Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter Robitzsch am 28. Januar 2016
60598 Leser · 139 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das Thema Direktversicherung und KV-Pflegebeiträge gibt es nun seit rund 12 Jahren.

In diesen Zusammenhang bitte ich Sie um eine einfache Antwort auf folgende zwei Fragen:

Ich bin als Direktversicherter (während der Einzahlung über der Betragsbemessungsgrenze) deutlich (18-20 % steigend? + eventuell niedriger Rente) schlechter gestellt als jeder damalige Kollege/Kollegin, der nicht vorgesorgt hat.

Halten Sie dies für gerecht und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend?
Halten Sie unter diesen Voraussetzungen eine Empfehlung für eine „Vorsorge-Versicherung“ -gleich welcher Art- für verantwortbar?

Eine Bitte habe ich: die üblichen Rechtfertigungsversuche bezüglich Sozialgerichte und Verfassungsgericht sind mir bekannt - dort/damit wurde aber meine Frage nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Robitzsch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Februar 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Robitzsch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit 2004 müssen Betriebsrentner volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragszahlungen beginnen mit der Auszahlungs- beziehungsweise mit der Rentenphase des Vertrages. Sie werden auf zehn Jahre gestreckt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtslage in einem Beschluss im Februar 2008 ausdrücklich bestätigt.

Dafür werden die Sparer jedoch bereits in der Ansparphase entlastet. Weil die Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers innerhalb bestimmter Beitragsgrenzen pauschal versteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Brutto bezahlt werden, minimiert das die Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung. Wegen geringerer Steuer- und Sozialabgaben steht deshalb monatlich mehr Geld für die Beitragszahlung zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Altersvorsorge ist wichtig. Die gesetzliche Rente ist die Anerkennung der Lebensarbeit. Daneben gibt es Varianten der betrieblichen und privaten Vorsorge, mit denen der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Auf die Frage, welche Vorsorgemöglichkeit optimal und sinnvoll ist, gibt es nur individuelle Antworten. Was für den Einen gut ist, muss für den Anderen nicht zwangsläufig ebenfalls gut sein. Denn jede Lebenssituation ist anders. Schon deshalb ist ein pauschaler Vergleich nicht möglich.

Von hier aus können wir weder Ihr Vorsorgemodell noch das Ihrer Kollegen ausreichend beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit vornehmen kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (139)Schließen

  1. Autor Dieter Hoesmann
    am 29. Januar 2016
    1.

    SPD, Grüne und CDU/CSU sind einfach nicht mehr wählbar. Mit dem MG-Gesetz oder besser gesagt dem Enteignungsgesetz wird die beim Vertragsabschluss vereinbarte steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung der Lebensversicherungssumme einfach widerrufen. Und ferner zahle ich dann nicht nur ein 2. Mal den KV+PVBeitrag, zusätzlich ist auch noch der Arbeitgeberanteil zu übernehmen. Und es kommt noch schlimmer. Die nachträgliche Berechnung der ca. 18% erfolgt nicht nur auf die geleisteten Beiträge für die Lebensversicherung, sondern auf den ausgezahlten Beitrag. Nach ca. 30 Jahren entspricht das ungefähr einer Verdoppelung. Ich muss dann also ca. 38 % meiner eigenen Altersversorgung an die Krankenkasse abführen. Das ist schon der Hammer, aber es kommt leider noch schlimmer.
    Damit man die Beitragsbemessungsgrenzen umgehen kann, ist der Beitrag für die KV+PV nicht in einer Summe fällig, sondern wird auf 120 Monate gestreckt.

  2. Autor Günther Beer
    am 29. Januar 2016
    2.

    Die doppelte Verbeitragung, zudem mit Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil, die im Nachhinein und damit im Bruch der Abschlußverträge der Versicherung erfolgt, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Weder ist diese selbstbezahlte Versicherung eine betriebliche Altersversorgung noch besteht eine Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, wie das BVG unterstellt. Millionen wurden betrogen; Politikverdrossenheit und entsprechende Wahlergebnisse brauchen niemanden zu wundern.

  3. Autor Hermann Heitmann
    am 29. Januar 2016
    3.

    Es ist kaum zu glauben, das der Gesetzgeber für bestehende Direktversicherungen eine Beitragspflicht beschlossen hat.
    Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, so fürs Alter vorzusorgen. Aber die Krankenkassen mussten ja irgendwie saniert werden - so sollten keine Gesetze gemacht werden.

  4. Autor Doris Bartholomäus
    am 29. Januar 2016
    4.

    Als alleinerziehende Mutter musste ich auf Einiges verzichten, um mir diese DV leisten zu können. Ich habe die Beiträge von meinem Netto-Gehalt finanziert. Für mich war es ein Sparvertrag mit dem Namen Kapitallebensversicherung. Kein Arbeitgeber hat eine bAV angeboten, ich hatte also auch keine dementsprechende Absicherung. Dafür habe ich heute Rentenverlust und eine Rente leicht über der Armutgrenze. Aber ich habe knapp 40 Jahre gearbeitet. Warum?

  5. Autor Rudi Birkmeyer
    am 29. Januar 2016
    5.

    Der Betrug und die „Enteignung von vorsorgebewussten Bundesbürger“, die auf Initiative der Sozialdemokraten 2004, und mit Zustimmung von CDU, CSU und Linke, auf den Weg gebracht wurde muss komplett zurück genommen werden! Verträge sind einzuhalten und können nicht einfach rückwirkend geändert werden - das gilt auch für unsere Politiker!!!

  6. Autor Joachim Ehrich
    am 29. Januar 2016
    6.

    Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat 2004 ein Gesetz erlassen, das vom Bundesverband der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgeschlagen wurde und natürlich im Interesse der Versicherungswirtschaft lag. Allen Kunden wird aber erst nach ihrem Renteneintritt mitgeteilt, daß sie auf ihre privat angesparte Zusatzrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Kein Mensch hätte eine solche Versicherung abgeschlossen, wenn ihm diese Konsequenz bekannt gewesen wäre. Viele Betroffene fühlen sich von Rot-Grün betrogen. Ob allerdings Frau Merkel in einer schwarz-roten Koalition unser Anliegen mit Aussicht auf Erfolg aufnehmen kann, bezweifle ich.

  7. Autor Rudi Birkmeyer
    am 29. Januar 2016
    7.

    Der Betrug und die „Enteignung von vorsorgebewussten Bundesbürger“, die auf Initiative der Sozialdemokraten 2004, und mit Zustimmung von CDU, CSU und Grüne, auf den Weg gebracht wurde muss komplett zurück genommen werden! Verträge sind einzuhalten und können und dürfen nicht rückwirkend geändert werden. Das Einhalten von Vertrauensschutz gilt auch für unsere Volksvertreter!!!

  8. Autor Norbert Wichmann
    am 29. Januar 2016
    8.

    Bitte bedenken Sie, dass die Versicherungsnehmer häufig mit Ihren Einkommen außerhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen, hätten sie keine Versicherungsbeiträge abgeführt, wären ihnen in der Beitragshöhe auch keine weiteren Kosten zur Krankenkasse und Pflegeversicherung entstanden, da die Höchstbeiträge bereits gezahlt wurde.
    Nun im Nachhinein diese auf Umwegen, entgegen der abgeschlossenen Verträge einzufordern, ist schlichtweg eine "Sauerei" für uns Bürger!

  9. Autor Alfred Kolb
    am 29. Januar 2016
    9.

    Im Großen und Ganzen bin ich schon bereit meinen gesellschaftlichen Beitrag zum allgemeinen Wohlergehen in diesem unseren Land zu erbringen. Dazu lasse ich mich auch gerne zum Leistungsträger erklären. Wenn dies aber nur geschieht um mich abzuzocken, dann hat der Spass recht schnell ein Ende. Und dieses Ende ist hier schon lange erreicht. Ich kann es nur als kollektives Versagen von Gesetzgeber, Rechtsprechung, Versicherungswirtschaft und leider auch meines Arbeitgebers bezeichnen, wie hier mit mir als Versicherungsnehmer, Vertragspartner und jahrzehntelanger Mitarbeiter umgegangen wurde und auch weiterhin wird. Wie hier Vertragsrecht gebrochen wird, die Versicherungsnehmer bis zur Fälligkeit des Vertrages im Unklaren gelassen werden, und dies auch noch eine rechtliche Würdigung/Bestätigung erfährt macht einfach nur fassungslos. So zum Leistungsträger gemacht zu werden ist nicht vertrauensbildend.

  10. Autor Alois Blang
    am 29. Januar 2016
    10.

    Meine 1978 geschlossene und 2015 ausgezahlte Versicherung fällt nach der jetzigen Rechtsprechung des GMG auch unter die Beitragspflicht. Unglaublich, da diese Versicherung von meinem Gehalt eingezahlt wurde, und von meinem Arbeitgeber weder eine Versorgungszusage noch eine finanzielle Unterstützung erfolgte. Begreifen unsere Politiker nicht die unterschiedlichen Begrifflichkeiten der AV, deren Bedingungen und Auswirkungen? Wenn in Zukunft jedes Gesetz nachträglich ohne Vertrauensschutz mit den bekannten Argumenten geändert werden kann, was oder wem kann man dann noch glauben? Wir setzen uns für alle ein, sind tolerant und hilfsbereit, wir geben ungalublich viel Geld für die aktuelle Situation aus, aber die eigenen Bürger werden so nachträglich geschädigt. Ich kann und will es nicht glauben, dass das in unserem Land möglich ist. Hoffentlich wird dieses Gesetz rückwirkend berichtigt. Fragt sich, wer den Mut und die EInsicht dazu hat.

  11. Autor Heinrich Braun
    am 29. Januar 2016
    11.

    Ich bin erschüttert über unsere Politiker, die offensichtlich nicht mehr in der Lage sind, einfache Sachverhalte zu durchschauen und eigene Fehler zu korrigieren.
    Was ist in diesem Fall der einfache Sachverhalt?
    Ganz einfach: Bestehende Verträge sind unantastbar !
    Im Falle der durch Gehaltsumwandlung von Arbeitnehmern selbst in die eigene Direktversicherung eingezahlten Beträge für die eigene Altersvorsorge wird dieser elementare politische Grundsatz seit über 10 Jahren mit Füßen getreten.

    Frau Bundeskanzlerin so dürfen weder Sie noch Ihre politischen Mitstreitern bzw. politische Gegner nicht mit den Bürgern umgehen.

    Am Unverständlichen ist, dass selbst die sogenannten Experten dieses speziellen Bereiches bis heute nicht verstanden haben, dass es zwei verschiedene Modelle mit der gleichen Bezeichnung "Direktversichetrung" gibt. Solche Politiker bzw deren Parteien sind nicht mehr wählbar.

  12. Autor Jörg Dietze
    am 30. Januar 2016
    12.

    Anfang der 1980er Jahre habe ich eine bereits privat abgeschlossene Kapital-Lebensversicherung in eine Direktversicherung umwandeln lassen. Wegen der von der damaligen Regierung dafür ausgelobten Steuervorteile - zunächst nur 10% Pauschalsteuer auf die Beiträge - schien es sich zu lohnen, dafür sogar deutlich erhöhte Verwaltungsgebühren bei der Versicherung in Kauf zu nehmen.

    Dass in den Jahren danach die Pauschalsteuer erst auf 15%, dann auf 20% erhöht wurde, war schon ziemlich ärgerlich, dass ich aber später um ca. 18% der gesamten, komplett von mir selbst angesparten Auszahlung enteignet werden würde (durch die vollen KV/PV-Beiträge, verteilt über 10 Jahre, um auch noch die Beitragsbemessungsgrenze auszuhebeln), hätte ich mir niemals vorstellen können. Die ganze schöne Steuerersparnis wird mir so nachträglich wieder weggenommen, die "Förderung" aus Steuergeldern kommt so ausschließlich der privaten Lebensversicherungsgesellschaft und natürlich der notleidenden GKV zugute.

    Meine eigene LV, die lediglich formal auf den Arbeitgeber umgeschrieben wurde, um die steuerbegünstigte Abwicklung als Direktversicherung zu ermöglichen, und zu der mein AG außer seinem Abwicklungsaufwand nie einen Cent zugeschossen hat, nun auch noch als "Betriebliche Altersversorgung" zu definieren, um nach dem unsäglichen GMG von 2003 die KV/PV darauf beanspruchen zu können, ist der reine Hohn.

    Grundlage ist das GMG, das dazu diente, die Finanzierungslöcher in der GKV auf Kosten der Rentner zu stopfen, die über keine einflussreiche Lobbyistenorganisationen verfügen wie die Versicherungen, die anscheinend das Gesetz mit geschrieben haben.

    Die Betroffenen wurden vorsichtshalber von der Gesetzesänderung zu ihren Ungunsten nicht informiert, weder von den Arbeitgebern noch von den Versicherungen - es hätte ja einen millionenfachen Protest geben können, und massenhafte Kündigungen oder Beitragsfreistellungen. So kriegt es jeder erst nach seiner eigenen Auszahlung mit, durch ein Schreiben seiner GKV. So ein Vorgehen nennt man wohl zu Recht PERFIDE!

    Wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit in Deutschland?

  13. Autor Jörg Dietze
    am 30. Januar 2016
    13.

    Nachtrag:
    Eine weitere Perfidie ist der Umstand, dass eine vor 2004 abgeschlossene Direktversicherung unter dem Strich nach der mit dem GMG eingeführten vollen Verbeitragung zur KV/PV umso weniger Rendite - bis hin zu Negativrenditen - abgeworfen hat, je geringer das Einkommen des Versicherten war.

    Das liegt zum einen daran, dass bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen die Einzahlungen in die Direktversicherung bereits einmal mit Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmeranteil) belastet waren. Zum anderen war die durch die Pauschalierung von zuletzt 20% erzielte Steuerersparnis wegen der Steuerprogression umso geringer, je geringer das Einkommen war. Der Großverdiener mit über 40% Spitzensteuersatz sparte über 20%, also immerhin noch etwas mehr als die nachträgliche Belastung, der Kleinverdiener mit 25%-30% Spitzensteuersatz nur noch 5%-10% seiner anteiligen Steuern, also erheblich weniger als die nachträgliche Belastung mit derzeit ca. 18%, die ja in den nächsten Jahren durchaus noch 20% und mehr werden kann.

    So entstehen offensichtlich tatsächlich deutlich negative Renditen, bei ohnehin schon schlechten Netto-Renditen der Lebensversicherungen. Die von der Politik seinerzeit ausgegebene Aufforderung, wegen der systematischen Absenkung des Rentenniveaus mit staatlicher Förderung private Vorsorge via DV zu betreiben, wird durch das GMG nachträglich total ad absurdum geführt.

    Besserverdienende Arbeitnehmer, die privat versichert sind, betrifft das GMG ja ohnehin nicht, die profitieren ungeschmälert von der Steuerersparnis.

    Das GMG, von Rot-Grün seinerzeit mit Unterstützung von CDU/CSU beschlossen, ist also nicht nur ein ungerechtes, sondern auch ein zutiefst unsoziales Gesetz, das dringend korrigiert werden muss!

    Die "Rechtsprechung" der Sozialgerichte und sogar des BVG zu diesem Thema muss jedem mit einem normalen Rechtsempfinden ausgestatteten Bürger als UNrechtsprechung vorkommen.

  14. Autor Rudi Birkmeyer
    am 30. Januar 2016
    14.

    Dieses Thema wird den etablierten Parteien einiges an Wählerpotenzial kosten.
    In meinem großen Bekanntenkreis habe ich schon viele Diskussionen über die „DV“ geführt, und war überrascht, wie viele von der dreifachen Verbeitragung betroffen sind. Gerade in Großbetriebe war die DV eine gern genutzte zusätzliche „Altersvorsorge“, die aber alleine vom jeweiligen Mitarbeiter bezahlt wurde (der Arbeitgeber hat lediglich den Betrag an die Versicherung überwiesen, wie man dann zu dem Schluss im Bundestag kommt - dies ist eine betriebliche Altersversorgung - bleibt alleine das Geheimnis der Parlamentarier. Wenn eine „Überweisungsform“ aus einer normalen Lebensversicherung eine betriebliche Altersversorgung machen kann, und dies auch noch rückwirkend – bleibt leider nur der Schluss, wir leben in einer Bananenrepublik. 2003 habe ich die letzte Zahlung in meine DV einbezahlt, somit konnte ich 2004 auf das GMG gar nicht mehr reagieren. Dies soll laut dem BVG Rechtens sein? Da könnte man vor Wut aus der Haut fahren!!!
    Wenn ich 2003 als Selbständiger eine private KV gewählt hätte, wären meine Leistungen aus der DV beitragsfrei „Das stinkt einfach zum Himmel“, zumal ich dabei noch wesentlich weniger Beitrag und bessere ärztliche Versorgung gehabt hätte!
    Fast zur gleichen Zeit wird die pauschale Kapitalertragssteuer eingeführt, bei dieser gilt dann aber wieder der „Vertrauensschutz“ für „Aktienaltbestände“???

    Ein gut bezahlter Angestellter hat eine Abgabenlast von ca. 53 – 55% zu berappen. Ein angestellter Manager in einer Spitzenposition einer AG (Vorstand) zahlt 42% + einige „Promille“ für seine KV.

  15. Autor Edgar krieger
    am 30. Januar 2016
    15.

    Meine Klageschrift liegt ebenfalls beim SG Saarbrücken. Wie wird sich der Richter entscheiden, wenn vergleichbare Aussagen eines Richters im Raum stehen, siehe Zitat:
    Aussage aus einem aktuellen Verfahren vor dem SG Itzehoe: „Der Richter hat unumwunden zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem Hinweis darauf, dass es sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ handelt“. (ohne weiteren Kommentar)

  16. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 2 am 30. Januar 2016
    16.

    Wählen Sie www.dvg-ev.org/

  17. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 10 am 30. Januar 2016
    17.

    Verfolgen Sie den Fortschritt auf
    www.dvg-ev.org

  18. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 8 am 30. Januar 2016
    18.

