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Innenpolitik
Aussetzung Familiennachzug - Asylpaket II wieder eine „Mogelpackung“?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich habe heute im Presseclub gehört, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs lediglich um Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus handelt, d.h.
„Für Flüchtlinge mit eingeschränktem ("subsidiärem") Schutzstatus -das sind ca. 2.000 Flüchtlinge(!) in Deutschland- soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden. Allerdings sollen Angehörige, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden.“
Ist die Information richtig, dass die Aussetzung des Familiennachzugs zu Ihrem Asylpaket II lediglich auf ca. 2000 Flüchtlinge zutrifft, während mehr als 1 Million Flüchtlinge in unserem Land sind?
Ich verstehe nicht, was ein ausgesetzter Familiennachzug bedeutet, wenn gleichzeitig in Ihrer Vereinbarung steht, dass die Angehörigen die in Flüchtlingscamps leben, vorrangig mit Kontingenten nachgeholt werden können.
Ist bei den anerkannten Flüchtlingen (wie viele auch immer das sein mögen) ein genereller Familiennachzug vorgesehen? Ist dieser Familiennachzug über zusätzliche Kontingente geplant?
Bedeutet das, dass die Kontingente für Familiennachzug zu den Tausenden von Flüchtlingen, die jeden Monat in unser Land strömen noch dazu kommen?
Wäre ein erster Schritt zur Flüchtlingszahlreduzierung nicht die Einhaltung der von Ihnen dem UNHCR zugesagten Zahlungsverpflichtungen, damit die Menschen in den Flüchtlingscamps menschenwürdige Lebensbedingungen haben.
Ist es nicht traurig, dass die EU ihre Außengrenzen nicht selbst schützen kann, dass wir dazu Erdogan brauchen, der erst 3 jetzt 5 Milliarden € fordert – was ist seine nächste Forderung?
Wenn die Regierung so viel Überschuss erwirtschaftet hat, warum müssen in Deutschland noch immer ca. 14 Millionen Menschen in prekären Verhältnissen leben?
MfG
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