Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Klaus Wöller am 09. Februar 2016
23083 Leser · 15 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bestandsschutz für Altverträge

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum gilt für Altverträge (1994) auf Direktversicherungen kein Bestandsschutz? Bitte keine Urteilsbegründungen!

MfG

Klaus Wöller

Kommentare (15)Schließen

  1. Autor Cornelia Mayer
    am 09. Februar 2016
    1.

    1997 habe ich eine „Arbeitnehmer finanzierte“ Direktversicherung für meine Altersvorsorge abgeschlossen. Für die Einzahlung wurde mein Weihnachtsgeld herangezogen. Jahrelang wurde ja auch von der Politik für die zusätzliche Altersvorsorge geworben. Von einer Einzahlung in die KV und PV nach der Auszahlung des angesparten Kapitals war keine Rede. Sonst hätte ich diese Direktversicherung sicherlich nicht abgeschlossen. 2004 wurde kurzerhand ein Gesetz geändert, das auch rückwirkend für alte Verträge gilt. Seit 1979 waren die Versicherungsprämien sozialversicherungsfrei und zwar für AN und AG. Nun muss der Arbeitnehmer für die Beiträge alleine aufkommen! Wo bleibt der Vertrauensschutz? Das Gesetz ist nachträglich geändert worden. Mit Ignoranz wird das Thema offensichtlich ausgesessen. Es ist einfach eine Unverschämtheit und ich bin doch bitter enttäuscht über diese Vorgehensweise.

  2. Autor Siegfried Mertin
    am 09. Februar 2016
    2.

    Ich habe im Vertrauen auf Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei der Auszahlung im Jahr 1993 eine sogenannte Direktversicherung abgeschlossen.
    Der Staat hat 2004 mit dem MG-Gesetz dieses Vertrauen missbraucht!, indem er auch für bereits abgeschlossene Verträge bei der Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhebt.
    Mein Vertrauen in den Staat beim Thema Steuern und Abgaben ist dahin ......!

  3. Autor Peter Robitzsch
    am 10. Februar 2016
    3.

    Bestandsschutz/Vertrauensschutz gibt es leider wohl nur für Politiker für Bürger auf keinen Fall - sagen zumindest die Politiker von CDU/CSU/SPD/Grüne.
    Wie war das bei bayerischen Politikern die ihre eigenen Verwandten "gewinnoptimierend" beschäftigt hatten - für "Altbeschäftigte" gab es "Bestandschutz", ähnlich in Baden-Württemberg für die Altersansprüche von Abgeordneten. Mal nach „Renditewunder im Landtag“ und „Zwei Arten von Abgeordneten“ im Netz suchen, da gibt es zwei nette Artikel der SWP, Ulm vom 11.3.2015.Zumindest die Bürger in Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern können in Kürze ihre Entscheidung über diese Art von "Gleichbehandlung" fällen.

  4. Autor Ingrid Wulff
    am 10. Februar 2016
    4.

    Ich ( ich habe das veranlasst, nicht der Arbeitgeber) habe, um meinen Sohn abzusichern, 1988 eine Direktversicherung abgeschlossen. Diese alten Direktversicherungen waren ein von der Politik umworbenes Steuersparmodell. Ganz allein deshalb mussten die Beiträge auf der Gehaltsabrechnung angedruckt und vom AG abgeführt werden. Daraus stellen die Sozialgericht nun einen betrieblichen Bezug her. Sie waren Eigenfinanziert, ohne irgendwelche AG-Anteile. der Beitrag war Sozialversicherungspflichtig. Ohne Versorgungszusage und das Rentenwahlrecht war ausgeschossen. Und nun zahle ich nochmal, allerdings AN- und AG Beitrag. Dreifach Sozialabgaben auf mein Geld. Hätte ich das Geld unter Matratze gelegt wäre mir mehr geblieben.
    Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung war vor 1999 gesetzlich noch gar nicht verankert . Sie wurde erst im Jahr 2002 in das Betriebsrentengesetz (BetrAVG = Betriebliche Altersversorgungsgesetz) integriert. Ohne Bezug zum BetrAVG kein Versorgungsbezug, §229 trifft also nur auf Fälle nach 2002 zu.