    Machen sie was daraus,
    sehen sie nach unter
    www.dvg.ev.org

  19. Autor Arnd Dr. Rüter
    am 30. Januar 2016
    19.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie wissen längst, was jeder Abgeordnete des Bundestages weiß oder zumindest wissen kann. Das GMG ist entstanden auf Druck der GKV-Lobbyisten, man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht ihre Spuren aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. Die Mehrheit aus Abgeordneten von SPD, Grünen und CDU/CSU hat zugestimmt, weil sie sich dessen Folgen für den Rechtsstaat entweder nicht vorstellen konnten oder nicht vorstellen wollten.

    Das seit 1.1.2004 geltende GMG ist wegen seiner Rückwirkung grundgesetzwidrig.

    Es hält sich hartnäckig, weil das Bundessozialgericht (12. Senat Vors. Richter H. Balzer) seit Ende 2004 systematisch Rechtsbeugung betrieben hat und unter seinem jetzigen Vors. Richter und SPD-Mitglied weiter betreibt; und weil das Bundesverfassungsgericht ein nachweisbar eklatantes Fehlurteil gefällt hat (1 BvR 1924/07) einschließlich serviler Ergebenheitsadresse an die Politik („geeignetes und erforderliches Mittel zur Stärkung der Finanzgrundlagen“).

    Und es hält sich hartnäckig, weil es pro Jahr ca. 3,5 Milliarden in die Kassen spült. Das ist Rechtsstaat und Sozialstaat nach Kassenlage und in seiner Missachtung des Grundgesetzes der bisher deutlichste Schritt in die Bananenrepublik.

    Es bereitet Entsetzen sehen zu müssen, dass ein paar Hundert Leute (Abgeordnete, Richter) den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland aushebeln können; das Entsetzen wird noch größer, wenn man sieht, dass sie es auch tun.

    Wenn die Politiker seit der Ära Schröder nicht mehr in der Lage sind eine Sozialgesetzgebung zu gestalten, die sozial ausgewogen, finanzielle ausreichend absichernd und mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann ist das kein Argument auf das Grundgesetz zu pfeifen. Unter Ihrer Kanzlerschaft hat sich daran nichts geändert.

    Wer in den anstehenden Landtagswahlen oder der bevorstehenden Bundestagswahl kandidiert und nicht klar und deutlich aufzeigen kann, dass er gegen diese Misere angeht, ist nicht mehr wählbar. Sechs Millionen unrechtmäßig ausgenommene Rentner und deren betroffene Familienangehörigen werden Monat für Monat daran erinnert, wem sie das zu verdanken haben.

  20. Autor Gerhard Eggers
    am 31. Januar 2016
    20.

    Als Betroffener habe ich mich mehrfach an Abgeordnete des Bundestages gewandt. Die Antworten, sofern es überhaupt welche gab, lassen ausnahmslos darauf schliessen, das 'die Politiker' gar begriffen haben, worüber hier diskutiert wird und welchen Schaden sie angerichtet haben.
    Ich zahle mir ja de facto selbst eine Rente (weil selbst angespart) und muss darauf KV- und PV-Beiträge zahlen.
    Wie unlogisch kann Politik nur sein ?!

  21. Autor Fred Freitag
    am 31. Januar 2016
    21.

    Als ich 1989 dem Rat der damaligen Regierung folgte und etwas für meine Vorsorge in Form einer Direktversicherung tat, war ich überzeugt das Richtige getan zu haben. Ich glaubte den Regierenden. Maßlos enttäuscht wurde ich dann 2014 als ich erfuhr, dass die Regierenden die Bedingungen nachträglich geändert hatten. Ich "darf" jetzt für mich und meinen ehemaligen Arbeitgeber 10 Jahre lang Krankenkassenbeiträge u. Beiträge zur Pflegeversicherung (die 1989 noch nicht bestand) zahlen, wobei die Beiträge auch noch laufend steigen. Immer wieder hört man auf der politischen Bühne: "Verträge sind einzuhalten". Gilt das nicht für vorsorgende Mitbürger? Eine Frage zu Schluß: Würden sie jemanden erneut wählen, der ihr Vertrauen mißbraucht hat?

  22. Autor Ingrid Wulff
    am 31. Januar 2016
    22.

    Hierzu kann ich auch nur sagen, "Das ist nicht mehr mein Land"!

    Wie es nur möglich? Politisch gewollte private Altersversorgung, die aus steuerrechtlichen Gründen vom Gehalt einbehalten wurde und damit der Arbeitnehmer keinen Zugriff auf das Geld haben durfte lief der Vertrag auf den Arbeitgeber. Das war der einzige Grund.
    Es gab keine Versorgungszusage und kein Rentenwahlrecht.
    Der Einzahlungsbetrag war bereits Sozialversicherungspflichtig. Und heute zahlt man 10 Jahre einen höheren monatlichen Beitrag an die Krankenkasse als man zuvor 28 Jahre eingezahlt hat.

    Das Vertrauen in die Politik ist zerstört.

  23. Autor Reinhard Wanzek
    am 31. Januar 2016
    23.

    Da wird seit vielen Jahren dafür geworben, daß wir Arbeitnehmer ein weiteres Standbein für die Alterversorgung einrichten sollten. Die Frau Bundeskanzlerin tat sich dabei auch hervor.
    Nun hatte ich neben einer Kapitallebensversicherung eine Direktversicherung abgeschlossen, die nur als Gruppenversicherung in der BASF AG möglich war.
    Beide Versicherungen wurden von mir aus versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Arbeitseinkommen finanziert.
    Bei der Auszahlung erlebte ich einen gewaltigen Unterschied. Bei der Kapitallebensversicherung wurde "Kapital aus Ihrer Versicherung" ausbezahlt und bei der Direktversicherung nennt sich das angesammelte Kapital bis kurz vor der Auszahlung "Gesamtleistung" oder auch "Guthaben" und bei der Auszahlung nennt es sich plötzlich "V o r s o r g l e i s t u n g".
    Ich bin zwar kein Physiker, jedoch erkenne ich auch so, daß ich von den Politikern durch das sog. Gesundheitsmodernisierungsgesetz "hinter die Fichte geführt" wurde.
    Glauben Sie mir; das hat Auswirkungen auf meine Einstellung zu diesen selbsternannten politischen Eliten und natürlich auf mein Wahlverhalten.
    Ich glaube den Politikern kein Wort mehr.

  24. Autor Herbert Heins
    am 31. Januar 2016
    24.

    Dieses GMG aus 2004 ist ein unglaubliches Paradestück für Vertrags- und Vertrauensbruch in die deutsche politische Führung. Direktversicherungsverträge rückwirkend belasten, die Betroffenen nicht informieren (jede andere Versicherung informiert ihr Klientel), und dann noch höchstrichterlich absegnen lassen, dass mein eigenes eingezahltes Geld am Tag der Auszahlung plötzlich zur betrieblichen Versorgung mutiert, ist an Dreistigkeit gegenüber den betroffenen Rentnern nicht zu überbieten. Frau Kanzlerin, steigen Sie ein in die derzeitige Diskussion um die Neuordnung der drei Säulen der Altersvorsorge! Jeden Monat, an dem wir unsere 18% GKV- und PV-Beiträge nun über 120 Monate abzahlen dürfen, werden wir erinnert, wer uns das eingebrockt hat, und wir werden am Wahltag wissen, wer noch zu wählen sein wird.
    Wir fordern das gestohlene Diebesgut zurück.

  25. Autor Frank Müller
    am 31. Januar 2016
    25.

    Auch ich habe seit 1988 immer drei Monate im Jahr bis heute einen erheblichen Betrag in die Direktversicherung eingezahlt. Die Familie mußte in dieser Zeit kürzer treten, um wie vom Staat propagiert ein zweites Standbein für die immer mehr gekürzte Rente zu haben. Es war keine Rede von 18 bis 20 Prozent Krankenkassenbeiträgen!
    Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich der Familie lieber etwas gegönnt und wäre erheblich besser gefahren, wenn ich das Geld in eine private Lebensversicherung eingezahlt hätte.
    Mein Arbeitgeber hat bis heute keinen Cent dazu beigetragen, er hat nur seinen Anteil an der Sozialversicherung gespart!

    Nur weil die Versicherung auf den Namen meines Arbeitgebers lautet, soll ich für mein eigenes bereits verbeitragtes Geld nochmals den doppelten Krankenkassenbeitrag zahlen?

    Kein vernünftiger Mensch von den über 7 Millionen Geschädigten durch die Direktversicherung, wird die dafür verantwortlichen Parteien jemals wieder wählen, solange diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt wird.

    Auch deren Angehörige werden entsprechend ihr Wahlverhalten ändern und weder CDU/CSU noch SPD noch Grüne wählen.

    Dies wird sich hoffentlich bei den den nächsten Wahlen zeigen.

    Ein enttäuschter ExWähler

  26. Autor Wolfgang Schwarz
    am 31. Januar 2016
    26.

    Guten Tag,

    auch ich bin in die Fänge des ´wohlwollenden´ Staates geraten und nur weil ich für das Alter vorgesorgt habe. Beitragsbemessungsgrenzen interessieren nicht, da es nur darum geht, den Rentner/Bürger abzuzocken. Die ´höchstrichterliche Rechtsprechung` begründet sich selbst am vorweggenommenen, feststehendem Urteil und muß nur noch rückwärts zum Ziel führen, nämlich an das Vermögen des Vorsorgenden zu gelangen. Der Staat treibt die Menschen in die Armut und es ist ein Hohn, die Bürger aufzufordern, die Altersvorsorge zu bedienen, nur um im nachhinein Teile dieser Altervorsorge – bezahlt aus Netto- eintreiben u können. Das u.a. , die eigene Vorsorge den Staat in allen Belangen entlastet, wird vorsorglich in Diskussionen ignoriert

    Mit blankem Entsetzen hat mich die Anhörung des Gesundheitsausschusses erfüllt, an dem meine Mitstreiter des DVG- ev.org und ich in Berlin am 27.01.2016 teilgenommen haben und insbesondere die Aussage zum Bestandsschutz.

    Dem Sinne nach: `Der Bestandsschutz u.a. für Altverträge wird vom Staat nicht garantiert, wenn der Staat die Auffassung vertritt, daß dieser/diese Altverträge ´geschickt´ , auch wenn nach geltendem Recht verfahren wurde, von den Vertragsparteien geschlossen worden sind.` Das bedeutet für mich persönlich Willkür.

    Wenn der Staat sich nun schon am staatstragenden Mittelstand vergreifen muß, um über die Runden kommen zu können, liegt offensichtlich ein Systemfehler vor. Diesen sollten die Bürger bei der nächsten Wahl klar zum Ausdruck bringen.

    Der Mensch ist offensichtlich mental sehr belastbar, denn sonst könnte er mit diesen Ungerechtigkeiten, Verdummungsversuchen und Angriffen, nicht –im Gegensatz zur Politik - ,besonnen umgehen.

  27. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    27.

    …das Deutsche Parlament hat seit ca. 2 Jahren Zeit für 8 - 14 Mill. Griechen (so genau kennt man die Zahlen ja nicht) und deren Probleme…
    …keine Zeit (seit ca.10 Jahren) dagegen für 8 - 14 Mill. Deutsche Rentner (auch hier kennt man die Zahlen nicht exakt, da ja viele Familienangehörige mit betroffen sind, Tendenz eher bei 20 Mill.) die vom Staat (durch „irrige“ Gesetzgebung) betrogen werden.
    …das Deutsche Parlament hat Zeit und Verständnis für über 2 Mill. Flüchtlinge aus aller Welt…
    …keine Zeit und Verständnis seit über 10 Jahren für Betrug an einer Deutschen Generation, die 30 – 40 Jahre lang Deutschland zu dem gemacht hat, was es heute darstellt…
    …das Deutsche Parlament hat Geldmittel für Flüchtlinge, illegale Schleußer Hilfe von Amts wegen für Personen aus aller Herren Länder, woher dieses Geld plötzlich kommt…keine Ahnung,…hat Schäuble die „schwarze Null“ vermehrt…?
    …kein Geld für unsere Kinder- und Jugendgeneration, für Schulen, für Lehrer, Polizei, für Ausbildung, tausende Jugendliche Arbeitslose, soviel wie noch nie in Deutschland, bei geringen Geburtsraten, und Steuereinnahmen wie noch nie…
    …seit über 10 Jahren ignorieren die Regierungsverantwortlichen einen Missstand und Betrug an der Rentengeneration und den nachfolgenden Generationen, die noch gar nicht wissen, was auf sie zukommt. Denen die Situation der privaten Renten-Vorsorge und deren Folgen verschwiegen wird.…durch Missachtung von Gesetz und Rechtssprechung werden Rentner, die private Vorsorge für Ihre Zukunft geleistet haben, durch Rechtsbeugung, Vertragsbruch, Vertrauensbruch, Bestandrechtsbruch, um Ihr Erspartes gebracht.
    Fakt ist: dass es gesetzliche Regeln gibt, die einzuhalten sind. Für Verträge, für Vertrauensschutz und Vertragsschutz, die werden hier außer Acht gelassen, unter dem Deckmantel einer falschen Solidarität.

  28. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    28.

    Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen deklarieren die private Kapitallebensversicherung- Auszahlung Gesetzeswidrig als betriebliche Versorgungsleistung. Die Gesetzlichen Krankenkassen setzen sich über das BetrVG hinweg. Die Gesetzlichen Krankenkassen missachten Gesetzesvorgaben, sowie Urteile des BVG Die Gesetzlichen Krankenkassen ignorieren das EStG.
    Fakt ist auch: Offensichtlich kennen die Richter der unteren Instanzen nicht den Unterschied zwischen einer betrieblichen Altersversorgung nach dem Gesetz (= Beitragspflicht) und einer privaten Vorsorge, von der Politik empfohlen, die 3. Säule der Altersvorsorge (= Beitragsfreiheit, da nach dem Gesetz kein Versorgungsbezug vorliegt)…oder sie müssen ihre Entscheidungen nach Vorgabe des BSG treffen. Letzteres bestätigt eine Aussage aus einem aktuellen Verfahren vor dem SG Itzehoe:
    „Der Richter hat unumwunden zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem Hinweis darauf, dass es sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ handelt“. Kein Kommentar.

  29. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    29.

    Wer privat Vorsorge wird bestraft… das ist die Quintessenz, doch da stellen sich Politiker vor die Kamera und werben für die private Alters-Vorsorge, das ist purer Hohn!!
    Wenn Pensionen der verantwortliche n Politiker und Richter um die fast 20% doppelter Verbeitragung belastet würde, wäre das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) schon „Gestern“ geändert und wieder vom Tisch.
    Dieses Gesetz, das mit SPD, Grüne und mit Mitarbeit der CSU/CDU alle Handschriften trägt, auch der Mitarbeit der Krankenkassen, ist ein Betrug am vorsorgenden Bürger. Es geht um Millionen Altverträge, die neuen noch gar nicht berücksichtig. Es geht um Milliarden, um die die vorsorgenden Bürger betrogen werden.
    Es ist kein Verantwortliche r Minister oder Abgeordneter bereit dazu öffentlich Stellung zu nehmen.
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ Bertolt Brecht.
    K .Adenauer: Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst.

  30. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    30.

    HEY, was ist los mit der Politik in der BRD,
    seit mehr als einem halben Jahr ist für die Bürger des Landes spürbar, dass Regierungsarbeit nur noch mit Flüchtlingspolitik zu tun hat. Gibt es uns Bürger der BRD noch, deren Probleme?
    Man findet keine Ansätze von Verbesserung in der politischen Arbeit beim Problem der Arbeitslosigkeit, hier werden nur die Zahlen durch Lug und Trug manipuliert, veröffentlicht. Es finden keine Veränderungen im Bildungsnotstand statt, noch wird gegen diese Misere irgendetwas unternommen.
    Die „Baustellen“ ließen sich noch beliebig erweitern, von A wie Agrarwirtschaft über Z wie Zeitbombe Renten- und Pensionsversorgung, die die Regierungsparteien abarbeiten sollten. Aber da wird alle Kraft auf die kommenden Landtagswahlen gewidmet, wie man durch kaschieren der Probleme ein positives Bild den Wählern vermitteln kann. Schade, dass die wenigen Politiker, die Ihre Arbeit tun, darunter leiden.
    HEY, was ist los mit den Bürgern dieser BRD,
    sind sie blind und taub, dass es Ihnen die Sprache verschlagen hat. Wo sind die Menschen, die sich nicht einlullen lassen von dem „Märchengeschwafel“ einzelner Politiker und manchen Medienredakteuren, die die Berufsbezeichnung verwechseln mit Lobby-Redakteur.
    HEY, was ist los mit den Organisationen in der BRD,
    die den politisch Verantwortlichen auf die Finger klopfen sollten, bei soviel „Gemauschel“ bei der politischen Arbeit.
    HEY, was ist los mit unseren kritischen Schriftsteller, Filmemacher, Kabarettisten und Schauspieler der BRD,
    die ebenso die Bürger unterhalten, aber auch kritische Themen und Töne vermitteln sollen.
    HEY, was ist los mit einigen Banken der BRD,
    die die Kaufmanns-Ehre und Menschenwürde vergessen haben, im „Sumpf“ der Gewinn-Maximierung und dem sozialen Betrug.
    HEY, was ist los mit der Jugend der BRD,…
    HEY, was ist los mit den Eltern der BRD,…
    HEY, was ist los mit den Rentnern der BRD,…
    HEY, was ist los in der BRD…?

