Sehr geehrter Herr Huhn,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor der wachsenden Zahl einreisender Flüchtlinge sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen – und dass die Zuwanderungszahlen sowohl kurz- als auch langfristig reduziert werden müssen.
Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen lässt sich nicht im nationalen Alleingang erreichen. Die Flüchtlingskrise ist ein europäisches Problem und nur europäisch zu lösen – durch europaweite Vereinbarung von Kontingenten und durch Bekämpfung von Fluchtursachen und durch eine effiziente Kontrolle unserer EU-Außengrenzen.
Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, kann die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher versagt werden. Ereignisse wie die in der Silvesternacht befördern Ressentiments gegenüber der großen Mehrheit an Ausländern, die sich rechtstreu verhalten.
Mehr Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01/...
Über Anträge von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besonders zügig – schon in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen. Dazu gehören Personen aus sicheren Herkunftsländern, aber auch Personen, deren Anträge offensichtlich unbegründet sind – zum Beispiel wenn sie aus einem Land kommen, in dem in der Regel niemand politisch verfolgt wird.
Mit dem Asylpaket II hat die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, die zeitlichen Abläufe so weit zu straffen, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Auch Abschiebungen können direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.
Mehr Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02/... http://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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