

Eines der ganz wesentlichen Elemente der australischen Migrationspolitik - Operation Sovereign Borders policy - ist folgende klare Konsequenz: Wer es auch nur einmal versucht, illegal nach Australien einzureisen, wird aufgehalten, bereits auf dem Meer registriert, sicher zurückgeführt und verliert für immer den Anspruch auf ein legales Aufenthaltsrecht in Australien. Diese Vorgehensweise veröffentlicht der australische Staat in diversen Landessprachen auf Youtube.

Mit dieser Politik hat sich die Zahl der illegalen Migraten in kurzer Zeit von von ca. 25.000 Menschen jährlich auf weinge hundert reduziert. Und damit proportional auch die Zahl der Toten durch Ertrinken.

Mit freundlichen Grüßen

T. Braemer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 05. Februar 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Braemer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie nennen zwei wichtige Ansatzpunkte, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Der erste ist, die Außengrenzen des Schengen-Raums zu schützen. Und der zweite ist, gegen kriminelle Schleuser vorzugehen. Die Bundesregierung setzt sich für beide Ziele mit Nachdruck ein. So hat sie beim letzten Europäischen Rat im Dezember gemeinsam mit anderen europäischen Partnern für einen neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz votiert, der aus der EU-Agentur Frontex hervorgehen soll. Ziel ist es, ihn noch im ersten Halbjahr 2016 zu beschließen. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll der neue Europäische Grenzschutz auf mindestens 1.500 Experten zurückgreifen können, die in weniger als drei Tagen einsetzbar sind. Er soll das Recht haben, tätig zu werden, wenn die anderen Mitgliedstaaten das fordern und der betroffene Staat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Der neue Grenzschutz soll auch eine stärkere Rolle bei der Rückführung spielen und mit anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen bei der Terrorismusprävention zusammenarbeiten.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12...

Da die Türkei derzeit Hauptdurchgangsland der Flüchtlingsströme ist, ist die Bekämpfung der Schleuserkriminalität ein wichtiges Thema in der Zusammenarbeit mit diesem Land. Nach dem EU-Türkei-Aktionsplan, den die Bundesregierung unterstützt und mit bilateralen Gesprächen begleitet, verpflichtet sich die Türkei, effektiver gegen die Schleuserkriminalität an ihren Küsten vorzugehen.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2...

Ein weiterer Teil einer europäischen Lösung der Flüchtlingskrise ist die Einrichtung von Registrierungsstellen („Hotspots“) an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Dort soll entschieden werden, wer nach Europa kommen kann und wer nicht. Menschen mit Bleiberecht sollen von dort aus auf alle EU-Staaten verteilt werden – nach einem gerechten Schlüssel, der die Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl berücksichtigt.

Außerdem muss Europa gemeinsam die Fluchtursachen bekämpfen – indem es sich für ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien einsetzt und die Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern verstärkt. Die humanitäre Lage der Menschen in den Flüchtlingslagern im Libanon, in Jordanien und der Türkei darf kein Fluchtgrund sein.

Auf vielen EU-Treffen und -Sondergipfeln hat sich Deutschland konsequent für europäische Lösungen eingesetzt. Lösungen, die in europäischer Solidarität dazu beitragen, dass weniger Menschen ihre Heimat- oder Erstaufnahmeländer verlassen müssen, und dass an den Außengrenzen des Schengen-Raums kontrolliert und geordnet über die Einreise oder Abweisung entschieden wird. Inzwischen sind die notwendigen Beschlüsse gefasst, aber sie sind noch nicht alle umgesetzt. Deshalb fordert die Bundesregierung weiterhin zum Handeln auf.

Mehr Informationen auf der Themenseite zu Flucht und Asyl:

www.bundesregierung.de/fluechtlinge

und auf der Seite der EU-Kommission zur Europäischen Migrationsagenda:

http://ec.europa.eu/deutschland/service/fluechtlinge_de.htm

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Andreas Dau
    am 29. Januar 2016
    1.

    Diese Regelung greift, wenn sie EU-weit umgesetzt wird.
    Damit würde auch das Dubliner Übereinkommen leichter durchgesetzt werden können.
    Vorschlag: Die vorhandenen Flüchtlinge würden eine Frist bis vielleicht zum 31.3.2016 bekommen, bis zu der sie sich registrieren lassen müssen. Werden sie danach irgendwo in der EU ohne Registrierung "erwischt", werden sie zurück transportiert, und verwirken das Recht, jemals wieder ( oder auf 5? Jahre befristet) in allen EU-Ländern einen Asylantrag stellen zu dürfen.
    Gleichzeitig sollten legale, für die Flüchtlinge erreichbare Wege geschaffen werden, auf denen ein Asylantrag gestellt werden kann, z.B. Antragsstellen in der Türkei, die mit Vertretern der EU-Länder besetzt sind. Diese könnten bereits eine Vor-Prüfung der Antragsteller vornehmen.
    Diese Vorgehensweise hätte folgende Vorteile:
    1. Die jeweiligen Behörden wüssten ab April, wer sich tatsächlich (anspruchsberechtigt) im jeweiligen Land befindet.
    2. Die Flüchtlinge könnten ohne Lebensgefahr und ohne Schlepper bezahlen zu müssen Asylanträge stellen.
    3. Die Flüchtlinge könnten sich ihr Land "aussuchen". Wenn aber "zu viele" z.B. bei Deutschland oder Schweden anstehen, müssten sie mit ihrem Antrag auf andere Länder "ausweichen". Innerhalb der EU wären dann aber "Verteilungsschlüssel" zu vereinbaren.
    4. Über die Kapazität der Antragsstellen ergibt sich automatisch eine "Obergrenze", die aber verantwortungsvoll den jeweiligen Bürgern wie den Flüchtlingen gegenüber immer wieder neu zu justieren wäre.

  2. Autor ines schreiber
    am 29. Januar 2016
    2.

    Andreas , der Großteil sind keine Flüchtlinge , es sind Migranten !
    Ich denke diese Menschen sollten sich in ihrem Land einsetzen , und nicht einfach abhauen !

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