Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ingmar Buchweitz am 11. Januar 2016
10112 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Unkontrollierte Zuwanderung - Verstoß gegen das Grundgesetz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Mit dem Vorwand, einem Notzustand ausgesetzt zu sein, wird das Grundgesetz offen und nachhaltig missachtet: GG16a(2): „Auf Abs1 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Da beispielsweise Österreich zu vorbezeichneten Staaten gehört, ist die Einreise von Flüchtlingen aus diesem Land rechtswidrig und zu unterbinden.

Auswirkungen dieser Gesetzesmisssachtung:
1.Nachdem der Rubikon einmal überschritten ist, welche weiteren Gesetze werden von der Exekutive praktisch außer Kraft gesetzt werden, um dem dauernden Notzustand zu begegnen? Viele Bundesbürger empfinden, dass GG Artikel 5 (Meinungsfreiheit) durch Diffamierung von Kritikern seitens der Politik faktisch bereits uauf erschreckende Weise eingeschränkt ist.

2.Der Erfolg und Wohlstand unseres Landes beruht zu wesentlichen Teilen auf unserer verlässlichen rechtsstaatlichen Grundordnung. Wie viele Bundesbürger werden dem Rechtsstaat innerlich kündigen und sich sagen: Warum soll ich mich an Gesetze halten, meine Steuern zahlen etc., wenn die politische Elite sich selbst nicht an geltendes Recht hält?

3.Das gesetzeswidriges Handeln unterstützt radikale politische Gruppierungen, denn diese erhalten in Ihrem Handeln eine solide Legitimationsgrundlage (Berufung auf das in GG20 (3)(4) verankerte Recht auf Widerstand).

Fazit & Postulat: Die Bundesregierung muss dem Gesetzestext des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, speziell Artikel 16a(2), Folge leisten und seine Weisungen in die Tat umsetzen, um den verursachten Beginn des Verfalls der Rechtsstaatlichkeit zu beenden.

Wie ist Ihre Position zu diesem Postulat?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Januar 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Buchweitz,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung steht selbstverständlich im Einklang mit Artikel 20 des Grundgesetzes. Darin ist ausgeführt, dass „die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind“.

Ein Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, kann sich aufgrund der Drittstaatenregelung nicht auf das Asylgrundrecht berufen. Er hätte bereits dort Schutz vor politischer Verfolgung finden können. Ist der Ausländer über einen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, legen die Regelungen des sogenannten „Dublin-Verfahrens“ fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Dublin-III-Verordnung, die die Kriterien und Verfahren für die Prüfung des Asylantrags festlegt. Ergibt die Prüfung, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, wird an diesen Staat ein sogenanntes Übernahmeersuchen gestellt.

Deutschland hat die Zuständigkeitsprüfungen im Rahmen der Dublin-Verordnung auch zu keiner Zeit ausgesetzt, sondern vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Dies sollte Verfahrensengpässe ausgleichen

Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten - außer Griechenland – an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige; für sie macht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 21. Oktober 2015 nicht mehr grundsätzlich vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Diese Maßnahme wie auch die Einführung vorübergehender Grenzkontrollen haben das Ziel, trotz der hohen Flüchtlingszahlen wieder zu geordneten Verfahren bei Einreise und Asylverfahren zurückzukehren.

Das entspricht der geltenden Rechtslage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das für alle Mitgliedstaaten einen verbindlichen Rahmen für die Behandlung von Schutzsuchenden vorsieht. Die Dublin III -Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Asylsystems und nach wie vor geltendes Recht.

Zweifellos bedarf es aber einer grundlegenden Überarbeitung des europäischen Asylsystems, um die Flüchtlingsströme in die Europäische Union bewältigen zu können. Von großer Bedeutung ist, dass die Europäische Kommission im März 2016 einen Vorschlag zur Reform der Dublin-Verordnung vorlegen will. An der Reform des Dublin-Systems wird sich Deutschland aktiv beteiligen.

Weitere Informationen:

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverf...

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6134_de.htm

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/0...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 24. Januar 2016
    1.

    Kommentare (4)

    Autor Thomas Dischinger
    am 11. Dezember 2015

    16A Absatz 2 Dieses Thema wurde hier schon öfters angesprochen.
    Keiner der Politiker außer der CSU wird hier darauf eingehen und dir eine ehrliche Antwort geben.

    Autor Katja Hirschbeck
    am 13. Dezember 2015
    Frau Merkel kennt nur den ersten Teil des Artikel 16
    den zweiten hat sie in die Tonne getreten.
    Immerhin ist das eine Änderung des GG
    Keine Abstimmung im Bundestag
    Das geht echt gegen demokratische Wert

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 24. Januar 2016
    2.

    Autor Rosi Steffens
    am 14. Dezember 2015
    Unsere Grenzen sind dort, wo die Werte durch das Volk getragen sind, die im Grundgesetz verankert wurden, um uns in unserer Lebensführung anzuleiten. Die Flüchtlinge sind nicht schuld an der Unzulänglichkeit im Umgang mit dieser akuten Situation, das sind die Verantwortlichen und damit die, die diese Situation für ihre Zwecke nutzen, denn was rechtfertigt ein Anzünden von Flüchtlingsunterkünften, wodurch noch mehr Druck auf die Regierung ausgeübt wird, als der, der durch die geforderte Rechtsstaatlichkeit und die Rechtsbrecher sowieso schon gegeben ist? Was rechtfertigt die Demonstrationen extremer Ausrichtung gegen Menschen? Flüchtlinge sind Menschen, die in einem Begriff zusammengefasst werden, der uns aufzeigt, was diese Menschen in ihrem gemeinsamen Leid verbindet.

    Was soll die Rechtfertigung für Gedankengut, das Ängste schürt und Werte mit Füßen tritt? Wer denken sie ist eigentlich verantwortlich für das Leben, aus dem viele nur das Beste herauspicken wollen und dabei die Tatsachen aus den Augen verlieren, die uns durch Einzelschicksale vor Augen geführt werden. Es ist nicht fair zu verurteilen, wenn Angst so groß ist, dass man dafür seine Heimat verlässt und teilweise sogar die eigene Familie, in der Hoffnung auf Menschen, die diese Situation nicht ausnutzen sondern ihr mit Menschlichkeit begegnen.

    Extremisten berauben sich selbst der Werte, die auf unsere Fahnen geschrieben sind. Menschliche Würde ist keine politische Wahl, sie ist die Bürgerpflicht im Umgang miteinander, um daraus ein mit Sinn und Verstand geführtes Leben vernünftig zu gestalten. Nur weil wir gerade auf den Anfang unserer Existenz zurückgeworfen werden, bedeutet das doch nicht, dass sich daraus nicht das Gute schöpfen lässt, das wir durch unsere Werte und den Zusammenhalt als Volk bereits erworben haben.

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