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Abstimmungszeit beendet
Autor Claudia Hohn am 28. Januar 2016
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Innenpolitik

nPA - Namensrecht

Seit 62 Jahren heißte ich öffentlich-rechtlich und privat-rechtlich "Claudia Margarete Hohn". Heute wurde ich belehrt, dass es sich nun so verhalte, dass ich Margarete Hohn heiße. Damit sind sämtliche Urkunden, Zeugnissse, behördlichen Bescheide der Rechtsunsicherheit preisgegeben. Ich wundere mich, dass Hr. Thomas de Maizie nicht längst öffentlich seinen Vornamen, seinen geseztlichen Anforderungen angepasst hat, und sich nach seinem Erstnamen "Karl" benennt. - Klar, dass die Identitätsfeststellung der Flüchtlinge allerhand Probleme verursacht: Trotzdem erwarte ich, dass es einen Bestandsschutz für alle deutschen Bürger gibt, die nach 2009 einen neuen Personalausweis beantragen (müssen), und nicht im Alter davon überrascht werden, dass alle persönlichen Urkunden der Identität beraubt werden. Was ist z.B. mit meinem Grundbucheintrag, der sich nicht mehr mit meinem nPA deckt?? - Man kann wirklich die größte Geduld verlieren......Es häufen sich nun mal auf vergangene Gesetzeslagen (vor 2010) innerhalb eines Lebens Rechtsverhältnisse an, deren Rechtssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. - Ja sagt mal, gehts noch?????
Ich erwarte dringend eine Durchführungsverordnung die einen Bestandsschutz, die eine verfassungsmäßige Wahrung der Persönlichkeits- und Identitätsrechte der an- gestammten Bevölkerung gewährleistet, und dementsprechend die Ausstellung der Ausweispapiere nicht willkürlich ändert, weil Softwareprobleme der Bundesdruckerei nicht angepasst werden können.
Viele Grüße (ich habs echt satt!)
Claudia(, jetzt:: Margarete) Hohn