  5. Autor Bernhard Krüger
    am 12. Februar 2016
    5.

    Nach meiner Erkenntnis ist es ein Novum, dass in unserem Recchtsstaat vom Gesetzgeber bestehende Verträge gebrochen werden und in Konsequenz daraus nachträglich eine Bevöklerungsgruppe enteignet wird!
    Die betreffenden Gesetzespannen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes entstanden damals wohl unter extremen Zeitdrück.
    Bedenklich ist nicht nur für Betroffene, dass politische und juristische Meinungsführer eine längst überfällige Korrektur mit formaljuristischen Mitteln verhindert haben.
    Dies ist nicht vermittelbar! Solche Entwicklungen sind fatal und ebnen extremen Parteien und Radikalisierungen den Weg. Wollen sich die etablierten Parteien selbst demontieren indem sie ihre Stammwähler verprellen?
    Wo Unrecht zu Recht wird ist Widerstand eine demokratische Pflicht!!

  6. Autor Peter Riplinger
    am 20. Februar 2016
    6.

    Bekanntlich haben Altersvorsorgeverträge eine sehr lange Laufzeit,
    oft mehr als 30 Jahre und können meistens auch nicht gekündigt werden.
    Man muss angesichts der zahlreichen Änderungen, die es bisher
    schon gegeben hat (Pauschalsteuer, Verbeitragung zur Sozialversicherung in der Spar- und Auszahlungsphase, Höhe Beitragssatz Krankenversicherung, Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen, Zusatzbeitrag..) schon hellseherische Fähigkeiten entwickeln, um bei Vertragsabschluss zu entscheiden, ob eine Entgeltumwandlung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge überhaupt lohnt. Insbesondere muss man die Beitragsbemessungsgrenzen dabei im Auge haben. Wenn dann rückwirkend noch massive Renditekiller, wie volle Krankenkassenbeiträge auch auf rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) nachträglich eingeführt werden, wird die Eigenvorsorge sehr schnell zum Verlustgeschäft.
    Angetreten angeblich mit dem Ziel, Gerechtigkeitslücken zu schließen, wurden durch das GMG insbesondere bei der Entgeltumwandlung (Direktversicherung) neue erhebliche Ungerechtigkeiten geschaffen.
    Bei der Entgeltumwandlung hat der Arbeitgeber meistens keinen
    finanziellen Beitrag geleistet. Wenn die Beiträge über den Beitragsbemessungsgrenzen lagen, wurden keine oder nur geringe Sozialbeiträge eingespart. Leider sehen die Politiker, trotz zahlreicher Petitionen, Klagen und Anfragen, bei den Ungerechtigkeiten des GMG keinerlei Korrektur- und Handlungsbedarf. Das Problem betrifft ja „nur“ Verträge, die bis zum Jahre 2003 abgeschlossen wurden und viele Betroffene merken es erst bei Auszahlung nach Jahrzehnten oder haben bereits kapituliert. Und man hat ja Rückendeckung von der Justiz. Man darf sich dann aber nicht wundern, dass seitdem die Akzeptanz für die BAV stark nachgelassen hat. BAV ohne finanziellen Beitrag des Arbeitgebers ist bei dieser hohen Belastung mit Beiträgen ein Verlustgeschäft. Hätte ich bei Vertragsabschluss gewusst, dass die Krankenkasse einmal von meinen Beiträgen doppelt profitieren würde, wäre die BAV nicht mehr in Frage gekommen. Weil ich über die BAV vorgesorgt habe, bin ich verglichen mit jemandem, der gar nicht oder privat vorgesorgt hat, mal wieder der Dumme. Und dass nur, weil der Gesetzgeber nicht von Anfang an für klare Regelungen gesorgt hatte.

  7. Autor Peter Riplinger
    am 21. Februar 2016
    7.

    Angesichts der seit 1980 zahlreichen Änderungen an den Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber (zuletzt Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen), kann man Berufseinsteiger nur eindringlich davor warnen, eine rein arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung) unter dem Etikett "Betriebliche Altersversorgung" abzuschließen. Wenn der Arbeitgeber keinen erheblichen finanziellen Beitrag leistet und man in der Berufslaufbahn die Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenversicherung und später vielleicht der Rentenversicherung überschreitet, wird die Entgeltumwandlung zum Verlustgeschäft. Hauptursache dafür ist der von den Krankenkassen eingeforderte volle Beitragssatz (zurzeit ca. 18 Prozent). in der Rentenphase. Dieser wird wohl bis zur Rente und auch während des Rentenbezugs noch weiter steigen und muss auch auf etwaige Erträge aus der Direktversicherung gezahlt werden.Soviel kann man während der Sparphase an Sozialbeiträgen nicht dauerhaft einsparen. An eine ordentliche Rendite zum Ausgleich von Inflation ist angesichts der Niedrigzinsen gar nicht zu denken. Die Krankenkasse wird aber doppelt profitieren. Wie das später bei der Riesterrente aussieht, steht auch noch in den Sternen.

