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Abstimmungszeit beendet
Autor Anika Bernt am 29. Januar 2016
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Außenpolitik

EU- Vertrag Art.3

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Bundeskanzlerin,

da ich morgen eine Prüfung im Fach "Regierungslehre und Polcyforschung" schreibe, habe ich mich unter Anderem mit dem Thema "Flüchtlingskrise" und "Europäische Union" (EU) beschäftigt.

Im EU- Vertrag Art.3 Abs.3 steht z.B. geschrieben:
"Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes."
Meiner Meinung nach, werden genau diese Werte von einer Vielzahl der EU- Mitgliedsstaaten und der darin wohnenden Bürger verletzt.
Ich, als EU-Bürger schätze und ehre diese Werte und denke, dass wenn ein anderes Land der EU diese Werte und Prinzipien nicht einhält und achtet, sollte es doch in der EU keinen Platz finden, oder!?

Vielleicht sollte man "das Übel an der Wurzel packen" und solche nicht- EU- fähigen Staaten ausschließen bzw. gar nicht erst herein lassen.

Das war jetzt nur ein Artikel, der mir auffiel, es gibt bestimmt noch eine Vielzahl anderer, aus denen auch hervor geht, dass eine Menge Grundwerte einfach "mit Füßen getreten" werden.

Nur weil ein Land in Europa liegt und man der Meinung ist, die EU wäre besser dran, wenn jeder rein könne, so sollte man sich doch Gedanken machen und zu dem Entschluss kommen, dass die EU nur stark sein kann, wenn sie sowohl nach Innen wie auch nach Außen sämtliche Werte schätzt, vertritt und auch einhält!

Mit besten Grüßen
Anika Bernt