  31. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    31.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
    die Senioren-Union hat für den Parteitag in Karlsruhe einen Antrag formuliert, der eine bessere Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum Ziel hat.
    Vorgenannte Forderungen werden seit mehr als 10 Jahren von der die Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte DV-Versicherte (Streitgenossen nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 SGG), und seit diesem Jahr vom Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ http://www.dvg-ev.org erhoben. Aus Ihrem Hause bisher jedoch nur Ablehnung.
    Ein Schlag „ins Gesicht“ der ehrbaren Bürger ist jedoch die Forderung:
    „Eine rückwirkende Regelung oder Erstattung für nach bisheriger Regelung (seit 2004) getätigte Beiträge ist hierbei vollständig auszuschließen (*).“

    Diese Forderung ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, außerdem ist der Wortlaut falsch. Die Direktversicherten haben nie gefordert, dass ihre „getätigten“ Beiträge wieder erstattet werden sollen.
    Sie wehren sich gegen die doppelte Verbeitragung, die nie Vertragsbestandteil war.
    Außerdem gegen die nachträgliche Interpretation, dass die bereits mit Pauschalsteuer und Sozialabgaben aus eigenem Entgelt versehen Beiträge (OHNE AG-Anteil!) bei Auszahlung zu einer betrieblichen Altersversorgung umdefiniert werden.
    Schlechte Gesetze führen an ihren Zielen vorbei. Oder war es das Ziel der CDU in 2003 die bAV zu schwächen oder gar ganz abzuschaffen?
    Das Problem heißt: Kurzfristige Finanzierung des Gesundheitswesen versus langfristigem Aufbau einer 2. Säule zur Altersversorgung.
    Warum darf eine bAV betriebliche Altersversorgung heißen, wenn kein Cent vom Arbeitgeber drinsteckt? Warum ist mein Geld dann nicht mehr mein Geld, wenn es der Arbeitgeber in einen Vertrag einzahlt? Warum wird es anders behandelt als selbst einbezahltes? Das sind Detailfragen, entscheiden aber über Hopp oder Top.
    Es ist auch schlechte Gesetzgebung, weil keine Übergangsregelungen gemacht und keine Obergrenzen eingezogen wurden.

  32. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    32.

    Zum GMG 2003/2004
    Hier tritt ein grober Verstoß gegen Art. 3, Abs. 1, GG ein!

    Es ist doch mehr als verständlich, dass die „Bezugsberechtigten Personen“ nach Kenntnis dieser unbegreiflichen Gesetzgebung und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen auf die „Barrikaden“ gegangen sind und nach wie vor gehen. Die möglichen Rechtsmittel, einschl. Klagen vor dem BVerfG, sind unumgänglich und werden auch von Betroffenen praktiziert.

    Die anschließenden Verfahrens- Durchführungen bei den zuständigen Gerichten (Sozialgerichten SG, Landes-Sozialgerichten LSG, Bundessozialgericht BSG) sind extrem schwierig und werden auch von den Gerichten (Judikative) ebenso unverständlicherweise durch extreme Bearbeitungszeiten und mit scheinbar abgestimmten, falschen Argumenten geurteilt. Auch sind inzwischen „Einschüchterungsversuche/-maßnahmen“(verhaltene Begriffsbestimmung) und unhöfliches, provozierendes Verhalten der verhandelnden Kammern gegenüber den Klagenden vor oder sogar während der Verhandlungen, über ganz Deutschland verteilt, beweisbar bekannt geworden.

  33. Autor Edgar krieger
    am 01. Februar 2016
    33.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    Lt. OECD Studie ist die Rente in Deutschland wohl bezahlbar – von wem?
    -im Nachsatz heißt es …Rentner haben ein höheres Armutsrisiko…wie passt das zusammen?
    Fakt ist, die Reformen der letzten Jahre haben immer eine Verschlechterung der Renten bewirkt, es betraf immer die Arbeiter und Angestellten und die Rentner. (siehe: www.dvg-ev.org/)
    In Zukunft wird das Rentenniveau zu den Löhnen weiterhin negativ sein.
    Das durchschnittliche Renteneinkommen für Männer 2009 bei 931€, für Frauen nur bei 521 € finanziert von den Arbeitern und Angestellten
    Das durchschnittliche Beamten-Pensionseinkommen bei 2.500 € lag, wozu noch eine Einmalzahlung kommt, überwiegend finanziert von den Arbeitern und Angestellten!!!
    Seit 2003 ist die Kaufkraft der Rente zurückgegangen, etwa um 20 bis 25 Prozent.
    Private zusätzliche Kapitalvorsorge wird zur Nullnummer, denn bei der Auszahlung greift die Gesetzliche Krankenkasse ein zweites bzw. drittes Mal in die Schatulle, und plündert dem Rentner die Ersparnisse!!! Sie wissen es bis dato nicht, denn keiner, weder die GKK noch die Versicherungen informiert vorher. Das besondere daran ist, dass sogar rückwirkende Verträge betroffen sind. (Gesetzeswidrig, Vertragsrecht wird ungültig) Trotzdem werben die Politiker noch kräftig mit „zusätzlich absichern, das hilft im Alter“. Das hat die OECD Studie bei Ihrer Recherche wohl nicht berücksichtigt?
    Sehr geehrte Frau Merkel, sie wissen das alles, aber ändern wollen Sie nichts!!
    ...warten Sie, und sitzten es aus, bis die Generation ausgestorben ist??

  34. Autor Rosmaria Gnädinger
    am 01. Februar 2016
    34.

    Sehr geehrte Frau Merkel,
    Warum halten Sie sich nicht an abgeschlossene Verträge? Warum begehen Sie Vertragsbruch? Gibt es keine Bestandsgarantie mehr? Meine 1990 abgeschlossene "Arbeitnehmerfinanzierte" Direktversicherung sollte für meine private Altersvorsorge herhalten. Die Einzahlung in diese Direktversicherung erfolgte aus meinem Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Mein Arbeitgeber ging in Insolvenz, so habe ich die Beiträge aus meinem Nettolohn bezahlt. Mit dem GMG von 2004 muss ich nun nicht nur meine KV und PV Beiträge bezahlen, sondern auch die Beiträge meines Arbeitgebers. Zusätzlich muss ich nochmals den vollen Satz von KV und PV bezahlen, für den Teil, für den ich bereits diesen aus meinem Nettolohn schon mal bezahlt habe. In der Gesamtsumme bezahle ich also 31% KV und PV Beiträge.
    Finden Sie das gerecht? Fair? Ist das die Methode die Menschen in die private Altersversorgung zu locken und dann im Nachhinein abzukassieren?
    Ist das nicht eine Politik die Menschen abschreckt?Politikverdrossenheit schürt? den Politikern kein Vertrauen mehr gegenüber gebracht wird?
    Nun, die anstehende Landtagswahl und Bundestagswahl in 2017 gibt mir die Chance mich für dieses Geschenk zu bedanken.
    Sie sind ist sicherlich nicht dabei.

  35. Autor Kaspar Fischer
    am 01. Februar 2016
    35.

    Die "rot-grüne" Regierung hat 2004 mit Zustimmung der CDU/CSU unfassbaren Vertrauensbruch begangen. Sie hat rückwirkend für bereits bestehende, privat finanzierte Direktversicherungen die volle Beitragspflicht in die Krankenkasse, selbst bei Kapitalauszahlung, eingeführt. Dadurch zahle ich nun als Rentner monatlich 202 € mehr in die GKV als zu meiner aktiven Berufszeit. Die Direktversicherung, vormals von der Politik propagiert, wurde für die Versicherten zum Verlustgeschäft und zum Erfolgsmodell für die Krankenkassen! Die Versicherungsbranche hat gegen die Einführung dieses Unrechtsgesetzes nichts unternommen und die Versicherten im Stich gelassen. Sie versucht nun über neue Modelle der Altersvorsorge große Töpfe für lukrative Geschäfte aufzumachen. Weder der Politik noch den Versicherungen ist zu trauen und man kann jungen Menschen nur raten, davon Abstand zu nehmen. Wenn die etablierten Parteien Vertrauen zurück gewinnen möchten, müssen sie dieses Gesetz schnellstens ändern.

  36. Autor Erhard Jakob
    am 01. Februar 2016
    36.

    Norbert Blüm:
    *Die Rente ist sicher!*
    .
    Das ist sicher richtig! Nur können viele
    Rentner nicht von dieser Rente
    würdevoll alt werden.
    .
    Viele müssen Flaschen sammeln und zur
    Tafel gehen, damit sie wenigstens
    unwürdig überleben können.
    .
    Für ein Eis für ihre Enkelkinder
    reichts oft nicht mehr. Das ist
    schlimm - sehr schlimm!

  37. Autor Klaus-Dieter Kreutz
    am 01. Februar 2016
    37.

    Ich habe 1980 eine Direktversicherung als sogenannte Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Der Staat warb damals aus guten Gründen darum, in dieser Form privat vor zu sorgen. Das heißt konkret habe ich Monat für Monat auf einen Teil des Gehaltes verzichtet, und das 35 Jahre lang. Und im Nachhinein wurde dieses Gesetz eingeführt, mit dem Nachträglich und für die gesamte Laufzeit RÜCKWIRKEND der Krankenversicherungsbeitrag erhoben wird. Ich sehe es so, dass die Regierung (SPD, CDU, FDP, Grüne) mein Vertrauen mißbraucht und verloren hat. Mir fehlen damit circa 15000 € meiner privaten Altersversorgung. Das ganze Konzept der damaligen sogenannten "Gehaltsumwandlung" ist damit so unattrakrtiv, dass es in den letzten Jahrzehnten niemand in dieser Form abgeschlossen hätte. Jede andere Form der privaten Altersversorgung wäre besser gewesen. Vertrauensschutz und Gleichbehendlung werden von Regierung und Administration ignoriert. Und mit Ignoranz soll dieses Thema offensichtlich ausgesessen werden. Es ist einfach abstossend.

  38. Autor Wolfgang Schwarz
    am 01. Februar 2016
    38.

    Als Betroffener ärgere ich mich u.a. auch dermaßen über die Arroganz, mit der der zuständige Minister Gröhe zu diesem Thema Stellung nimmt,- ´es handelt sich um Einzelschicksale auf die man in Hinsicht auf das Sozialsystem keine Rücksicht nehmen will`-.

    Herr Gröhe muß nun nur aufpassen, daß die ca. 6-8 Millionen Einzelschicksale, durch die Familienmitglieder potentiert auf ca. 13 Millionen, ihn nicht bei der nächsten Wahl als Einzelschicksal ausrangieren!

  39. Autor Erwin Tischler
    am 01. Februar 2016
    39.

    Ich habe 1979 eine Direktversicherung als sogenannte Gehaltsumwandlung abgeschlossen und bis 2009, also über 30 Jahre lang,
    monatlich 200 DM und später 102,-- Euro, von meinem Gehalt direkt an die Allianz-Lebensversicherung überwiesen. Nicht im Traum hätte ich es für möglich gehalten, dass eine deutsche Bundesregierung im Jahre 2004 mit einem Gesundheitsmodernisierungsgesetz mir im Nachhinein noch über 15.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abknöpft, obwohl die Versicherungsprämien von 1979 an sozialversicherungsfrei waren. Und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jetzt aber zahlt der Arbeitnehmer allein die Zeche! Dass in der Bundesrepublik Deutschland ein solcher System- und Rechtsbruch zu Lasten von 8 Millionen Rentnern geschehen kann, hätte ich niemals für möglich gehalten! Und daß der Geschädigte erst mal seine Krankenversicherung durch alle Instanzen verklagen muß, anstatt direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen zu können, auch nicht.
    Und dass das Landessozialgericht einen Einspruch oder eine Revision ablehnt, auch nicht. Eine Nichtzulassungsbeschwerde wurde von meiner Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt - und von einem anderen Direktversicherungsgeschädigten habe ich gehört, daß er sogar 1000,-- € Strafe zahlen mußte, weil er in einem "aussichtlosen Verfahren" auch noch Beschwerde eingelegt hat! Das sind die rechtlichen Zustände in unserem Land!

  40. Autor Heiner Runge
    am 02. Februar 2016
    40.

    "Was ist schon das Verbrechen eine Bank auszurauben, gegen das eine zu gründen." soll Bertold Brecht gesagt haben. In diesem Kontext kann man sich auch fragen, was ist schon der Verbrechen eines Taschendiebstahls gegenüber der organisierten Kriminalität von Staat und Versicherungswirtschaft.

    Vor ein paar Wochen habe ich gelesen, dass sich die Parteien um die sinkende Wahlbeteiligung sorgen. Als ernstgemeinter Vorschlag wurde die Verlängerung der Öffnungszeiten der Wahllokale diskutiert. So viel Realistätsverlust hätte ich unseren Politikern nicht in meiner wildesten Fantasie zugetraut.

    Aber Deutschland ist auch beim Thema "Betrug durch den Staat" der Trendsetter. So haben z.B. Italien und Spanien in den letzten Jahren rückwirkend Änderungen bei der Besteuerung und Vergütung von Photovoltaikanlagen in ihren Ländern beschlossen. Damit sind die getätigten Investitionen unrentabel und der Kapitaleinsatz eventuell verloren.

    Wenn ich dann höre, dass man wegen der fehlenden Rechtssicherheit in Nicht-EU Ländern vorsichtig mit Investitionen sein sollte, kann ich nur lachen. Es ist aber ein Lachen, dass mir im Hals steckenbleibt....

    Nach aktueller Rechtslage werden mir durch den deutschen Staat über 20.0000 EUR durch das GMG gestohlen und - falls meine Investition in einen PV-Fonds verloren gehen - in etwa die gleiche Summe durch den italienischen und spanischen Staat. Das dürfte dann mehr sein, als mein Anteil an der deutschen Staatsverschuldung. Ein Hoch auf die Bundesrepublik und die EU.....und viel Spaß bei den nächsten Wahlen.

  41. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    41.

    Die doppelte Erhebung der Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung ist ein ungerechtfertigter Griff in die private Geldbörse einer jeden Rentnerin und jeden Rentners. Mit denen kann man es ja machen, diese Gedanken schwirren scheinbar immer wieder in den Köpfen der Abgeordneten, die ja fast ausschließlich aus dem Beamtenmilieu kommen. Aus der gesetzlichen Rentensolidarkasse wurden ja auch schon Gelder für alle möglichen Zwecke entnommen.
    Man kommt sich manchmal vor, als lebe man in einem „Unrechtsstaat“. Diesen Begriff hat übrigens die Rot/Rot/Grüne-Regierung Thüringens 2014 vor ihrer Wahl in Bezug auf die DDR wieder aufleben lassen. Man bedenke, zwei dieser Parteien haben 10 Jahre vorher im Jahr 2004 als Regierung der Bundesrepublik, das besagte „Unrechtsgesetz“ erlassen.
    *Die Leidtragenden dieses Gesetzes, mittlerweile über 8 Mio. Betroffene mit steigender Tendenz, sind alle „stinke sauer“. Sie waren fast alle Wähler, teilweise sogar Mitglieder, der beiden großen Parteien, die entweder das „Christlich“ oder „Sozial“ in ihrem Partei-Logo tragen. Die „Christlichen“ waren zwar bei Verabschiedung nicht in der Regierung, haben aber auch nichts gegen diese Verabschiedung unternommen, bzw. später eine Gesetzesänderung vorgenommen (warum auch, von denen ist ja auch keiner betroffen).

  42. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    42.

    Der Gipfel der Unverschämtheit eines Bundestagsabgeordneten ist die Aussage des saarländischen SPD Bundestagsabgeordneten Christian Petry mit der Aussage (Zitat: Ausgabe SZ v.15.6.2015), „dass mit dem Gesetz 2004 nur eine Gerechtigkeitslücke geschlossen wurde“???* Diese Aussage zeugt von Inkompetenz eines vom Gesetz nicht betroffenen Politikers, der wie viele andere auch, weit weg von der Wählerbasis ist.
    *Hinweis:
    *Die Beitragszahlungen der Rentner betrugen 1973 genau 0,00 DM, denn die Beitragspflicht auf Renten wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also 10 Jahre später schrittweise eingeführt. Einen Deckungsgrad von 70 % aus eigenen Beiträgen von Rentnern hat es nie gegeben. Die Zustimmung der Abgeordneten zur Einführung des GMG und damit zur schrittweisen Untergrabung der Umlage-Finanzierung ist also auch mit „Betrug“ in einem „besonders schweren Fall“ erschlichen worden (StGB § 263).
    *Rückwirkungsverbot & schutzwürdiges Vertrauen – Verfassungs Widrigkeit des GMG
    Im Beschluss 1 BvR 1924/07 Rn 36 begründet das Verfassungsgericht:
    „… die angegriffene Regelung greift mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestaltet dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um….“.
    Diese Aussage ist unwahr (siehe Kap. 1 und 6). **kann bei Bedarf nachgereicht werden
    Auf Kapitalwerte von Direktversicherungen, die vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden haben diese gesetzlichen Änderungen sehr wohl eine Wirkung in die Vergangenheit; auszudrücken als Minderung des aktuellen Versicherungswertes.
    Und sie haben ebenfalls eine Rückwirkung in die Vergangenheit, z.B. auf die 1995 getätigte Kaufentscheidung des Versicherten für eine Immobilie zur Privaten Altersvorsorge, basierend auf der damaligen Rechtslage und der Kalkulierbarkeit der zu erwartenden Leistungen aus der Betrieblichen Direktversicherung, in dem sie eine Finanzierungslücke von ca. 18 Tausend EUR erzeugt, die mit der Rente des Versicherten und seiner Ehefrau ohne drastische Veränderungen der Lebenssituation nicht mehr zu schließen sein wird.

  43. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    43.

    *Wie kann das Bundesverfassungsgericht seinen Auftrag derart missachten und dem Bundessozialgericht die Rechtsbeugung auch noch nachträglich sanktionieren (1 BvR 1924/07 Rn 32 Satz 1). Spätestens mit der mit 1 BvR 1924/07 abgewiesenen Verfassungsbeschwerde durch die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (Richterin Hohmann-Dennhardt, Richter Gaier, Richter Kirchhof) wäre es für das Bundesverfassungsgericht an der Zeit gewesen seinen Verfassungs Auftrag zum Schutz des GG umzusetzen und:
    den Abgeordneten des Bundestages das überaus schlampig gemachte GMG um die Ohren zu hauen mit dem Hinweis, dass dieses nicht minimalste Anforderungen an ein Gesetz erfüllt und Politiker, die Ihren verfassungsmäßigen Auftrag des Gesetze-Machens nicht erfüllen wollen oder erfüllen können, doch bitte ihr Mandat zurück geben sollen.
    Sämtliche rechtsbeugenden Urteile des Bundessozialgerichts aufzuheben und den Richtern des 12. Senats des Bundessozialgerichtes persönlich zu verdeutlichen, dass auch für sie das Strafgesetzbuch volle Gültigkeit hat.
    *Indem das Bundesverfassungsgericht die damalige Verfassungsbeschwerde nicht genutzt hat und bis zum heutigen Tag keine Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen hat, eine Korrektur dieses GG widrigen Zustands herbeizuführen, hat es selbst den vom Artikel 93 GG zugewiesenen Auftrag missachtet.
    Weitere Hinweise zum Thema:
    Deutsches Handwerksblatt online:
    Direktversicherung: zweimal abkassiert!

