Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Detlef Hübner am 24. Februar 2016
7897 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rente abschlagsfrei

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
durch ihr Wirken wurde die abschlagsfreie Rente ab 63 zum Stichtag 1.juli 2014 eingeführt. Die Begründung für diese Maßnahme war einzigartig. Es werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen und ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Was sind die Menschen wert, die mit 62 Jahren ohne besonderen Stichtag in Rente gegangen sind und bereits 45 und mehr Arbeitsjahre haben? Hier schlägt der volle Abschlag von 10,8 % zu, obwohl die Arbeitsleistung vorliegt. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich oder jeder vor seinem eigenen?
Gerecht wäre, wenn allen Rentnern der Abschlag bis zur Erreichung des 63 Lebensjahres an diesem besonderen Stichtag berechnet wird. Auch rückwirkend, da 45 Arbeitsjahre vorliegen.
Eine weitere Frage stellt sich mir. Wann will die Bundesregierung endlich eine Angleichung der Renten Ost/West oder wenigstens einen verbindlichen Fahrplan verabschieden?
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Hübner

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 24. Februar 2016
    1.

    Prof. Dr. Kurt Biedenkopf hat eine Grundrente vorgeschlagen,
    von der ein Renter in Ehre und Würde leben und sterben kann.
    .
    Wer eine höhe Rente angespart hat.
    Sollte natürich diese bekommen.
    .
    Diesen Vorschlag sollte man
    noch einmal aufgreifen.

  2. Autor angelika maria bruder
    am 25. Februar 2016
    2.

    Zu 1 Wäre dann die Grundrente höher als die Grundsicherung oder bleibt sie sich gleich?

  3. Autor Detlef Hübner
    Kommentar zu Kommentar 2 am 26. Februar 2016
    3.

    Die Grundrente durch eigene Beitragszahlung muss höher sein als die Grundsicherung. Es wird doch stets von einer Rentenversicherung gesprochen aus der eine Altersrente hervorgeht. Die Grundsicherung als staatliche Leistung muss aus Steuermitteln getragen werden.

  4. Autor Detlef Hübner
    am 22. März 2016
    4.

    Wie alles im Leben ist der Standpunkt von unterschiedlichen Betrachtungsweisen und politischen Entscheidungen geprägt. Die Gesellschaft hat die Lebensläufe beeinflusst und damit die Erwerbsbedingungen gesetzt. International üblich bedeutet die vermeintliche Vollbeschäftigung, an dem Arbeitsort einer zielgerichteten Tätigkeit nachzugehen bzw. dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen. Dafür erhält er nach Tarifvertrag ein Entgelt. Nun können weise Menschen so oder so den Sachverhalt sehen. Es ist eine historische politische Entscheidung gewesen, die die deutsche Wiedervereinigung für die Menschen auch im Rentenrecht besiegelt.
    Es gibt viele Themen in der Rentenversicherung die so oder so gesehen werden können. Denkt man nur an Rente mit 63 oder Lebensleistungsrente. Warum zahlen nur Altersrentner die Pflegeversicherung in voller Höhe?

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.