Sehr geehrter Frau Kettner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Nach dem Grundgesetz sind die Bundesländer für die Arbeit der Polizei zuständig. Die Bundesregierung kann zu Einzelheiten der Polizeiarbeit in den Ländern deshalb nicht Stellung nehmen.
Es versteht sich jedoch von selbst, dass der Bundesregierung an einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufklärung und Berichterstattung gelegen ist. Der Bundeskanzlerin ist es wichtig, dass die vollständige Wahrheit auf den Tisch kommt. Das bedeutet, dass keine Tatsachen - aus welchen Gründen auch immer - zurückgehalten oder beschönigt werden dürfen. Denn das schadete nicht nur dem Rechtsstaat, sondern auch der großen Mehrheit der unbescholtenen Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen.
Am 27. Januar 2016 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ beschlossen. Damit soll die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtert werden. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, kann die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher versagt werden.
Weitere Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Januar 2016
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am 11. Januar 2016
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am 12. Januar 2016
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am 09. Februar 2016
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