  44. Autor Reinhard Wanzek
    am 02. Februar 2016
    44.

    Frau Dr. Merkel, was haben Sie aus unserem Land gemacht? Was machen Sie mit uns Bürgern?
    Seit vielen Jahren stolpert das Land von einer Krise in die nächste. Das ganze nennt sich dann Finanzkrise, Eurokrise, Energiekrise (manche sagen Energiewende dazu) und jetzt Flüchtlingskrise.
    Nicht eine dieser Krisen wurde bewältigt.
    Früher galt Recht und Vertrauensschutz in Deutschland. Was gilt heute noch?
    Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird noch immer Recht gebrochen. Das Vertrauen in Aussagen von Politikern ist dahin.
    Als Ende 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz durchgepeitscht wurde, geschah es wohl in der Panik, daß die Sozialkassen dem Leerzustand entgegen gingen.
    Man hatte schnell eine „Melkkuh“ gefunden – den Rentner, der im guten Glauben etwas für seine Zeit nach dem Beruf zu tun, in eine Direktversicherung einbezahlt hatte. Wohlbemerkt - aus seinem Arbeitseinkommen, welches versteuert und mit Sozialabgaben belastet wurde!
    Die Lobbyisten haben den Gesetzesmachern schon versichert, daß sich die Sozialkassen füllen, die Versicherungen weiterhin daran verdienen werden und die Betriebe sich an den eingesparten Sozialabgaben weiterhin erfreuen können.
    Man ging wohl davon aus, daß die geprellten Rentner mit ein paar Urteilen der Sozialgerichte in Schach zu halten sind. Das stellt sich zunehmend als Irrtum heraus.
    Wir Geprellten erkennen, daß die öffentlichen Haushalte Milliarden EURO durch die EZB-Zinspolitik (lt. Berechnungen der Bundesbank seit 2008 rund 193 Milliarden) eingespart haben und nach Äußerungen aus dem Finanzministerium die „Geldquellen nur so sprudeln“.
    Trotzdem will man nicht davon abgehen, diese Abzocke durch die gesetzlichen Krankenkassen zu beenden.
    Hören Sie auf gegen das eigene Volk zu regieren.
    Es sind viele Dinge im eigenen Land in Ordnung zu bringen und nicht nur das von uns Bürgern erarbeitete Geld für Militärunterfangen im Ausland, sog. Euro-Rettungsaktionen und die Betreuung von illegal Zugereisten auszugeben.
    Entscheiden Sie sich endlich für Ihr Volk und beenden Sie diese katastrophalen Auswirkungen des von mir angesprochenen Gesetzes.

  45. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    45.

    Die verlogenen Argumente,
    Das GMG, aus einer Finanznot der GKK entstanden...?...
    was haben die Rentner mit der Misswirtschaft der GKK und der Lobby-Tätigkeit mit der Pharma-Industrie zu schaffen? Hierzu u.a. meine Empfehlung, das Buch von Jens Berger, „Stresstest Deutschland“, wenn nur ein Körnchen Anstand in einem Politiker ist, distanziert er sich von diesem Argument.

  46. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    46.

    Das Problem der Gegenfinanzierung, ...Ausgleich für die Gesetzlichen KrankenKassen.
    Mein Vorschlag der Gegenfinanzierung:
    Alle beteiligten Minister und die Chefs der GKK legen einen Fond auf, indem sie einen Teil Ihres Einkommens einzahlen, bis die notwendige Summe vorhanden ist.
    Hierzu sind auch die Richter, die bewusst falsches Recht auslegten, mit eingeschlossen.
    Anwendung ebenfalls rückwirkend ab 2004. Aus diesem Fond wird der Ausfall der Gelder (GKK), die zurückbezahlt werden sollen, (an die Betroffenen Geschädigten), ausgeglichen.
    Ich bin überzeugt, dass die verantwortlichen Personen dies ohne zu murren mittragen, da sie ja Verantwortung übernehmen, für Ihre politischen Entscheidungen ! ! !
    (siehe auch Verfassungs Eid… muss ich aber nicht erläutern.)
    (In der Privatwirtschaft z.B. Baugewerbe, besteht 30 Jahre Gewährleistung, auch auf versteckte Mängel. Ich will mir gar nicht ausdenken, was da in der Politik los wäre.)
    Sehr geehrte Damen und Herren, entschuldigen Sie bitte meine offenen und direkten Zeilen, aber ich mein es so, wie ich es geschrieben habe.

  47. Autor Edgar krieger
    am 02. Februar 2016
    47.

    Es ist immerzu die Rede von der drohenden Pleite der Rentenkasse wegen der
    demografischen Entwicklung. Solche Schlagworte der Meinungsmanipulation dienen der
    gezielter Irreführung der Versicherten und der Öffentlichkeit.
    Tatsache ist, bei den Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nachweislich nicht um die Folgen „langfristiger demografischer Veränderungen“, sondern um die Auswirkungen der Eingriffe des Gesetzgebers in die Rentenkasse.
    Wir leiden nicht unter einem demografischen Problem, wir haben kein Rentnerproblem, wir haben ein Verteilungsproblem.
    Die Rentenreformen:
    Jede Rentenreform hat einschneidende Verschlechterungen für die Arbeiter und Angestellten sowie den Rentnern der Gesetzlichen Rentenversicherung gebracht.
    Die Reformen 1978, Helmut Schmidt, brachte damals schon Nullrunden,
    1996, Helmut Kohl, brachten große Eingriffe, z.T. bis zu einem viertel der Rentenansprüche wurden gekürzt.
    Hinweis: das Rentenversicherungsverhältnis soll, im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruhen.
    Der Gestaltungsfreiheit wird ein höherer Stellenwert beigemessen als dem Gleichheitsgrundsatz, dem Vertragsrecht und der Zweckbindung der Beiträge. Für die Betroffenen bedeutet das, bei uns gelten für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte wie für andere Bürger. Hier findet eine Umverteilung von unten nach oben statt.

  48. Autor Erhard Jakob
    am 03. Februar 2016
    48.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz hilft den Armen wenig.
    Im Streitfall gewinnt nicht der Arme sondern der Reiche!

  49. Autor Egbert Lohrmann
    Kommentar zu Kommentar 31 am 03. Februar 2016
    49.

    Sehr geehrte Frau Merkel,
    der gesamt Sparvorgang spielte sich in meinem Vermögen mit meinem Eigentum ab:

    http://www.finanztip.de/lv-bezugsrecht-unwiderruflich/

    führt dazu aus:

    Sobald das unwiderrufliche Bezugsrecht wirksam ist ( sofort 1986), erfolgt faktisch ein Vermögensübergang vom Versicherungsnehmer zum Vermögen der unwiderruflich bezugsberechtigten Person.

    Jede einzelne Rate floss als Zufluss von Arbeitslohn in mein Eigentum:
    BMF Schreiben vom 17.11.2004 Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Seite 46 RN: 160: „Bei der Versorgung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds liegt Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die entsprechende Versorgungseinrichtung vor.“
    Weiterhin: BSG vom 14.07.2004 Aktenzeichen: B 12 KR 10/02 R, RN 27
    „Sowohl im Beitragsrecht als auch im Steuerrecht werden bereits die Zuwendungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (hier: Direktversicherungsprämien), nicht erst der Versorgungsbezug nach Eintritt des Leistungsfalles, als zusätzlicher geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers und damit als Gegenleistung für geleistete Arbeit gewertet. Im Steuerrecht gelten die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien als dem Arbeitnehmer zur eigenen Verwendung überlassen. Sie stellen im Zeitpunkt ihrer Zahlung beim Arbeitnehmer zugeflossenen Arbeitslohn dar.“ Eine Rückübertragung von Eigentum hat nie stattgefunden, es war lediglich ein Rückgabetermin zwischen Versicherer und Bezugsberechtigtem vereinbart. Welcher Eigentumsvorgang hier verbeitragt werden soll erschließt sich mir nicht.

    Enteignet werden sollen mir € 16.700. Wahltag ist Zahltag !!!

    Den Gruß spare ich mir,
    Egbert Lohrmann

  50. Autor Egbert Lohrmann
    Kommentar zu Kommentar 31 am 03. Februar 2016
    50.

    Hallo Frau Bundeskanzlerin Merkel,
    das Gesetz beruhte auf einer Lüge:
    Die Grundlage dieses Gesetzes: Bundestagsdrucksache 15/1525 Pkt. 148 Seite 140:

    „Die Beitragszahlungen der Rentner hätten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt, inzwischen bestritten sie nur noch ca. 43 % dieser Aufwendungen. Es sei daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen
    Zitiert vom BVerfG 1 BvR 2137/06 vom 28.02.2008 Randnr: 38 als Grund für die Rechtsmäßigkeit der Beitragspflicht.
    Leider sind Abgeordnete und Richter damit einer vorsätzlichen Falschinformation, mit dem Ziel des Betruges und der Altersdiskriminierung, aufgesessen. Die Beitragszahlungen der Rentner haben 1973 nicht zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt. Rentner waren zu diesem Zeitpunkt nämlich beitragsfrei versichert. Die Krankenversicherung war bis zum 31.12.1982 eine reine Beschäftigungsversicherung. Die Beitragspflicht wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also zehn Jahre später schrittweise eingeführt.
    Politikverdrossenheit hat ihre Gründe. Es soll aber eine Partei geben, die die Sorgen der Bürger ernst nimmt!!.
    MFG Egbert Lohrmann

  51. Autor Egbert Lohrmann
    Kommentar zu Kommentar 45 am 03. Februar 2016
    51.

    Hallo Herr Krieger,
    so schön kann man es auch umschreiben. Der Finanzbedarf resultierte aus der Altersversorgung des Herrn Gerhard Schröder.
    Der einstige Bundeskanzler Gerhard Schröder führte das Wort von der „privaten Altersvorsorge" 'schon damals oft im Munde, doch dachte man dabei an „Riester" und hemmungslose Kürzungen der staatlich garantierten Altersrenten.

    Wer hätte im Jahre 2002 schon zu ahnen gewagt, wie bedacht und weitsichtig Gerhard Schröder mit staatlichen Milliarden für eigene private Millionen Vorsorge getroffen hatte?

    Russland schuldete der BRD 2002 die Summe von 7,6 Mrd. €, durch "Verhandlungen" schaffte es der Kanzler, von Russland die Zusage zu erhalten, dass 500 Mio € in Raten getilgt werden sollten.( 6,6 % ) Schröder verzichtete im Gegenzug auf die Tilgung von 7,1 Mrd. €. Er verursachte mit diesem Schritt ein riesiges Loch in der durch die Wiedervereinigung gebeutelten Staatskasse. Er schenkte also ohne Not und Gegenleistungen, einem Staat der über riesige Bodenschätze verfügte, diese Riesensumme.

    Ähä ohne Gegenleistung ? Völlig aus dem Zusammenhang gerissen erhielt Herr Schröder nach seinem Ausscheiden aus der Politik einen Sitz im Aufsichtsrat der Gazprom !?!

    Die Politikverdrossenheit hat ihre Gründe. Zu den Landtags- und zur BT-wahl kommt das Thema wieder auf den Tisch. Wahltag ist Zahltag. Die nächsten Wahlen werden interessant, die BT-wahl 2017 wird eine Katastrophe für die ignoranten "Volksparteien"

    MfG Egbert Lohrmann

  52. Autor Egbert Lohrmann
    Kommentar zu Kommentar 47 am 03. Februar 2016
    52.

    Herr Krieger,
    ich sage es freundlich, die Rentenkasse ist seit Gründung der BRD die Privatschatulle der Regierenden. Die Gründung der Bundeswehr wurde daraus gezahlt und die Wiedervereinigung wäre ohne diese "Manöveriermasse schief gegangen. Googlen Sie mal die Teufel-Tabellen. Versicherungsfremde Leistungen heißt das Zauberwort. Seit Gründung der BRD wurden € 700 Mrd. für Versicherungsfremde Leistungen ausgegeben. Wiedergumachungen zweiter Weltkrieg, Bundeswehr, Wiedervereinigung, Mütterrente, warum sollen auch Beamte und Selbständige dazu etwas beitragen ? Diese Personen haben keine Mütter und wollten nie den totalen Krieg.
    Ein ganz kleines Beispiel:
    Eine Rechtsanwältin, die ihre Altersversorgung über eine Berufsständische Versicherung abwickelt, sich also wie viele Leistungsträger aus der Soldarität verabschiedet hat, erhält Ihre Mütterente beitragsfrei aus der GRV.
    Ich muss aufhören, es wird mir schlecht. Einzige Hoffnung Sommer 2017 Wahltag ist Zahltag.
    MfG Egbert Lohrmann

  53. Autor Erhard Jakob
    am 03. Februar 2016
    53.

    Egbert,
    ganz so krass sehe ich das nicht!
    .
    Berthold Brecht:
    *Wenn man mit Wahlen etwas ändern
    könnte, wären sie längst verboten!*

  54. Autor Gerhard Kieseheuer
    am 03. Februar 2016
    54.

    Dass Rentner von ihren sonstigen Versorgungsbezügen volle Kassenbeiträge bezahlen stellt sich als ein räuberischer Zugriff auf lebenslang angesparte Betrage zur Altersvorsorge dar. Durch derart willkürliche Maßnahmen nimmt man den Bürgern Planungssicherheit und erschüttert ihr Vertrauen in die Sozialsysteme

  55. Autor Hannelore Hofmann-Haertel
    am 03. Februar 2016
    55.

    vorgesorgt fürs Alter- und jetzt bedient sich der Staat an meinen Ersparnissen
    von Hannelore Hofmann-Haertel
    ich habe 1987 eine Direktversicherung abgeschlossen, da unser Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu 100% in diese Versicherung überwiesen wurde.Das war der Sparanreiz, ich habe meinen eigenen Verdienst einbezahlt.!!! Jetzt sind dies aber Versorgungsbezüge des Arbeitgebers nur weil die Direktversicherungspolice auf den Namen den Arbeitgebers ausgestellt werden mußte.Jetzt muß ich Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile für Kranken- und Pflegeversicherung rückwirkend bezahlen, ich kann nicht sagen ich möchte die Versicherung rückabgewickelt haben. Aber der Staatkann rückwirkend handeln. Das ist nicht Demokratie! DA mein Arbeitgeber teilw. keine Sonderbezüge mehr leistete wurde die Versicherung aus meinem NETTO Gehalt bedient, d h. f.denBeitrag wurden bereits ca. 20 % SV einbehalten +15%Pauschalsteuer die auch z.T. auf Arbeitnehmer abgewälzt wurde.
    Jetzt sind nochmal ca. 17% KV +PV Beiträge 10 Jahre zu zahlen

  56. Autor Karin Trübner
    am 04. Februar 2016
    56.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    Ich bin mit 60 Jahren mit 18% Abzug in Rente gegangen, da ich mich dadurch besser und intensiver um meinen pflegebedürftigen Mann kümmern kann. Da ich ja selbst mit einer Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt hatte, so war meine Planung, war das für mich so ok. Wie sich jetzt herausstellt werde ich dafür doppelt und dreifach dafür bestraft. Auf die Ausgleichszahlung muss ich schon KV und PV bezahlen und jetzt noch das. Wo bleibt der
    Vertrauensschutz? Das Gesetz ist nachträglich geändert worden. Das ist mein Geld, was ich jahrelang in diese Versicherung gesteckt habe. Und jetzt wird man hier so betrogen!!! Es reicht langsam. Denken Sie bitte auch mal wieder an unsere Bevölkerung, denn ich denke wir haben uns das alle nach unserem langen Arbeitsleben verdient. Denn ohne die jetzigen Rentner könnten Sie heute nicht mit den vielen Milliarden rumwerfen, die Sie für Leute ausgeben, die nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben. Hoffentlich müssen wir nicht auch noch um unsere schwer erarbeitete Rente bangen. Denn mir fehlt ab hier das Vertrauen in diesen Rechtsstaat!!!!!!!!!!!!

  57. Autor Graham Southernwood
    am 04. Februar 2016
    57.

    Ich hoffe sehr, dass die Bitte von Herrn Robitzsch "üblichen Rechtefertigungsversuche bezüglich Sozialgerichte und Verfassungsgericht" zu vermeiden diesmal Gehör findet.

    Mein Beitrag in "Direkt zur Kanzlerin" vom 19.05.2015 bekam leider keine direkte Antwort, dafür Vieles über die Entwicklung / Begründung des GMG's die wir alle schon kennen!

    Siehe http://direktzu.de/kanzlerin/messages/direktversicherung-...

  58. Autor Reinhard Wanzek
    am 04. Februar 2016
    58.

    Frau Bundeskanzlerin,
    was in diesem Zusammenhang mit der Entrechtung der Direktversicherten bisher gelaufen ist, ist würdig mit DDR.2 verglichen zu werden.
    Wie lange wollen Sie das noch dulden? Oder kümmern Sie sich bewußt nicht mehr um innere Angelegenheiten?

  59. Autor Peter Raubinger
    am 05. Februar 2016
    59.

    Direktversicherungsgeschädigte glaubten der Politik und Ihren Schlagworten Demographie und Altersarmut.

    Sie haben teilweise schon in den 80ern und 90ern vorgesorgt. Dann kam das Jahr 2004 und der Raubritterparagraph 229.

    Nun wird das Vertrauen in die Politik zum Bumerang. Eigenes Geld wird höchstrichterlich zu „betrieblich bedingtem“. Verträge, die auf politische Zusagen geschlossen wurden, werden „unecht rückwirkend“ gebrochen.

    Man sagt den vorsorgenden Rentnern quasi:
    „Schön, dass Ihr vorgesorgt habt. Jetzt müsst Ihr aber solidarisch sein und KV/PV zahlen.“

    Real wirkt das bei den vorsorgenden Rentnern teilweise so, als ob man Ihnen ein oder zwei Jahre und mehr keine gesetzliche Rente zahlen würde.

    War dies das Ziel in 2004?

  60. Autor Klaus-Dieter Witt
    am 06. Februar 2016
    60.

    Koennte nicht mal jemand von denen, die mit ' - ' abgestimmt haben, den Grund dafuer mitteilen??