  8. Autor werner staron
    am 21. Februar 2016
    8.

    Auch ich betroffener dieses Vertragsbruches und komme mir vor wie ein
    verurteilter Straftäter:
    Vergehen Altersvorsorge = 10Jahre und 12000€ Geldbuße.
    Da rot,grün und schwarz gleichermaßen für dieses GMG verantwortlich
    zeichnet ist eine Wahl dieser Parteien nicht mehr möglich.

  9. Autor werner staron
    am 22. Februar 2016
    9.

    An alle Betroffenen in Mittelfranken,
    die Stadtratsfraktion der SPD in Nürnberg veranstaltet am 25.2.2016 einen Vortrag und Diskussion zum Thema:
    Die Wahlbeteiligung sinkt-was können wir vor Ort dagegen tun?
    Karl-Bröger-Zentrum 18 00Uhr.
    Eine wunderbare Gelegenheit zu dem Vertrauensbruch Bestandsschutz Stellung zu nehmen

  10. Autor Elke Görtz
    am 24. Februar 2016
    10.

    Ich habe 1992 aufgrund der damaligen Rechtslage eine Kapitallebensversicherung/Direktversicherung, ohne jemals eine Entgeltumwandlung vorgenommen zu haben, abgeschlossen und sie 2013, ausgezahlt bekommen. Seitdem muss ich Monat für Monat 10 Jahre lang an die gesetzl. Krankenversicherung den vollen Krankenkassen- u. Pflegebeitrag zusätzlich zu meinem sowieso gesetzlich vorgegebenen Beitrag, da ich noch berufstätig bin, zahlen. Durch eine Nacht- und Nebelaktion der Politik wurde der Bestandsschutz von Altverträgen aufgehoben, ohne dass die Möglichkeit für eine Alternative bestand. Damit wurden die Kassen der gesetzl. Krankenversicherung wieder gefüllt und die Wirtschaft entlastet, denn der AG spart dadurch den Anteil an Sozialleistungen. Ich fühle mich betrogen.

  11. Autor Peter Robitzsch
    am 26. Februar 2016
    11.

    Es ist nicht zu fassen, wie die Bundesregierungen mit ihren Vorgesetzen (Bürgern) umgehen. Um eine Finanzierunglücke im ges. Krankenversicherungssystem zu schließen wurde 2004 fast beliebig auf "Direktversicherungen" zugegriffen - es hätte nach dieser "Logik" genauso Sparkonten oder "Aktiensparer" oder einfach nur "Besitzer blauer PKWs" treffen können. Die Belastung einer einzelnen Gruppe ist rein willkürlich - zeigt aber, dass sich auch die nächsten Generationen nicht auf Zusagen/Empfehlungen der Bundesregierungen verlassen können. Wer heute vorsorgt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit für die nächste Finanzlücke der KV oder im Steuersäckel herangezogen. Vorsicht: Bargeld abschaffen macht diesen "staatlichen Raub" noch einfacher. Vertrauen schaffen sieht anders aus!

  12. Autor Rudolf Bartel
    am 26. Februar 2016
    12.

    Ich habe eine Direktversicherung im Jahre 1987 für eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Diese wurde vom Staat zur Zukunftssicherung mit einem Pauschalsteuersatz von 10 % beworben, ansonsten entspreche sie einer normalen Lebensversicherung mit einer Ausnahme, dass der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Bei vorzeitiger Kündigung wäre der Anspruch darauf verfallen, wenn die Versorgungszusage nicht mindestens 10 Jahre bestanden hat. Der Beitrag wurde im November jeden Jahres aus der Jahresgratifikation gezahlt, also ohne Zuschuss durch den Arbeitgeber.
    In den darauf folgenden Jahren wurde die pauschale Steuer über 15 % auf 20 % angehoben! Eigentlich auch schon ein Unding, denn bei Abschluss des Vertrages hatte ich auf die damaligen Vertragsbedingungen vertraut (auch hier gab es schon keinen Bestandsschutz). Nun kam auch noch die gesetzliche Änderung 2004, die gänzlich an mir vorüberging, erst vor einiger Zeit erfuhr ich davon, dass auf 10 Jahre verteilt auf die Lebensversicherung SV-Beiträge zu zahlen sind. Insgesamt würden sich die Abzüge damit auf ca. 39 % (einschließlich Kirchensteuer) addieren! Wo ist da der Bestandsschutz für den gewissenhaften Bürger, der für sein Auskommen im Alter sorgt? Welchen Programmen der Regierung kann man noch vertrauen? Nur denen für die erneuerbaren Energien?

