Sehr geehrter Herr Meyr,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundespolizei führt seit dem 13. September 2015 Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durch – mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Grenze. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zustrom der Flüchtlinge nach Deutschland zu begrenzen und ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten.
Allerdings ist die Zahl der Flüchtlinge in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Sollten die Zahlen weiterhin niedrig bleiben, ist zu entscheiden, ob sich die Grenzkontrollen herunterfahren lassen.
Grundsätzlich gilt: Umfang und Intensität der Grenzkontrollen müssen sich auf das Maß beschränken, das für die Sicherheit notwendig ist. Und sie müssen im Rahmen des geltenden Rechts und der verfügbaren Personalressourcen erfolgen. Die Aufgabe „Grenzschutz" wird nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum wahrgenommen, sondern auch im Inland – auf Flug- und Seehäfen sowie an Bahnhöfen und in Zügen.
Unabhängig von den zeitweisen Binnengrenzkontrollen gelten die üblichen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Drittstaatsangehörige müssen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges und anerkanntes Grenzübertritts-Dokument und einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besitzen und beim Grenzübertritt mit sich führen.
Um unerlaubte Einreisen in das Bundesgebiet zu beenden, darf die Bundespolizei die Identität einer Person auch nach Grenzübertritt feststellen. Diese Befugnis gilt im Umfeld von bis zu dreißig Kilometern zur Grenze.
Diese Kontrollmaßnahmen erfolgen unregelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten, an unterschiedlichen Orten und stichprobenartig je nach Reiseaufkommen. Zudem finden solche Kontrollen auf der Grundlage ständig aktualisierter Lageerkenntnissen und polizeilicher Erfahrung statt.
Die Bundespolizei erfüllt an den Außengrenzen auch die Aufgabe, grenzüberschreitende Schleusungskriminalität und – im Zusammenhang damit – kriminelle Delikte wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte zu bekämpfen.
Eine dauerhafte Schließung der Grenzen nach Deutschland kommt für die Bundesregierung derzeit nicht in Betracht. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach betont, dass die Flüchtlingskrise ein europäisches Problem ist und sich nicht allein an der deutschen Grenze lösen lässt.
Weitere Informationen auf der Sonderseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Startseite/st...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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