  61. Autor Erhard Jakob
    am 06. Februar 2016
    61.

    Reinhard (61),
    immer wenn ihr mit eurem Latein am
    Ende seid, zieht ihr über die DDR her!

  62. Autor Elke Görtz
    am 07. Februar 2016
    62.

    Im Artikel 3 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
    Erläuterung: "Durch den Artikel 3 wird festgelegt, dass Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen."
    Wo bleibt die Gleichbehandlung bei dem GKV-Modernisierungsgesetz? Pflichtversicherte werden anders behandelt als Privatversicherte! Nicht nur, dass Pflichtversicherte in der Krankenversorgung anders behandelt werden als Privatversicherte, nein, sie werden auch noch zusätzlich bestraft. Warum? Mit welchem Recht? Warum entscheiden die Gerichte anders und nicht nach Artikel 3 unseres Grundgesetzes?

  63. Autor Doris Bartholomäus
    Kommentar zu Kommentar 60 am 08. Februar 2016
    63.

    Richtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betroffener mit "nein" stimmt. Man könnte fast auf die Idee kommen, dass eine andere Interessengruppe hier etwas steuert. Bei diesem Thema scheint ja alles möglich zu sein.

  64. Autor Rudi Birkmeyer
    am 08. Februar 2016
    64.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

    mein Bruder, langjähriges Parteimitglied, Ortsbürgermeister, ist wegen dieser Thematik, aus „seiner Partei“ ausgetreten und wird, mit der gesamten Familie, so schnell nicht wieder eine der etablierten Partei wählen!
    Wenn man dann noch - den wahrscheinlichen Wählerverlust - durch die „Flüchtlingsproblematik“ mal mit einkalkuliert, stellt sich, zumindest für mich, die Frage „Schafft eine große Koalition 2016 (Landtagswahl) oder 2017 auf Bundesebene überhaupt noch eine Mehrheit???

    Zu der generell miserablen Rententhematik möchte ich, auf ein wohl in Politikerkreisen bekannt Tatsache, hinweisen. Wer monatlich 2600 Euro brutto verdient, muss mehr als 33 Jahre Vollzeit arbeiten, um später nicht auf dem Sozialamt zu landen. Da jeder dritte sozialversicherte Beschäftigte weniger als 2500 Euro erhält, droht Millionen Menschen ein würdeloses Altern. So sieht dies in Deutschland aus, dabei haben wir aber keine Probleme, Kriege, Banken und den Rest der Welt zu finanzieren (retten)! Das haben ihre Wähler inzwischen wohl erkannt.
    Deshalb muss unser Sozialversicherungssystem generell dringend umgestellt werden. 1. Muss man von seiner Rente vernünftig leben können. Und 2. kann es nicht sein, dass die gesetzlich Versicherten, neben anderen Ungereimtheiten, ausländischen „Familienversicherten“ (sogar bis zu den Großeltern) die Gesundheitskosten finanzieren, obwohl dieser Personenkreis noch nie in Deutschland gelebt und gearbeitet hat! Dies wird sich bestimmt, durch den starken Zustrom, noch wesentlich erweitern.

    Warum erhöht man die Kapitalertragssteuer nicht um einige Punkte und nimmt diese zur zusätzlichen Finanzierung der SV und warum zahlt nicht jeder „Deutsche“ und in Deutschland Arbeitende in die gesetzliche KV seinen Beitrag?

  65. Autor Horst Wittig
    am 08. Februar 2016
    65.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

    1997 habe ich eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge abgeschlossen. Jahrelang wurde ja auch von der Politik für die zusätzliche Altersvorsorge geworben.

    Dafür musste meine Familie (mit 2 Kindern) viele, viele Jahre auf einiges verzichten.

    Von einer Einzahlung in die KV und PV nach der Auszahlung des mühsam angesparten Kapitals war keine Rede, zumal ich während der laufenden (mtl.) Einzahlungen bereits Abzüge zu zahlen hatte.

    Nun wurde mir das Kapital im Dezember 2015 ausgezahlt und unverblümt mitgeteilt, dass ich nun 10 Jahre lang KV/PV-Beiträge zu leisten habe.

    Man hat in 2004 kurzerhand ein Gesetz geändert, dass auch rückwirkend für alte Verträge gilt.

    Mit dieser Gesetzesänderung und den vielen (Rechtsbeuge-) Urteilen "Ihrer Gerichte" wird der Diebstahl, in meinem Fall zur Zeit ca. € 12.000,00, legitimiert. Wer weiß, ob die Beiträge nicht noch mal angehoben werden.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wenn Sie soviel Gerechtigkeitssinn und Menschlichkeit haben, wie in den Medien und in Ihrer Partei propagiert wird, dann ändern Sie bitte diese Ungerechtigkeit, diesen Betrug an die vorsorgenden Bürger in Ihrem Land.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wundern Sie sich nicht über die geringe Wahlbeteiligung. Arbeiten Sie mit Ihrer Partei für Ihre Bürger - dann kommen wir wieder zur Wahlurne. So einfach ist das.

    Es stehen Wahlen an. Millionen Rentner und deren Familienangehörige werden sich dann an diese große Abzock-Aktion erinnern.

    Für mich und meine Familie steht fest, dass wir nicht zur Wahlurne gehen, wenn doch, dann nur Alternativen wählen.
    CDU, SPD, Grüne und Linke sind nicht dabei.

    Wie Herr Robitzsch in seiner Mail schon beschrieben, verzichten Sie bitte auf Hinweise auf all die tollen Gerichtsurteile und deren Begründungen - wenn Sie uns überhaupt antworten.

  66. Autor Cornelia Mayer
    am 09. Februar 2016
    66.

    1997 habe ich eine „Arbeitnehmerfinanzierte“ Direktversicherung für meine Altersvorsorge abgeschlossen. Für die Einzahlung wurde mein Weihnachtsgeld herangezogen. Jahrelang wurde ja auch von der Politik für die zusätzliche Altersvorsorge geworben. Von einer Einzahlung in die KV und PV nach der Auszahlung des angesparten Kapitals war keine Rede. Sonst hätte ich diese Direktversicherung sicherlich nicht abgeschlossen. 2004 wurde kurzerhand ein Gesetz geändert, das auch rückwirkend für alte Verträge gilt. Seit 1979 waren die Versicherungsprämien sozialversicherungsfrei und zwar für AN und AG. Nun muss der Arbeitnehmer für die Beiträge alleine aufkommen! Wo bleibt der Vertrauensschutz? Das Gesetz ist nachträglich geändert worden. Mit Ignoranz wird das Thema offensichtlich ausgesessen. Es ist einfach eine Unverschämtheit und ich bin doch sehr enttäuscht über diese Vorgehensweise.

  67. Autor Siegfried Mertin
    am 09. Februar 2016
    67.

    Ich habe im Vertrauen auf Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei der Auszahlung im Jahr 1993 eine sogenannte Direktversicherung abgeschlossen.
    Der Staat hat 2004 mit dem MG-Gesetz dieses Vertrauen missbraucht!, indem er auch für bereits abgeschlossene Verträge bei der Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhebt.
    Mein Vertrauen in den Staat beim Thema Steuern und Abgaben ist dahin ......!

  68. Autor Doris Bartholomäus
    am 09. Februar 2016
    68.

    Langsam aber sicher steigen die "Nein"-Stimmen. Es würde mich doch interessieren, welche Gruppe unbedingt verhindern möchte, dass die von Herrn Robitzsch gestellten Fragen zur Beantwortung vorgelegt werden. Vom Thema Betroffene können es nicht sein und Nicht-Betroffene wissen in den wenigsten Fällen, wovon hier geredet wird. Auch so kann ein gutes System zur Farce werden.

  69. Autor Hans-Michael Wilcke
    am 10. Februar 2016
    69.

    Krankenkassen-Syndikat jagt Rentner bis 75,

    Respekt, vor mehr als 45 Jahren Arbeit, das wird von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles (Sozial-PD) gefordert und erwartet.
    Dieser gebotene Respekt wird jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) , welche mit der KVdR vorsorgende Rentner jagt, ignoriert und missachtet. Es gehört in keinem Fall zu den Aufgaben der KVdR (GKV) und/oder Pflegekassen Rentner zu verfolgen
    und geldumgewandelte DV-Verträge (Lebensversicherung) mit mehr als 18% - nachfolgend über 10 Jahre, also bis zum 75 Lebensjahr zu kürzen, und somit eine Rentenrückzahlung von allen vorsorgenden Ruheständlern erzwingt.
    Das nennt der aufgeklärte Wähler Kalte Enteignung

    Bei Diebstahl und/oder Aneignung von fremden Eigentum aus arglistiger Täuschung, wird in einem Rechtsstaat der Täter ding bar gemacht und auch bestraft, hier im Land der Deutschen, wird der privat vorsorgende unschuldige Bürger bestraft.
    "Handle recht, dann bekommst Du Recht" diese Entscheidung ist unanfechtbar

  70. Autor Klaus Buchholz
    am 10. Februar 2016
    70.

    Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) wurde per 01.01.2004 der § 229 SGB V, leider „stümperhaft“ vom Gesetzgeber neu gefasst. Nach der Gesetzesvorlage BT 15/1525 sollte nur eine bisherige Umgehungsmöglichkeit beseitigt werden. Und zwar sollten die bisher vor Rentenbeginn gezahlten beitragsfreien Kapitalabfindungen von betriebl. Versorgungsansprüchen ab 01.01.2004 auch beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein. Dagegen gibt es auch keine Einwände! Das ist Gesetz!

    Dass aber ab 01.01.2004 stillschweigend (durch Rechtsfortbildung der GKV und Sozialgerichte) auch die immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (nicht -abfindung) aus einer Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung aus ihrem versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurde, plötzlich nochmals GKV-beitragspflichtig sein soll, sehe ich und Millionen Betroffene als Betrug und ganz üble Abzocke des Gesetzgebers an. Dies muss dringend korrigiert werden!

    Es kann doch nicht sein, dass plötzlich alle Direktversicherungen, ohne Differenzierung in einen Topf geworfen werden und trotz fehlender Versorgungszusage des Arbeitgebers als „Betriebliche Altersversorgung“ GKV-beitragspflichtig werden. Nach Änderung des § 229 SGB werden also alle Direktversicherungen als betriebliche Altersversorgung qualifiziert und auf die Auszahlung einer selbst finanzierten Kapitallebensversicherungen über 120 Monate weg, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 18%). Das ist doch verrückt, oder?

  71. Autor Klaus Buchholz
    am 10. Februar 2016
    71.

    Fortsetzung:
    ........Für mich und alle Betroffenen stellt sich das wie eine Enteignung dar. Leider reagieren betroffene Bürger erst, wenn der GKV-Bescheid nach Auszahlung der Kapitallebensversicherung ins Haus flattert. – Juristen, Sozialgerichte betonen, dass aufgrund geänderter Gesetzeslage die Beitragserhebung rechtens wäre. Auch ich musste mir das kürzlich vor dem Landessozialgericht Stuttgart so anhören.

    Inzwischen habe ich mich zusammen mit Hunderten Geschädigten dem Interessenverband „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ (DVG) www.dvg-ev.org angeschlossen und wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit die Stellungnahme von Politikern aller Parteien, zum Antrag „Doppelverbeitragung vermeiden“ der Fraktion DIE LINKE. Auch die FDP zeigt Verständnis für unser Problem (siehe Drucksache 16/9789 "Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge - Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung").

    Frau Bundeskanzlerin, hier ist dringender Korrekturbedarf!
    Wenn Sie im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen ein hohes Wählerpotential nicht verlieren wollen, sollten Sie uns jetzt deutliche Signale für eine Korrekturbereitschaft senden.

  72. Autor Hans-Michael Wilcke
    am 10. Februar 2016
    72.

    Direktversicherung platt gemacht

    wie kann es sein, dass eine Öffnung und Förderung der bAV im Jahre 2002, mit umfangreichen neuen Regelung zur Stärkung und Attraktivität der bAV,
    von den selben Parlamentariern/innen bereits schon im Jahr 2004 wieder zerstört wird. Die 2. Säule = bAV ist seit mit GMG2004 verhundert und keiner merkt das???.
    Der Gesundheitsminister schlägt den Rentenminister und nutzt dazu das selbe Parlament, allerdings zwischen Weihnachten und Neujahr 2003 und jeder schiebt nun die Verantwortung in den anderen Fachbereich.
    Schaut auf den Arbeitgeberverband, selbst der sagt, die bAV ist auf Null angekommen, Altersarmut wird nachhaltig von der Politik ausgebildet.
    Das ist alles der wahre Irrsinn, wie bei der Flüchtlingspolitik. Paralment und Kita ein System??

  73. Autor Ingrid Wulff
    am 10. Februar 2016
    73.

    Ich ( ich habe das veranlasst, nicht der Arbeitgeber) habe, um meinen Sohn abzusichern, 1988 eine Direktversicherung abgeschlossen. Diese alten Direktversicherungen waren ein von der Politik umworbenes Steuersparmodell. Ganz allein deshalb mussten die Beiträge auf der Gehaltsabrechnung angedruckt und vom AG abgeführt werden. Daraus stellen die Sozialgericht nun einen betrieblichen Bezug her. Sie waren Eigenfinanziert, ohne irgendwelche AG-Anteile. der Beitrag war Sozialversicherungspflichtig. Ohne Versorgungszusage und das Rentenwahlrecht war ausgeschossen. Und nun zahle ich nochmal, allerdings AN- und AG Beitrag. Dreifach Sozialabgaben auf mein Geld. Hätte ich das Geld unter Matratze gelegt wäre mir mehr geblieben.
    Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung war vor 1999 gesetzlich noch gar nicht verankert . Sie wurde erst im Jahr 2002 in das Betriebsrentengesetz (BetrAVG = Betriebliche Altersversorgungsgesetz) integriert. Ohne Bezug zum BetrAVG kein Versorgungsbezug, §229 trifft also nur auf Fälle nach 2002 zu.

  74. Autor Wolfgang Haager
    am 10. Februar 2016
    74.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    auf Empfehlung Ihrer Vorgängerregierung, meines Arbeitgebers und aller Vorsorgefachleute habe ich über Jahre hinweg einen Teil meines Einkommens in eine vom Arbeitgeber rahmenvertraglich vereinbarte Direktversicherung investiert.
    Ergebnis: Aufgrund des nachträglich und rückwirkend erlassenen GKV-Modernisierungsgesetzes werden jetzt und nachträglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten. Dies führt dazu, dass ich schlechter gestellt bin, als wenn dieser Teil meines Einkommens damals sofort ausgezahlt worden wäre.
    Das ist nicht fair!
    Beste Grüße
    Wolfgang Haager

  75. Autor Jo Dollert
    am 10. Februar 2016
    75.

    Merkwürdig, zu lesen sind nur bejahende Kommentare. Aber keine Begründung für eine "Nein"-Stimme! Es scheint mir gesteuert. Wer hätte Interesse dieses Anliegen abzulehnen? .... Sozialpolitiker, Abgeordnete, Beamte, Sozialversicherungen, etc. ? Liebe "Nein"-Stimmer kommt aus der Anonymität und begründet sachlich gerecht eure Entscheidung.

  76. Autor Georg Rabe
    Kommentar zu Kommentar 60 am 10. Februar 2016
    76.

    Herr Witt, ich glaube das liegt in der Fragestellung begründet: Halten Sie dies für gerecht und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend?....
    Die Antwort darauf lautet: Nein, also (-). Ich habe übrigens mit (+) abgestimmt, musste aber kurz überlegen.

  77. Autor Dietmar Hruschka
    am 11. Februar 2016
    77.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, im Bundestag wurde eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der sog. Doppelverbeitragung mit Krankenkassen- und Pflegekassenbeitragen aus Direktversicherungen eingebracht. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hat die öffentliche Anhörung am 27.01.16 mit Interesse verfolgt. Wir mußten aber feststellen, daß die berufenen Sachverständigen die Interessen von Millionen geschädigten Bürgerinnen und Bürgern überwiegend entweder nicht verstehen, oder schlichtweg ignorieren. Das ist ein fatales Signal was Politik aussendet. Wir haben uns nach der Anhörung beispielsweise an den zuständigen Gesundheitsausschusses des BT gewandt und eine Stellungnahme abgegeben. Das war am 01.02.16. Von keinem BT-Abgeordneten liegt uns dazu bis heute eine Antwort vor. Wir interpretieren das als Ignoranz und fehlende Bürgernähe ! Insofern muß sich "Politik" nicht über Politikverdrossenheit, mangelnde Wahlbeteiligung usw. wundern. Dennoch.... wir bleiben an dem Thema dran. Versprochen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Hruschka
    Vorstandsmitglied Direktversicherungsgeschädigte e.V.
    http://www.dvg-ev.org/

  78. Autor Erhard Jakob
    am 11. Februar 2016
    78.

    Bei der Frage bzw. dem Beitrag und den 75 Kommentaren, geht es vor-
    allem um eine ganz spezielle Versicherung bzw. Rentenversicherung.
    .
    Doch was ist, mit den ganz normalen Rentnern, welche von ihrer Rente
    nicht leben können und laufend unwürde Bettelbriefe ans Amt schicken
    müssen? Prof Dr. Kurt Biedenkopf hat für alle eine Grundrente vorge-schlagen. Von der ein Rentner bescheiden aber in Ehre und Würde
    leben und sterben kann. Dafür ist kein Geld da. Doch laufend für
    andere Länder (Griechenland usw.) und ausländische Bürger
    (Asylylanten usw.) Milliarden-Beträge auszugeben,
    ist das Geld da.
    .
    Dass die betreffenden Leute diese Sache vor Wut auf
    die Straße treibt (PEGIDA), kann ich nachvollziehen.

  79. Autor Monika Descharmes
    am 11. Februar 2016
    79.

    Habe 1992 ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen, zu der mich meine Firma damals mit den Worten "Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese für Sie günstige Regelung anbieten konnten." beglückwünscht hat.

    Von einer betrieblichen Altersversorgung war in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt die Rede - die Beträge habe alleine ich bezahlt.