  13. Autor Wolfgang Schwarz
    am 29. Februar 2016
    13.

    Habe ca. EUR 22.000 bei dieser Hauruckaktion der CDU/SPD/Grüne 2003/2004 verloren, Meine Lebensversicherung, die mein AG für mich als Absicherung für meine Familie abgeschlossen hatte, wurde einfach schlank vom BSG zur Vorsorgeleistung erklärt, nur weil mein ehemaliger AG als VN auftrat und nicht ich. Dieser Vertrag hatte nichts mit einer Versorgung zu tun, konnte nicht verrentet werden, hätte aber von mir vererbt werden können. Letzteres alleine beweist die Nichtversorgungsabsicht!. Renten sind nicht vererbbar und gehen z.B. auf Waisen etc. über.
    Die für diese Abzocke verantwortlichen etablierten Parteien sind einfach nicht mehr wählbar, da schlicht nicht mehr vertrauenswürdig. Denke, daß ca. 13 Millionen betroffene Familien, dieses ähnlich sehen.

  14. Autor Norbert Wichmann
    am 05. März 2016
    14.

    Hey Revoluzzer (Altersruheständler und die es noch werden wollen),
    wo seid ihr??
    In jüngeren Jahren haben wir eine moderne neue Kultur geprägt. Oswald Kolle, lange Haare mit Blumen, Woodstock, Fall der Mauer, Demos mit Joschka, haben wir alle gelebt! Und nun, im letzten Lebensabschnitt, sind von ca. 8 Mil. Direktversicheungsgeschädigten gerade einmal 0,000125% gegen die hanebüchene Kürzung der Altersbezüge? Wo ist der Rest? Habt ihr euch im Alter von unseren damaligen Tugenden verabschiedet und geschluckt, was uns die nächste Generation auferlegt hat? Wir Ältere haben in der heutigen Gesellschaft keine Lobby mehr, wir sind nur noch "Beifang". Aber auch Beifang hat heute wieder Werte!
    Daher erhebt euch noch einmal und kämpft mit! Weitere Info auf http://www.dvg-ev.org/

  15. Autor Norbert Wichmann
    am 05. März 2016
    15.

    8 Mil. Direktversicherungsgeschädigte bei den anstehenden Wahlen unschlüssig!
    Ein Großteil der ca. 8 Mil. betroffenen Geschädigten aus den betrieblichen Direktversicherungen ist noch unschlüssig, welcher Partei sie bei den nächsten Wahlen ihr Vertrauen schenken.
    Nach einer Gesetzesänderung der Rot / Grünen Koalition im Jahre 2004, § 229 SGB V, damit einhergehend und gesetzeswidrig ältere Direktversicherungen vor 2002, die ausschließlich der Arbeitnehmer finanziert hat, der Arbeitgeber fungierte hier lediglich als Dienstleister, wurden diese plötzlich mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in aller Stille belegt. Das Ergebnis dessen: über 10 Jahre zahlt jetzt jeder Versicherte noch einmal ca. 18% von seiner mühsam angesparten Altersvorsorge.
    Bisher ist bei den regierenden Parteien kein Verständnis vorhanden, diese missliche Situation zu verändern. Wenn dann noch Gerichte zusätzlich Verfassungsgrundsätze wie den Eigentums- und Vertrauensschutz, eine Typisierung den Gleichheitsgrundsatz aufheben und es erlaubt ist, dass völlig ungleiche Vertragsbestände gleich gestellt werden, verliert der Bürger zurecht und massiv das Vertrauen in seinen Staat.
    „Das Hemd ist hierbei näher als die Hose“, durch die immer kleiner werdenden Renten will man seine Alterszusagen als wieder gesichert zurückgewinnen. Daher auch die Bereitschaft vieler Betroffener zur Wechselwahl!
    In einer Demokratie entscheiden bekanntlich Mehrheiten und Mehrheiten gewinnt man nur durch Wähler. Hierzu zählen auch die Betroffenen.
    Schlussendlich bleibt abzuwarten wie sich die Regierungsvertreter entscheiden. Auch die Möglichkeit Forderungen an die ehemaligen Arbeitgeber und die Versicherer, auf Grund der mangelhafter Informationspolitik zu stellen, ist in Bearbeitung.

  16. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.