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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Betrug der eigenen Alters-Vorsorge
Im Gegensatz zu einer Direktversicherung,die üblicherweise vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird (dieses ist bei mir nicht der Fall) ,hat sich der Arbeitgeber in keiner Weise vertraglich beteiligt, da
Betriebsrente.Die eigene Lebensversicherung diente einzig der Altersversorgung.Es handelte sich um einen betriebsfremden Versicherer. Der Arbeitgeber war in keiner Weise vertraglich beteiligt. Sämtliche Kosten gingen zu meinen Lasten.Um in den Genuss einer Steuerersparnis zu kommen,musste man einen Antrag unterschreiben,in dem Fall
-Direktversicherung- sonstige vertraglichen Gegebenheiten hatten weiterhin Bestand, Urkunden usw. Text Arbeitgeber:
Aufgrund Ihrer Initiative ist ihr damaliger Arbeitgeber gemäß
den gesetzlichen Vorgaben als Versicherungsnehmer in den
Lebensversicherungsvertrag eingetreten. Es bestand ein
unwiderrufliches Bezugsrecht zu Ihren Gunsten.Neben den
gesetzlichen Verpflichtungen aus diesem Versicherungsver-
hältnis bestand keine separate Versorgungszusage,die
Regelungen zur Direktversicherung im Rahmen der
Entgeltumwandlung enthielt. Die Beiträge unterlagen
gem.§ 40b EstG der Pauschalversteuerung . Die pauschalen
Steuern wurden auf Sie abgewälzt.
Die 26 Jahre gültigen Vertragsbedingungen nun durch eine
nachträgliche ( bei Auszahlung) Gesetzesänderung außer
Kraft zu setzen verstößt gegen treu und Glauben.
Toller Trick... Wer im Briefkopf steht " Zahlt " !!!!
Als Angestellter zahlte ich von 1971 den jeweiligen
Höchstbeitrag in die BEK-Ersatzkasse ! Als Rentner zahle
ich alleine gute € 500 .plus Bfa-direkt von Rente gute €150 ?.
Das Bundesverfassungsgericht sollte mit meinen
Arbeitgeber in Kontakt treten ,die Entscheidung von
Herren Kirchof ist in der Sache in keiner Weise
nachvollziehbar .
Nach alledem sollte unsere Bundeskanzlerin
Dr .Angela Merkel sich hier einschalten,denn es gibt sehr sehr
viele geschädigte .
Kommentare (2)Schließen
am 15. Februar 2016
1.
am 09. März 2016
2.
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