    Deswegen bin ich auch schon verwundert und enttäuscht darüber, dass sich bis heute noch kein Arbeitgeber dem Protest der Geschädigten angeschlossen hat: auch die Firmen sollten doch ein vitales Interesse daran haben,dass ihre Mitarbeiter nicht durch ein von ihnen "verkauftes" Produkt über den Tisch gezogen werden.

  80. Autor Ursula Hollwedel
    am 11. Februar 2016
    80.

    Seehofer hat schon recht mit seiner Äußerung, dass wir in einem Unrechtsstaat leben, er hat aber wohl vergessen (oder verdrängt), dass er beim m.E. größten Unrecht, dem GMG, maßgeblich beteiligt war. Leider ist seitens der CDU/CSU nicht damit zu rechnen, dass dieses Unrecht beendet wird. Ich hoffe, SPD, Grüne, CDU und CSU erhalten bei den nächsten Wahlen die Quittung für den Betrug an gutgläubigen ArbeitnehmerInnen, die für ihr Alter vorsorgen wollten, wie es die PolitikerInnen propagieren.
    Dass über 120 Personen die Frage von Herrn Robitzsch negativ beurteilen, kann ich mir nur so erklären, dass er sie viel zu freundlich formuliert hat. Bei den Kommentaren findet man viele Stellungnahmen, die viel aussagekräftiger, aber eben weniger nett sind.

  81. Autor Hans-Werner Burkholz
    am 11. Februar 2016
    81.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    Als Betroffener „Altersvorsorger“ und künftiger „DVG Geschädigten“ protestiere ich gegen die Ungerechtigkeit und den schamlosen Griff in die Geldbörse der Versicherten.
    Wir Bürger sind es seit Jahren gewohnt von den sogenannten Volksvertretern maßlos abgezockt zu werden.
    Bürger können sich keine Lobbyisten leisten. Dazu fehlt das nötige Kleingeld!
    Deshalb ist es umso hinterhältiger, da man hier die Schwächeren ausbeutet.
    Die Altersvorsorge wurde in den letzten 30 Jahren von der Politik beworben und von der Versicherungswirtschaft mit hohen Provisionen (zahlte der Versicherungsnehmer) aggressiv am Markt verkauft. Nach dem Motto „ Die Altersrente wird nicht reichen, sie müssen privat vorsorgen“, sprangen viele Arbeitnehmer auf den Zug auf. Ziel: eine Steuer- und Sozialabgaben freie Auszahlung der Versicherungssumme am Ende des Berufslebens.
    Doch in 2004 hat man kurzerhand beschlossen ein Gesetz zu ändern, dass rückwirkend alle alten Verträge betroffen haben. Damit begann die Enteignung!
    Maßgeblich verursacht von der damaligen Geheimwaffe Frau Ministerin Ulla Schmidt.
    Als Bürger kann man sich in diesem Staat auf nichts mehr verlassen. Vereinbarungen die heute getroffen werden verlieren durch Gesetzesänderungen von sofort auf gleich ihre Gültigkeit. Der Bürger hat die Konsequenzen alleine zu tragen und muss horrende Verluste wegstecken.
    Politiker, Beamte, Pensionäre lehnen sich locker zurück und hören gelangweilt der Diskussion zu. Was geht uns das an.
    Über Jahr werden die Gehälter moderat oder gar nicht angepasst und die Renten zusammengestrichen. Wir bewegen uns mit riesen Schritten auf eine bereits vorhandene und sich verbreitende Altersarmutsgesellschaft zu.
    Du einst stolzes Deutschland was macht man aus dir!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Werner Burkholz

  82. Autor Egbert Lohrmann
    am 11. Februar 2016
    82.

    Hallo Herr Jakob,
    Rentenabsenkung und Rentenbesteuerung wurde z.Zt. von Kanzler Schröder beschossen. Wie er sich "versorgte" habe ich in Nr. 52 beschrieben. Die unterschiedliche Versorgung von Deutschen und Ausländern kann man beobachten, wenn man die Türkei und Ex-Jugoslawien betrachtet. Übersiedeln junge Türken oder Bürger Ex.Jugoslawen zur Arbeitsaufnahme in die BRD und erhalten hier ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sind automatisch die Eltern beitragsfrei krankenversichert. Deutsche Eltern müssen wohl schlechtere Eltern sein, für diese gilt das gleiche nämlich selbstverständlich nicht.

  83. Autor Hans-Michael Wilcke
    am 11. Februar 2016
    83.

    Glückauf Frau Bundeskanzlerin
    ich stelle klar: ich habe zum 01.06.1982 laut Versicherungsvertrag mit der HUK-Coburg eine Kapitallebensversicherung für meine junge Familie abgeschlossen.
    Ich sehe also keinen Grund mich mit diesem Zeug zu beschäftigen,
    außer, dass meiner Frau und mir, von meiner wohlerarbeiteten Rente, jeden Monat 200 € zwangsenteignet (der Staat passt auch, wir vergessen nicht) werden.
    Es gibt dabei auch einen Teil, welchen normalerweise der Arbeitgeber abführt, das habe ich als Renter jetzt auch übernommen.
    Bin ich endlich im Alter sozialpolitisch als Arbeitgeber angekommen !!!!!!
    Nicht, dass jetzt noch jemand kommt und mich wegen Scheinselbständigkeit beim Zollamt anzeigt, das wäre doch noch ein weiterer Schlag in das Gesicht der vorsorgenden Rentner.

    Ich bitte Sie, diesem Schreiben Aufmerksamkeit zu schenken und fordere mit meiner Ehefrau und unseren Kindern die Rücknahme des ungesetzlichen Tuns der GKV (KVdR), diese jagt Rentner bis 75 Jahre.

    Der Untergang des Abendlandes wird nicht durch den Islam (Wulff sprachs und ging) bestimmt, sondern aus der nachhaltig gestalteten Altersarmut der heutigen Politik, also von den heute und gestern verantwortlichen Parlamentariern/innen des Bundestages nachhaltig gefördert und auch gesteuert.

    Aber, Frau Bundeskanzlerin vergessen Sie nicht die Wut der Alten.
    Mit Herrn Seehofer haben Sie ja schon einen Garant des ewig knurrzelnden Alten an Ihrer rechten Seite. Aber wir vergeben diesem Herren seine Sünden (GMG2004- geschmiedet in einer Nacht mit Frau Schmidt) niemals.
    Ich hoffe baldigst auf eine erfreuliche Antwort aus Ihrem Hause

    Mit besten Grüßen
    Hans-Michael Wilcke und Familie
    einer der 8.100.001 GMG2004 Geschädigten
    16.200.002 Wähler sind bereits eine Volkspartei

  84. Autor Peter Riplinger
    am 11. Februar 2016
    84.

    Meine Entscheidung, die Rentenlücke durch eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ab 1994 über eine Direktversicherung und später auch noch über ein von meinem Arbeitergeber angebotenes Entgeltumwandlungsmodell zu schließen, wird sich nach Lage der Dinge als schwerer Fehler erweisen. Da ich von den Vorteilen einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (BAV) gegenüber einer privaten Eigenvorsorge überzeugt war, habe ich mich für diese Form der eigenen Altersvorsorge entschieden.Durch die quasi in einer Nacht und Nebelaktion, in einem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) versteckte Einführung des vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags im Jahre 2004 auch auf Einmalzahlungen aus Entgeltumwandlungen wird mir ein Strich durch die Rechnung gemacht. Die Anwendung dieses Gesetzes erfolgt gnadenlos ohne Vertrauensschutz ohne Übergangs- oder Stichtagsregelung rückwirkend auf alle BAV- Verträge . Es erfolgt keinerlei Differenzierung zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter BAV. Die finanziellen Einbußen durch das GMG sind erheblich. Bei jetziger Auszahlung wären, abhängig von der Beitragsentwicklung, bei einem Kapitalbetrag von beispielsweise 100 000 € und einem Beitragssatz von derzeit ca. 18 % mindestens 18000 € auf 10 Jahre verteilt an die Krankenkasse zu zahlen. Verglichen mit einer privaten Vorsorge wird die Entgeltumwandlung nun eher zu einem Verlustgeschäft. Von meiner Bereitschaft zur Eigenvorsorge wird bei der Auszahlung in einigen Jahren meine Krankenkasse in unerträglicher Weise doppelt profitieren. Das dies so kommen könnte und in unserem Rechtsstaat von der Justiz auch noch abgesegnet würde, war für mich unvorhersehbar und unvorstellbar. Die Beitragsfreiheit von Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen war schließlich jahrzehntelange Praxis. Zumindest hätten die Gerichte vom Gesetzgeber Nachbesserungen verlangen können. Dass eine Altersversorgung angesichts von Inflation auch eine Rendite abwerfen sollte, wird ganz außer Acht gelassen.
    Mein Vertrauen in den Gesetzgeber und in die Justiz ist tief erschüttert. Ich fühle mich um die Früchte meiner Altersvorsorge betrogen.
    Ich werde mir sehr genau überlegen, welcher Partei ich zukünftig meine Stimme gebe und hoffe, dass viele Betroffene genauso handeln.

  85. Autor Walter Martin
    am 12. Februar 2016
    85.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    hier meine Frage an Sie:
    Wie kann es denn sein, dass wir Rentner für ein und denselben Lohn (Direktversicherung) mehrfach Krankenversicherungsbeiträge abzuführen haben?

    Hier noch ein Absurdum das Seinesgleichen sucht:

    Selbst Tote haben auf Ihre Direktversicherung Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
    Es erhebt sich die Frage: Soll der Tote damit gegen seine zukünftigen Krankheiten und gegen seinen zukünftigen Pflegebedarf versichert sein?
    Fällt Ihnen auf, wie krank das von der Politik verfasste Konstrukt ist?

    Fazit:
    Ich möchte Sie, Frau Bundeskanzlerin bitten, helfen Sie Sorge zu tragen, dass das Wort „Vertrauen“ auch wieder für unsere „Deutsche Politiklandschaft“ gelten kann.

    Wie viele Rentner von dieser unseligen Regelung (Direktversicherung) betroffen sind wissen Sie selbst vermutlich am besten. Nur so viel: Das Wählerpotential ist ganz erheblich.
    Für die anstehenden Landes- und bald Bundestagswahlen fürchte ich, dass wir einen erheblichen Rechtsruck erleben werden.
    Wenn es Ihnen nicht gelingt, die Rentner (Wähler) zu überzeugen, dass ein einmal gegebenes Wort, egal in welchen Zeiten gegeben, Gültigkeit hat, dann wird das umrissene Scenario wohl eintreffen.
    Für die Eine oder Andere Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    Walter Martin

  86. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    86.

    Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Ich habe auf der Basis der Gesetze für mein Alter mit einer Direktversicherung vorgesorgt. Dann brachten Rot/Grün und CDU/CSU das GKV- 2004 "Raubrittergesetz" ( § 229 ) heraus, dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherung auf eine Dauer von 10 Jahren abkassiert.
    Ich habe Verständnis, dass Gesetze angepasst / geändert werden müssen, aber nicht rückwärts.
    Seit Sie an der Regierung sind, haben Sie die Möglichkeit dieses Unrecht zu bereinigen.
    Wann werden Sie dieses Unrecht bereinigen?
    Was für Verträge mit Griechenland gilt, muss auch für uns Bürger gelten.
    Nach meiner Erfahrung, will die Politik nur unser Bestes.
    Wir können Ihnen das Unrecht nur aufzeigen,

  87. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    87.

    In einer sogenannten „Blitzaktion“ vor den Weihnachtferien 2004 gelangte wohl irrtümlich ein ungeprüfter Lobby-Vorschlag der Versicherungswirtschaft in das GMG-Gesetzgebungsverfahren mit fatalen Folgen:
    In Kurzform Auswirkungen zu GKV §229 : Betroffene Versicherungsnehmer von eigenfinanzierten Kapitallebensversicherungen mit der Bezeichnung „Direktversicherung“ müssen ca. 18% der Auszahlungssumme an ihre Krankenkassen abführen. Alle bestehenden Altverträge werden nachträglich trotz 100%iger Eigenfinanzierung aus Nettoeinkommen der Versicherten fälschlicherweise der Betrieblichen Altersvorsorge zugeordnet und sind damit doppelt beitragspflichtig!
    Aus persönlichen Kontakten mit beteiligten MDB ist bekannt, dass nur ganz wenige Insider die Konsequenzen der Fehlzuordnung übersahen und so ein Gesetzbeschluss zur Enteignung einer Bevölkerungsgruppe führte! Hier wurden Vertrauensschutz ausgehebelt und bestehende Verträge willkürlich gebrochen. Privatrechtlich ist das Betrug und damit eine Straftat!!
    Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf unser Rechtssystem, weil unsere Parlamentarier bisher eine Korrektur verhindert haben. Politische Meinungsführer scheuen offensichtlich eine längst überfällige Novellierung des GMG und akzeptieren stattdessen Unrecht! Betroffene Versicherte empfinden Betrug und verlieren das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. So entsteht ein gefährlicher Nährboden für Politikverdrossenheit und Extremismus! Die etablierten Parteien demontieren sich selbst!

  88. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 1 am 12. Februar 2016
    88.

    Wann wachen unsere Politiker auf, um dieses Unrecht zu beseitigen? Leider bemerken unsere Leidensgenossen erst das Problem, wenn sie sich die Direkt-Lebensversicherung auszahlen lassen und sie auch noch die Arbeitgeberanteile 10jahre bezahlen müssen!!!
    ! Wahlen stehen an! Politiker beseitigt das Unrecht von rot/grün von 2004 für Altverträge!!

  89. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 3 am 12. Februar 2016
    89.

    Für rd. 8 Mio. Betroffene, die vor 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ist die Politik nicht mehr glaubwürdig, man fühlt sich belogen und betrogen. Der Bestandsschutz von Altverträgen wurde aufgehoben, privat Versicherte Personen müssen diese Zwangsabgabe an ihre Versicherung nicht leisten, nur gesetzlich Versicherte. Dies widerspricht unserem Grundgesetz. Wann wird diese Ungerechtigkeit zurückgenommen?
    Ich möchte in diesem Zusammenhang noch erwähnen, dass es bei der Zahlung des Elterngeldes einen Bestandsschutz gegeben hat. Selbst das arme Saarland hat die bereits gezahlten Beträge nicht zurückgefordert.
    Die Belastung der Versicherungsnehmer der Direktversicherungen ist eine schamlose abzocke der GKV.

  90. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 6 am 12. Februar 2016
    90.

    Die gesetzliche Rente: Ein gefühltes Auslaufmodell? Das Vertrauen der jungen Deutschen in die gesetzliche Rente scheint immer mehr zu schwinden: Unter den Dreiviertel der Befragten, die glauben, dass sie später einmal nur noch 50 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens als monatliche Rente erhalten werden, gibt es etwa ein Viertel, das sich sogar noch pessimistischer äußert: 23 Prozent rechnen mit nur noch einem Viertel ihres letzten Netto-Salärs.
    Und dann mach diese Regierung auch noch die 3. Säule der Altersvorsorge zunichte.Denn es ist ein Minusgeschäft.An alle, die diese Art der Vorsorge machen, lasst euch gut beraten. siehe auch dvg-ev.org/

  91. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 62 am 12. Februar 2016
    91.

    Betrug am Rentner, siehe der Bericht im Wochenblatt…/ Brief an die Bundestagsabgeordnete der BRD, die Verursacher dieses Betrugs.
    …das Deutsche Parlament hat seit ca. 2 Jahren Zeit für 8 - 14 Mill. Griechen (so genau kennt man die Zahlen ja nicht) und deren Probleme…
    …keine Zeit (seit ca.10 Jahren) dagegen für 8 - 14 Mill. Deutsche Rentner (auch hier kennt man die Zahlen nicht exakt, da ja viele Familienangehörige mit betroffen sind, Tendenz eher bei 20 Mill.) die vom Staat (durch „irrige“ Gesetzgebung) betrogen werden.
    …das Deutsche Parlament hat Zeit und Verständnis für über 2 Mill. Flüchtlinge aus aller Welt…
    …keine Zeit und Verständnis seit über 10 Jahren für Betrug an einer Deutschen Generation, die 30 – 40 Jahre lang Deutschland zu dem gemacht hat, was es heute darstellt…
    …das Deutsche Parlament hat Geldmittel für Flüchtlinge, illegale Schleußer Hilfe von Amts wegen für Personen aus aller Herren Länder, woher dieses Geld plötzlich kommt…keine Ahnung,…hat Schäuble die „schwarze Null“ vermehrt…?
    …kein Geld für unsere Kinder- und Jugendgeneration, für Schulen, für Lehrer, Polizei, für Ausbildung, tausende Jugendliche Arbeitslose, soviel wie noch nie in Deutschland, bei geringen Geburtsraten, und Steuereinnahmen wie noch nie…
    Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen deklarieren die private Kapitallebensversicherung-Auszahlung Gesetzeswidrig als betriebliche Versorgungsleistung. Die Gesetzlichen Krankenkassen setzen sich über das BetrVG hinweg.Die Gesetzlichen Krankenkassen missachten Gesetzesvorgaben, sowie Urteile des BVG .Die Gesetzlichen Krankenkassen ignorieren das EStG.

  92. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 48 am 12. Februar 2016
    92.

    Fakt ist auch: Offensichtlich kennen die Richter der unteren Instanzen nicht den Unterschied zwischen einer betrieblichen Altersversorgung nach dem Gesetz (= Beitragspflicht) und einer privaten Vorsorge, von der Politik empfohlen, die 3. Säule der Altersvorsorge (= Beitragsfreiheit, da nach dem Gesetz kein Versorgungsbezug vorliegt)…oder sie müssen ihre Entscheidungen nach Vorgabe des BSG treffen. Letzteres bestätigt eine Aussage aus einem aktuellen Verfahren vor dem SG Itzehoe:
    „Der Richter hat unumwunden zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem Hinweis darauf, dass es sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ handelt“. Kein Kommentar.
    Weiterer Hinweis:
    Deutschland ist eines der wenigen Länder, welches die UN Konvention gegen die Korruption nicht !! ratifiziert hat. Na denn…

  93. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 54 am 12. Februar 2016
    93.

