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Soziales
Absicherung von Menschen mit Geistiger Behinderung fürs Alter
Sehr verehrte Frau Dr. Merkel,
Ich weiß Sie haben im Moment alle Hände voll zu tun mit der "Flüchlingskrise", aber mich beschäftigt schon seit langem folgende Frage
Warum dürfen wir als Eltern nicht finanzielle Vorsorge für unseren Sohn mit geistiger Behinderung 80% im Behindertenausweis B treffen? Unser Sohn ist Brillenträger. Die Kassen zahlen zur Brille nichts mehr dazu. zu den Gläsern sowenig, das es nichtmal für ein Glas reicht. Aus Sicherheitsgründen trägt Michael Kunststoffgläser,die aber leicht verkratzen und alle 2-3Jahre erneuert werden Müssen.
Wir würden nun gerne ein Polster ansparen, das gewährleistet, das Michael immer die benötigte Brille erhalten kann und auch im Alter sich mal was gönnen kann.Leider dürfen Menschen mit Behinderung nun weniger als 1500 Euro Sparguthaben besitzen. Das sind max. 6-7 Brillen . Michael ist 22 Jahre. also mit Mitte 40 wäre kein Geld mehr da.Es würde doch auch die Sozialkassen entlasten, wenn die Eltern und Geschwister etwas Vorsorge für den Behinderten treffen dürften.
Ist es möglich, die derzeitige Regelung noch einmal zu Überdenken?. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte bei Ihrem Antritt auch angekündigt diesbezüglich etwas ereichen zu wollen. Leider hat man da bis dato nichts mehr gehört.
Ich würde mich sehr über eine Anwort von Ihnen, auch als Elternbeirätin der Mainfr. Werkst. Och., freuen,
Ich wünschen Ihnen viel Kraft
Gemeinsam schaffen wir das
Herzlichst
Angelika Bruder
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am 18. Februar 2016
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am 19. Februar 2016
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