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Abstimmungszeit beendet
Autor Martina Florea am 04. Januar 2016
7980 Leser · 2 Kommentare

Soziales

ALG 2

mein Sohn hat im September 2015 einen Kindergartenplatz erhalten, dadurch konnte ich am 01.11.2016 wieder Arbeit aufnehmen.
Davor hatte ich ALG2 bezogen.
Nun meine Frage!
Da ich vor dem 01.11.2015 und in diesem Zeitraum kein Arbeitsentgeld erhalten habe, verstehe ich nicht, dass ich den kompletten Betrag in Höhe von 612,12eu zuückerstatten muss.
Ich habe meinen erstes Arbeitsentgeld am 26.11.2015 erhalten.
Von was hätten mein Sohn und ich in den fast 4 Wochen davor leben sollen? ( 01.11.2015-26.11.2015) Das ist ja mein Lohn wovon ich meine Kosten im Dezember tragen muss.
Ich würde es nachvollziehen können, wenn das Gesetz schreibt ab dem Tag des Zuflusses. In meinem Fall vom 26.11.2015-30.11.2015, aber doch nicht den ganzen Monat.
Ich arbeite, muss aufstocken mit ALG2 und habe nun auch noch Schulden.
Da ist kein schönes Gefühl. Es bedrückt und ist sehr entäuschent.

Eine Antwort wäre sehr nett.

Vielen Dank
Martina Florea

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 07. Januar 2016
    1.

    Sie haben das Arbeitslosengeld für Oktober im voraus erhalten. Damit hätten Sie den Monat über auskommen müssen.

  2. Autor Martina Florea
    am 08. Januar 2016
    2.

    Ich meine nicht den Oktober, sondern die Zeit November und Dezember, bitte lesen Sie richtig und überfliegen Sie nicht den oberen Text. Vielen Dank.

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