    Bürger mit Eigenvorsorge sind nicht für die Löcher bei den Krankenkassen verantwortlich!
    Der Gesetzgeber (das sind alle MdBs) muss die Ursachen bekämpfen, aber nicht willkürlich eine Gruppe von Arbeitnehmern in Sippenhaft nehmen!
    Die für ihre Altersvorsorge nichts getan haben, lachen sich ins Fäustchen, uns hat man für dumm verkauft.
    Diese Einnahmen sind jedoch auf arglistige Täuschung des Beitragszahlers zurückzuführen; wir wurden mit falschen Versprechungen in einen Vertrag gelockt, den wir in Kenntnis des wahren Sachverhaltes so nie geschlossen hätten.
    Betrug, Rechtsbeugung, darf nicht sanktioniert werden und ich hoffe, dass dies nicht zum Markenzeichen aller dafür verantwortlichen Parteien wird.
    Ein Gesetz, das Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen bevorteilt, den sparenden Arbeitnehmer aber als „Mittel zum Zweck“ doppelt degradiert und ausnimmt, darf auch rückwirkend weder verteidigt noch sanktioniert werden. Alles andere wäre eine Farce, wäre ein Skandal und hätte gravierende Auswirkungen auf die nächste BT-Wahl 2017.

    Die heute mehr als acht Millionen um ihre Ersparnisse betrogenen Menschen werden monatlich daran erinnert, wem sie das zu verdanken haben. Sie wollen weder AfD noch Pegida wählen, aber Enteignung verleitet zur Protestwahl (das Internet ist ein nicht zu unterschätzender Multiplikator: Ehepartner, Kinder und Enkel, Freunde und Bekannte).

  94. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 39 am 12. Februar 2016
    94.

    Bericht Wirtschaftsteil, vom 05.12,2015 Peter Bofinger, Wirtschaftsweiser
    ##…Ihre Aussage: „…wir haben das grundsächliche Problem, dass die Rentenversorgung zur Altersversorgung nicht ausreicht“…##
    ** Dazu folgende Beispiele: Fremdleistungen, die aus der Rentenkasse finanziert werden:
    Kriegsfolgekosten, Anrechnungszeiten, Zwangs Arbeiterrenten, Aus- /Umsiedler -Renten, Entschädigung für NS Unrecht, Entschädigung für SED Unrecht und nicht zuletzt die Wiedervereinigung DDR/BRD, …sollten solidarisch von allen, d.h. aus Steuermitteln finanziert werden.**
    Diese versicherungsfremden Leistungen, die der Rentenkasse entnommen werden, erfüllen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Statt mit Steuermitteln zu finanzieren, werden sie systematisch der Rentenkasse zur Zahlung aufgebürdet. Also von Angestellten, Arbeitern und Rentnern bezahlt werden.
    Weder die Politikerklasse, noch Selbstständige noch die Beamte leisten dazu einen Solidarität Beitrag.
    Die Bundeszuschuss Lüge, die sogenannte Renten Subvention. Diese Bundeszuschüsse werden fälschlicherweise von Seiten der Politik und auch von den Medien als Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet. Als Finanzspritze für die notleidende Rentenkasse. Das ist wie gesagt eine Lüge. Es handelt sich in Wahrheit nicht um einen Zuschuss oder gar um Subvention, sondern um eine Teilrückzahlung zuvor abgezapfter Gelder.
    Unser sogenannter "Finanzminister " Schäuble sollte eigentlich "Umverteilungsminister" heissen. Note 6 BWL/Finanzwirtschaft.

  95. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    95.

    Rentenversicherung Baden-Württemberg in Mannheim. „Wer wenig verdient, der ist gut beraten, wenn er nicht umwandelt. Es lohnt sich schlicht nicht“, so sinngemäß die erstaunliche Aussage des Betriebsrentenfunktionärs in einer Podiumsdiskussion. Mit auf dem Podium: Saskia Wollny für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz, Andreas Schwarz für die DRV Baden-Württemberg, Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Internetportals Finanztip und Walter Riester in seiner Lieblingsrolle als Verteidiger von Walter Riester. Titel der Diskussion: „Altersarmut vermeidbar – für jeden?“ Zitate,u.a. von SWR-Redakteur Gerhard Mandel .

  96. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 83 am 12. Februar 2016
    96.

    Die Verpflichtung für Rentner, auf ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken und Pflegeversicherung zu zahlen, könnte im Zuge der nächsten Betriebsrentenreform fallen. Das schreibt das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Den Informationen zufolge lehnen die Krankenkassen eine ersatzlose Streichung der 2004 eingeführten doppelten Beitragspflicht allerdings ab, weil sie auf die jährlichen Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro nicht verzichten wollen.
    Mein Vorschlag dazu:
    Alle beteiligten Minister und die Chefs der GKK legen einen Fond auf, indem sie einen Teil Ihres Eikommens einzahlen bis die notwendige Summe vorhanden ist. Hierzu sind auch die Richter, die bewusst falsches Recht auslegten, mit eingeschlossen.
    Anwendung ebenfalls rückwirkend bis 2004. Aus diesem Fond wird der Ausfall der Gelder (GKK), die zurückbezahlt werden sollen, (an die Betroffenen Geschädigten), ausgeglichen. Ich bin überzeugt dass die verantwortlichen Personen dies ohne zu murren mittragen, da sie ja Verantwortung übernehmen, für Ihre politischen Entscheidungen.

  97. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 73 am 12. Februar 2016
    97.

    Mein Vorschlag dazu:
    Alle beteiligten Minister und die Chefs der GKK legen einen Fond auf, indem sie einen Teil Ihres Eikommens einzahlen bis die notwendige Summe vorhanden ist. Hierzu sind auch die Richter, die bewusst falsches Recht auslegten, mit eingeschlossen.
    Anwendung ebenfalls rückwirkend bis 2004. Aus diesem Fond wird der Ausfall der Gelder (GKK), die zurückbezahlt werden sollen, (an die Betroffenen Geschädigten), ausgeglichen. Ich bin überzeugt dass die verantwortlichen Personen dies ohne zu murren mittragen, da sie ja Verantwortung übernehmen, für Ihre politischen Entscheidungen.

  98. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 79 am 12. Februar 2016
    98.

    Man sollte bei den GKK ein Schwarzbuch einführen. Mit dem Unterschied zum Politischen Schwarzbuch, wo sich ja nach Hinweis der Miseren nichts ändert, sollten alle Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte haftbar gemacht werden.
    Es ist immerzu die Rede von der drohenden Pleite der Rentenkasse wegen der
    demografischen Entwicklung. Solche Schlagworte der Meinungsmanipulation dienen der
    gezielter Irreführung der Versicherten und der Öffentlichkeit.
    Tatsache ist, bei den Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nachweislich nicht um die Folgen „langfristiger demografischer Veränderungen“, sondern um die Auswirkungen der Eingriffe des Gesetzgebers in die Rentenkasse.
    Wir leiden nicht unter einem demografischen Problem, wir haben kein Rentnerproblem, wir haben ein Verteilungsproblem.
    Jede Rentenreform hat einschneidende Verschlechterungen für die Arbeiter und Angestellten sowie den Rentnern der Gesetzlichen Rentenversicherung gebracht.
    Die Reformen 1978, Helmut Schmidt, brachte damals schon Nullrunden, 1996, Helmut Kohl, brachten große Eingriffe, z.T. bis zu einem viertel der Rentenansprüche wurden gekürzt.

  99. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 82 am 12. Februar 2016
    99.

    Ein Kommentar von
    Präsident der Deutschen Versicherungswirtschaft - Alexander Erdland : ( in der Saarbr.Zeitung)
    „ Der Niedrigzins animiert Bürger nicht zur Altersvorsorge. Schädlich sei dabei auch, dass bei vielen Versicherungen der privaten/ betrieblichen Altersvorsorge seit 2004 doppelte Kranken- und Pflegekassenbeiträge erhoben werden. „Das halten wir für eine Fehlsteuerung und versuchen in der Politik eine Änderung zu erreichen. Ebenso kritisch sieht Erdland, dass Menschen, die für das Alter vorgesorgt haben, wegen der Anrechnung bei der privaten Rente bei der Grundsicherung schlechter wegkommen als die, die nicht vorgesorgt haben. Das sei kontraproduktiv und demotivierend.

  100. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 60 am 12. Februar 2016
    100.

    Die alte Direktlebenversicherung wurde als Steuersparmodell nach § 40b EStG durch Entgeltumwandlung beworben. Die eingezahlten Beiträge waren aber für Pflichtversicherte voll Sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine Versorgungszusage durch die AG und eine Umwandlung in eine monatliche Rente war ausgeschlossen. Wenn die Sozialgerichte mit den unterschiedlichen Formen der Altersversorgung mehr auseinandergesetzt hätten, wären nicht tausende falscher Urteile gesprochen worden. Wenn der Arbeitgeber die Finanzierung einer Direktlebensversicherung übernimmt und eine Versorgungszusage erteilt, bestreitet keiner das Gesetz. Aber rückwirkend in Verträge einzugreifen ist unfassbar.

  101. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    101.

    Bei der Auszahlung meiner Direktversicherung handelt es sich nicht um neues Einkommen, auch nicht um neue Einnahmen, sondern um die zeitversetzte Auszahlung früherer Einkommen/Eigentum!!!, die zum Zeitpunkt des Zuflusses mit der Lohn-und Gehaltsabrechnung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterlagen!
    Die verantwortlichen Unternehmer, die ihre Mitarbeiter unterstützen bzw. die Mitarbeiter wertschätzen, werden ebenso wie die Mitarbeiter vom Gesetzgeber in übelster Weise geschröpft. Denn es ist das Geld vom Unternehmen und letztendlich dann vom Mitarbeiter, welches später bei Auszahlung, nicht dort ankommt, wo es sollte.

  102. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 79 am 12. Februar 2016
    102.

    Hinweise:
    Gemäß einer Reportage im ARD Magazin PlusMinus aus 3. 2015 gibt es 8,3 Mio. Betroffene und es wurden 33 Mrd. € aus den Vermögen vorsorgender Bürger zu den Krankenkassen umgeleitet.
    http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plus...
    "Zur Kasse, bitte": Unter dieser Überschrift schreibt das Deutsche Handwerksblatt vor drei Ausgaben erneut über den Ärger, der um das Thema Direktversicherung tobt.
    Die Reaktion ist überwältigend: Eine Welle von Leserkommentaren ergießt sich auf handwerksblatt.de, die meisten Schreiber haben eines gemeinsam: eine große Wut über das Unrecht, das ihnen widerfahren ist. Denn wer eine Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, muss bei der Ausschüttung Sozialbeiträge zahlen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Von der einst vereinbarten Auszahlungssumme bleibt so wenig übrig. Das entsprechende Gesetz trat 2004 in Kraft, zahlen müssen aber auch alle, die vor 2004 ihren Vertrag abgeschlossen haben. Sie haben dadurch teils Tausende von Euro verloren und sie machen ihrem Zorn darüber im Internet Luft. Da ist von "kalter Enteignung" die Rede, von einer "Sauerei", "Abzocke" und "Betrug". Kein zweites Thema wird derart häufig auf handwerksblatt.de angeklickt oder ist mit mehreren Hundert Kommentaren versehen.

  103. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 71 am 12. Februar 2016
    103.

    Ein Land wird bequem: Die Deutschen selbst sind schuld, nicht "die Politik"!
    http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/8-mill-rentner...
    8 Mill. Rentner - ausgeraubt v.SPD/Grüne/CSU/CDU
    Enteignungen von Rot/Grün. Unwort:Raubritterpartei SPD § 229 Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Ca. 8 Mill. Bürger entschlossen sich eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann brachten Rot/Grün das GKV- Modernisierungsgesetz 2004 "Raubrittergesetz" ( § 229 ) heraus, dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Dass die damalige Rot/Grüne Regierung vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge plädierte, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach wieder abzukassieren. Zukünftige Generationen können der SPD/CDU/CSU/Grüne nicht mehr trauen. Die SPD ist nicht mehr wählbar. Wutbürger wehrt Euch

  104. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 66 am 12. Februar 2016
    104.

    Ein Kommentar zur Rechtssprechung in der BRD..
    ## Egon Schneider, Richter am Oberlandesgericht Köln, danach als Rechtsanwalt tätig:
    „Selbst wenn er [der Richter] grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
    „Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
    „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
    „Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“ ##

  105. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 82 am 12. Februar 2016
    105.

    Ein Kommentar zur Rechtssprechung in der BRD
    '## • Udo Hochschild, Richter am Verwaltungsgericht Dresden hält die Justiz für fremdbestimmt:
    „Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.“ ##
    kein weiterer Kommentar...

  106. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 12 am 12. Februar 2016
    106.

    Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. 8 Mill. Bürger entschlossen sich eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann brachten Rot/Grün das GKV- Modernisierungsgesetz 2004 Raubrittergesetz ( § 229 ) heraus, dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Dass die damalige Rot/Grüne Regierung vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge plädierte, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren. 40 Milliarden Euro wurden hier abgezockt. Das ist staatlich legalisiertes Raubrittertum. Herr Schäuble hat hier gleich 8,5 Milliarden eingezogen. Wutbürger wehrt Euch. Schande für Deutschland
    50 Mio. beitragszahlende gesetzlich Versicherte zahlen für 20 Mio. mitversicherte Angehörige, die keine Beiträge leisten. Die sogenannten versicherungsfremden Leistungen betragen etwa 20 Milliarden Euro jährlich. Würden diese durch den Steuerzahler finanziert, könnten die Krankenkassenbeiträge um 2% Punkte gesenkt werden. Dies käme den 50 Mio. Versicherten und den Unternehmen zu Gute, deren Lohnnebenkosten ebenfalls reduziert würden. Das macht man aber nicht, lieber lässt man die 50 Mio. zahlenden Krankenkassenversicherten den Staatshaushalt mit 20 Milliarden Euro finanzieren. Glückwunsch zur schwarzen Null im Haushalt!

  107. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 79 am 12. Februar 2016
    107.

    Wir fordern die Politiker auf:
    Verträge und einmal gemachte Zusagen einzuhalten.
    Beschluss des BVerfG vom 17. Dezember 2013:1 BvL 5/08:
    Der Bundestag darf Gesetze nicht rückwirkend erlassen!
    Das bedeutet aber auch, dass dieser Beschluss für die Rentner Gültigkeit haben muss!
    Die populistische Behauptung der Politik, dass dies alles aus Gründen der Solidarität geschieht, um die jüngeren Beitragszahler zu entlasten, zurückzunehmen.Denn gerade diese Doppelverbeitragung für die Arbeitnehmer stellt eine Verfassungswidrigkeit dar und widerspricht der Solidarität, sie verstößt unter anderem auch gegen den Gleichheitssatz im Verfassungsrecht, weil sie den Arbeitnehmern (Rentnern) ein Sonderopfer abverlangt, wohingegen andere Formen der „deferred compensation“ von der Doppelverbeitragung verschont bleiben,ohne dass ein Sachgrund vorliegt.
    Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet jedoch die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. So hat dieses, am 01.01.2004 in Kraft getretenem Gesetz auch Beitragspflichten dort geschaffen, wo gar kein mittelbares Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung oder in eine Unterstützungskasse wird seit dem 01.01.2004 als Arbeitsentgelt fingiert. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Trotz dieser Verfassungswidrigkeit muss der Rentner aufgrund der Risiken einer Nichtabführung weiterhin die Beiträge leisten.
    Art. 3 des Grundgesetzes nachzukommen und für die dort geforderte Gleichbehandlung zu sorgen.

  108. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 78 am 12. Februar 2016
    108.

    "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten
    Kapitallebensversicherungen mit einem betrieblichen Bezug bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung - und nicht als Versorgungsbezug (der Rente vergleichbare Einnahme) nach § 229 SGB V - vereinbart, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 01.01.2004 ohne Rechtsgrundlage durch eine gesetzlich bisher nicht legitimierte gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung der BSG-Richter des 12. Senats der Beitragspflicht unterworfen, obwohl das Bundesverfassungsgericht durch ihre höchstrichterliche Rechtsprechung in den Beschlüssen zu 1 BvR 1924/07 vom 07. 04. 2008 mit den Randnummer 32 und zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 mit der Randnummer 8 + 12 klargestellt hat, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge sind.

  109. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 72 am 12. Februar 2016
    109.

    ...Die Anerkennung, dass bei unseren Verträgen die geforderte Versorgungszusage nicht gegeben ist, ja gar nicht gegeben sein kann, da beim Abschluss der Verträge keine betriebliche Altersvorsorge im Sinne des Gesetzes vorlag.
    Die Verträge wurden auch nie in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Bei einer Umwandlung der Verträge nach den jeweils neuen gesetzlichen Vorgaben (2002 bis 2005) wäre eine Mehrfachverbeitragung (bis zu drei Mal) in der KV nicht möglich gewesen.
    Die Gerichte haben in unserer Verfassung nicht die Legitimierung, die Rolle der Legislative zu übernehmen.
    Die Verträge der Direktversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung aus Brutto-Entgelt-umwandlung zählen nicht zur vom Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht anvisierten „betrieblichen Altersver¬sorgung“.

  110. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 83 am 12. Februar 2016
    110.

    "Politiker die nichts gegen systematische Altersverarmung unternehmen, sind für uns nicht wählbar!
    Wir werden in Zukunft keinem Politiker mehr unsere Stimme geben, der nicht bereit ist, den Kurs zur massenhaften Altersarmut umzudrehen.
    Wählbar sind für uns nur noch Politiker, die sich dafür einsetzen, die umlagefinanzierte Rente in den alten Stand zurück zu versetzen.
    Ziel muss wieder sein: Lebensstandardsicherung im Rentenalter. Anhebung der Rente auf mindestens 53% des Nettoeinkommens der aktiv Beschäftigten!"

  111. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 82 am 12. Februar 2016
    111.

    Was die Politik sich beim Thema Direktversicherung leistet, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu übertreffen. Hemmungslos greift der Gesetzgeber Versicherten, die aus privatem Geld eine politisch gewollte Altersvorsorge aufgebaut haben, zweimal in die Tasche. Dabei ist dies faktisch nichts anderes als eine private Lebensversicherung, die nur wegen politischer Vorgaben über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Mit betrieblicher Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Und von Gerechtigkeit, wie es der saarländische SPD-Politiker Petry nennt, kann schon gar nicht die Rede sein. Sonst müssten bei jedem Verkauf von Immobilien, Aktien, Möbeln, Bildern oder auch Autos 20 Prozent Krankenkassenbeitrag fällig werden. Absurd? Eben! Genauso wie die doppelte Beitragspflicht dieser „betrieblichen“ Altersvorsorge.

