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Abstimmungszeit beendet
Autor Helga Schleumer am 01. Februar 2016
5711 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Keine Umstellung der Schwerbeschädigtenrente möglich

Sehr geehrte Frau Merkel,
ich habe 1999 meine Schwerbeschädigten Rente beantragt, die mir jetzt rückwirkend ab 2014 genehmigt wurde. Bei Antragstellung meiner Rente lief das Verfahren noch. In Köln Sozialgericht hätte es kein Gerichtsurteil geben dürfen, es gab einen Verfahrensfehler. In Essen wurde das nur erläutert. Auf meine Schreiben wurde ich dann noch einmal zu einem Gutachter geschickt und damit hatte ich endlich meine 50& schwerbehinderung. Aber immer noch keine Rente von der ich leben kann., oder ich zahle 26.000€ zurück und habe 3 Jahre nicht gearbeitet. Gesagt wurde mir immer telf. ich sollte mich melden wenn die 50& durch sind. Da ich keinen 450€ Nebenjob mehr annehmen kann, währe ich jetzt ein Sozialfall, denn von der Frauenrente? kann ich nicht leben. Durch Verkettung der Umstände und nicht wissenheit stehe ich jetzt trotz Durchsetzungsvermögen schlecht da. Muss Sozialhilfe beantragen.. Können sie etwas für mich tun, oder mir mitteilen was ich noch unternehmen kann. Sämtlichge Unterlagen sind bei mir schriftlich einzusehen.
Ich bedanke mich bei ihnen im voraus für ihre Bemühungen.
Helga Schleumer eine Rentnerin von 64 Jahren

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 01. Februar 2016
    1.

    50 % heißt für Arbeitnehmer , hauptsächlich Arbeits Vorteile !
    50 % bei Rentnern , hauptsächlich Steuer Vorteile !

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