  112. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 38 am 12. Februar 2016
    112.

    Grundgesetz Artikel 5, Abs.(1)
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Info Europa Politik
    Vielen ist auch noch sein Zitat in Erinnerung, als er sich lt. Spiegel (Ausgabe vom 27.12.1999) über die Politikgestaltung seitens der Politiker mit den Worten äußerte:Zitat :Juncker
    ## "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."##

    ...so Funktionirt "Regieren" ihr armen Wähler...das ist von mir.

  113. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 69 am 12. Februar 2016
    113.

    Die politischen Mechanismen der neuen Tyrannei sind äußerst einfach, auch wenn sie hoch entwickelte Technologien benötigen, um zu funktionieren. Man usurpiere Begriffe wie Demokratie, Freiheit usw., setze das neue ökonomische Chaos, das Profit und Verarmung bringt, überall in der Welt durch und unterdrücke jegliche Opposition, indem man sie terroristisch nennt. JOHN BERGER

  114. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 29 am 12. Februar 2016
    114.

    Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Der eine darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl. GUSTAV STRESEMANN
    Entweder es herrscht Demokratie, oder sie herrscht nicht. Ihre größten Feinde sind jedoch unsere Verantwortungslosigkeit, Gleichgültigkeit und Resignation als Bürger. VACLAV HAVEL

  115. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 11 am 12. Februar 2016
    115.

    Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Artikel 19 der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« der Vereinten Nationen vom Dezember 1948
    Sein Gewissen ist rein, er hat es nie benutzt. STANISLAW JERZY LEC
    Werden wir richtig informiert? Ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, dass von der Antwort auf diese Frage die Zukunft der menschlichen Gesellschaft abhängt. ARNOLD J. TOYNBEE, Der Gang der Weltgeschichte

  116. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 84 am 12. Februar 2016
    116.

    Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. DIETER HILDEBRANDT

    Siehst du Unrecht und Böses und sprichst nicht dagegen, dann wirst du sein Opfer. Aus Afrika

    Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. GEORGE ORWELL,

    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt. GEORGE ORWELL

  117. Autor Roland Angermüller
    am 12. Februar 2016
    117.

    In meinem gesamten Vertrag zur Direktversicherung kommen kein einziges mal die Worte "Versorgungsbezüge, Betriebsrente, Altersversorgung ..." oder ähnliches vor.
    Abgeschlossen habe ich eine Kapitallebensversicherung und nichts anderes.
    Erschwerend kommt noch hinzu, dass im Vertrag ausdrücklich steht: Die Versicherungssumme kann nur als EINMAL-Zahlung ausgezahlt werden und nicht in monatlichen Raten.
    Mit welchem Recht begründet eigentlich die Politik, dass eine Kapitallebensversicherung (= EINMAL-Zahlung) gleichzusetzen ist mit monatlichen Zahlungen, wie z.B. Versorgungsbezüge.
    Meine Vermutung ist, dass sich die Politik den Satz zu eigen macht:
    "Recht hat wer Recht bekommt" und dieses Recht hat sie bekommen durch einen "politischen Impfstoff" verabreicht an unsere höchsten und (angeblich) unabhängigen (???) Richter.
    Mein Vertrauen in den derzeitigen (juristischen) "RECHTS-STAAT" ist jedenfalls deutlich mehr als nur beschädigt!
    Bleibt die Hoffnung auf einen neuen (z.B. Parteien-) "RECHTS-STAAT" ...!

  118. Autor Rudi Birkmeyer
    am 12. Februar 2016
    118.

    Hallo liebes Moderatorenteam!
    Kann man bitte mal einen Hinweis auf dem Beitrag zufügen, dass nicht über die beiden Fragen abgestimmt wird, sondern darüber, ob der Beitrag der Kanzlerin vorgelegt werden soll, oder eben nicht! Hier gibt es wohl leider viele Missverständnisse.
    Danke für die Unterstützung

  119. Autor Bernhard Krüger
    am 12. Februar 2016
    119.

    Zu den Neinstimmen:

    Diese sind bisher ausnahmslos nicht kommentiert und für den Leser anonym abgegeben! Begründen sie sich wohl aus Mißverständnissen wegen etwas unklarer Frageformulierung oder manipuliert hier die Versicherungs-Lobby mit anonymen Stimmen??

    Wenn eine Negativ-Meinung abgegeben wird, dann ist diese selbstverständlich akzeptabel und kann mit Namensangabe kommentiert werden.

    Anonyme Neinstimmen sind für mich jedoch unseriös!

  120. Autor Elke Görtz
    am 12. Februar 2016
    120.

    Meinen Vertrag, abgeschlossen Juni 1992, habe ich nicht als Altersvorsorge abgeschlossen, sondern aufgrund der damals geltenden Gesetze, die die Politik vorgegeben hat. Dies wird dadurch bestätigt, dass erstens der Vertrag vor meinem 60. Lebensjahr ausgezahlt wurde und zweitens, dass ich noch berufstätig u. pflichtversichert bin. Trotzdem wurde ich nach dem neuen Gesetz ab 01.10.2004 zwangsverpflichtet, volle Beiträge an die Krankenkasse zusätzlich zu zahlen, da der Bestandsschutz von Altverträgen aufgehoben wurde. Interessant ist auch, dass es 1992 überhaupt keine Pflegeversicherung gab, ich aber jetzt den vollen Beitrag zahlen muss!
    Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendeine Geldanlage gibt, auf die man Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsbeiträge zahlen muss, denn die Berechnung basiert auf den ausgezahlten Betrag, d. h. einschl. der Erträge! Dankenswerterweise hat mich die Krankenkasse bei dem Bescheid darauf hingewiesen, dass ich den zu zahlende Betrag ja steuerlich geltend machen kann u. sie mir dafür eine Jahresbescheinigung ausstellt! Nur was machen die Geschädigte, die keine Steuererklärung machen?

  121. Autor Peter Riplinger
    am 12. Februar 2016
    121.

    Gegen Beiträge zu Krankenkasse und Pflegeversicherung bei der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) ist im Prinzip nichts einzuwenden. Jedoch sollten diese bei Vertragsabschluss bekannt sein.
    Es ist aber ein Unding, zur Eigenvorsorge bei der Rente aufzurufen und dann später, in einer Nacht und Nebelaktion, versteckt in einem Gesundheitsmodernisierungsgesetz bei der Entgeltumwandlung den vollen Beitragssatz zu Krankenkasse (KK) und Pflegeversicherung (PV) mit Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Verträge einzufordern. So entsteht Bürgerwut und Politikverdrossenheit. So geht das Vertrauen auf den Gesetzgeber und den Rechtsstaat verloren.
    Wo bleiben hier die Prinzipien von Treu und Glauben, Vertrauensschutz?
    Wie lässt sich der volle Beitragssatz bei Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) rechtfertigen? Warum muss ein Arbeitgeberbeitrag gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber sich nicht finanziell beteiligt hat?
    Wo bleibt bei einer Entgeltumwandlung die zum Ausgleich der Inflation dringend benötigte Rendite, wenn man bald 20 Prozent an die Krankenkasse abgeben muss und eigentlich jeden Euro braucht, um die Rentenlücke zu schließen?
    Leider sehen die Politiker, trotz zahlreicher Petitionen, Klagen und Anfragen, bei den Ungerechtigkeiten des GMG keinerlei Korrektur- und Handlungsbedarf. Das Problem betrifft ja „nur“ Verträge, die bis zum Jahre 2003 abgeschlossen wurden und viele Betroffene merken es erst bei Auszahlung nach Jahrzehnten oder haben bereits kapituliert. Und man hat ja Rückendeckung von der Justiz.
    Man darf sich dann aber nicht wundern, dass seitdem die Akzeptanz für die BAV stark nachgelassen hat. BAV ohne finanziellen Beitrag des Arbeitgebers ist bei dieser hohen Belastung mit Beiträgen ein Verlustgeschäft.
    Hätte ich bei Vertragsabschluss gewusst, dass die Krankenkasse von meinen Beiträgen doppelt profitieren würde, wäre die BAV nicht mehr in Frage gekommen.
    Weil ich über die BAV vorgesorgt habe, bin ich verglichen mit jemandem, der gar nicht oder privat vorgesorgt hat, mal wieder der Dumme. Und dass nur, weil der Gesetzgeber nicht von Anfang an für klare Regelungen gesorgt hatte. Oder war das alles so gewollt?

  122. Autor Peter Riplinger
    am 12. Februar 2016
    122.

    Eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) Ist durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz für gesetzlich Krankenversicherte zu einem schlechten Geschäft geworden. Davon wollen aber weder die Politiker noch die Juristen etwas wissen. Was kümmern sie Rentenlücke, Renditeverlust und Vertrauensverlust in die BAV! Was interessiert sie, wer die Beiträge gezahlt hat
    und inwieweit von einer Ersparnis von Sozialbeiträgen (auch des Arbeitgebers) dabei profitiert wurde! Alle Formen der BAV werden gleichbehandelt.
    Hauptsache die doppelten Krankenkassenbeiträge sind durch die Betriebsrentner für die nächste Zeit gesichert.

    Man beachte: Weniger Brutto durch Entgeltumwandlung bedeutet weniger Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Altersrente.

    Zum Einstieg in das Thema: blog.progress-dresden.de/bav/

  123. Autor Hansgeorg Nöh
    am 12. Februar 2016
    123.

    Auch ich bin von der Enteignung betroffen. ..da hat man auf Raten von Herrn Blüm vorgesorgt und monatlich etwas zur Seite gelegt und jetzt kommt plötzlich dieser Nackenschlag. Übrigens kommt deshalb zwar mehr Geld in die Kassen der GKV, jedoch überweist Herr Schäuble für sachfremde Leistungen an die GKV weniger. So zahlen also die pflicht- und freiwillig Versicherten für andere Aufgaben: Natürlich der private Krankenversicherte nicht (auch viele Beamte sind privat versichert!). Das alles nennt sich Gerechtigkeit!! Was muss noch passieren, dass Sie, werte Bundeskanzlerin, endlich aufstehen und diese Ungerechtigkeit abstellen?

  124. Autor Walter Bousek
    am 12. Februar 2016
    124.

    Hallo Herr Robitzsch!
    Die vielen negativen Stimmen sind mit Sicherheit positiv zu bewerten, d.h. die Leser haben sich von ihrer Fragestellung beeinflussen lassen. Sie verneinen die Fragen und geben Ihnen damit Recht, sie müssten für die Abstimmung aber ein + abgeben. Hoffentlich gelangt der Beitrag trotzdem zur Kanzlerin bzw. ihrer Pressestelle. Schade...

  125. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    125.

    Inzwischen hat das BVerfG klargestellt, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge darstellen, sondern zur Beitragspflicht nur gleichgestellt werden können, wenn sie vom Gesetz erfasst werden. Das ist aber bis heute nicht der Fall. Trotzdem wird auf Anordnung oder durch Duldung der Politik gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG weiterhin vorsätzlich organisiertzwangsverbeitragt. Das bedeutet nach den gesetzlichen Vorschriften eine Zwangsenteignung an ca. 6 Millionen betroffenen Versicherten in einem Umfang von mindestens 30 Mrd. Euro.
    Wie kann also ein Herr Professor Lauterbach (SPD) in der Sendung Plusminus vom 15.01.2014 und weitere Politiker diese vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung rechtfertigen und ausdrücklich davor warnen, Gesetz und Recht unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG wieder herzustellen?! Das ist in einem Rechtsstaat einfach nicht hinnehmbar!
    WARUM sie bisher stets gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG argumentiert bzw. entschieden haben. Parallel dazu verfolgen die Betroffenen weiter den Klageweg. Zwei Verfahren sind bereits wieder beim BSG zur Entscheidung angekommen.

  126. Autor Edgar krieger
    am 12. Februar 2016
    126.

    .Den gesetzlichen Krankenkassen sind also mindestens 30 Mrd. Euro, ohne ausreichende Rechtsgrundlage zugeflossen, indem sie einfach alle Kapitalzahlungen zu einmaligen Versorgungsbezügen und Direktversicherungen für unteilbar erklärt haben.
    .Die Entscheidungen des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 vom 03.11.1992 und zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 wurden einfach nicht zur Kenntnis genommen und werden weiter ignoriert!
    Damit sind die BSG-Richter des 12. Senats die Hauptverursacher für die vorliegende Legalisierung einer vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch eine unzulässige gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung ohne Beachtung der Entscheidung des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 vom 03.11.1992, u.a. zur Randnummer20.

  127. Autor Edgar krieger
    am 13. Februar 2016
    127.

    Auch ich fühle mich total verarscht. Ich meine Kapitalebensversicherung aus dem Jahr 1983 auf anraten der
    Politik (Private Altersversorgung sei sehr wichtig) 1995 in eine Direktversicherung umgestellt . Ich habe immer
    als freiwillig Versichertes-Mitglied den vollen KV-Beitrag bezahlt und soll jetzt nochmals Bezahlen. Das ist
    einfach gesagt "Diebstahl erster Klasse" Wenn man noch bedenkt das PKV -Versicherte nicht unter das Gesetzt
    fallen und die 17% nicht abgezogen bekommen, kann man das alles nicht mehr Verstehen

  128. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 1 am 13. Februar 2016
    128.

    Mit der Verabschiedung des GMG haben 'unsere' Volksvertreter gezeigt, worauf man sich bei ihnen verlassen kann. Auch ich wurde betrogen und enteignet. Es darf sich niemand wundern, wenn gar nicht mehr oder unter 'Protest' gewählt wird. Die Stellungnahmen der von mir angeschriebenen Parteien und Abgeordneten sprechen eine deutliche Sprache. Entweder sie antworten gar nicht oder bedienen sich einer vorgegebenen Text-Datei
    Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht, kann die Betroffenen verstehen. Er hält es für eine „verdeckte Enteignung und Eingriff in den Besitzstand von Bürgern, die man mit Versprechen, die man nicht
    hält, zur Eigenvorsorge animiert hat", dass das 2004 eingeführte Gesetz auch rückwirkend für alte Verträge gilt. Bei Einführung von Gesetzen gelte grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot. „Aber bei Steuer- und Sozialabgaben
    hält sich keiner daran", so Schöller.

  129. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 3 am 13. Februar 2016
    129.

    Meine Direktversicherung unterschied sich von einer
    normalen Kapitallebensversicherung nur dadurch, dass der Arbeitgeber und nicht ich selbst monatlich von meinem voll SV-verbeitragten Nettolohn die Beiträge überwiesen hat. Mein AG hat zudem schriftlich bestätigt,
    dass diese DV KEINE betriebliche Altersversorgung ist. Das kümmert aber weder die Krankenkasse noch unsere Justiz. Seit 3 Jahren zahle ich ZUSÄTZLICH zu meinem KV-Beitrag diesen Zwangsbeitrag. So kassiert die KV monatlich mehr von mir als von einem freiwillig Versicherten
    Unsere Volksvertreter und die Justiz haben dank ihrer großzügigen Versorgung durch uns Steuerzahler diese Probleme nicht, deshalb ist es ihnen
    egal, dass hier Unrecht zu Recht verbogen wird.

  130. Autor Joachim Marx
    am 13. Februar 2016
    130.

    Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hat bekommt spätestens bei Auszahlung das böse Erwachen. Sehr schnell meldet sich die gesetzliche Krankenkasse, es sei denn man ist privat versichert.
    Die Krankenkasse beruft sich auf das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 mit dessen §229 und möchte 18% des Auszahlungsbetrages der Direktversicherung abschröpfen, obwohl man ja die ganzen Jahre den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgeführt hat. Man ist aber noch dreister. Man verlangt nicht nur den Arbeitnehmeranteil noch einmal, sondern auch den Arbeitgeberanteil, also rund 18%.
    Es spielt dabei auch keine Rolle, dass die Direktversicherung weit vor 2004 abgeschlossen wurde.
    Die abgeschlossene Direktversicherung sollte der Absicherung im Alter dienen. Dass es eine Bundesregierung geben wird, die 2004 ein Gesetz zur Enteignung von Rentnern beschließt, konnte sicher keiner ahnen. Vertragsschutz und Bestandsschutz der Direktversicherungen, die im guten Glauben an eine private Altersvorsorge abgeschlossen wurden, spielen für die Politiker unserer Regierungsparteien keine Rolle. Solche Politiker sollte man nicht wieder wählen.
    Mit mir sehen sich 8 Millionen betroffene Rentner über das Ohr gehauen und um ihr sauer verdientes Geld gebracht werden.
    Gut so, dass sich viele Betroffene im neu gegründeten Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ ( http://www.dvg-ev.org ) mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, das bestehende Unrecht gegenüber den Rentnern zu beseitigen.

  131. Autor Elke Görtz
    am 13. Februar 2016
    131.

    Info an Interessierte: Am 22.01.2016 gibt es einen Beitrag bei WISO "Nebenjob im Alter - Die Rente aufbessern". Diesen sollte man unbedingt ansehen, um ihn anschließend kommentieren zu können.

  132. Autor Rudi Birkmeyer
    am 13. Februar 2016
    132.

    Hallo liebes Moderatorenteam!
    Kann Sie bitte mal einen Hinweis zufügen (aber bitte vorn auf der Beitragsseite), dass nicht über die beiden Fragen von Herrn Robitzsch abgestimmt wird, sondern darüber, ob der Beitrag von Herrn Robitzch, der Kanzlerin vorgelegt werden soll, oder eben nicht! Hier gibt es wohl leider viele Missverständnisse. Vielleicht besteht auch mal die Möglichkeit, die vielen Negativstimmen, zu Ihrer Motivation zu befragen. Alle können wohl die Fragestellung nicht missverstanden haben! Zumal nicht ein Kommentar negativ geäußert wurde. Unserer Kanzlerin sollten wir schon mit echten Argumenten versorgen, und nicht mit "anonymen negativ Abstimmungen" aufs Glatteis führen! Manipulation sollte in solchen Foren unbedingt verhindert werden.
    Danke für Ihr Verständnis und die Unterstützung!

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