Sehr geehrte Frau Albinus,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Menschen ohne Bleibeperspektive müssen unser Land zügig verlassen. Um sicherzustellen, dass sie das tatsächlich tun, verfolgt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.
So werden mit den Regelungen des Asylpakets II beschleunigte Asylverfahren für solche Anträge eingeführt, die von vornherein kaum Erfolgsaussichten haben. Diese Verfahren werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt und innerhalb einer Woche abgeschlossen. Bei negativem Ausgang kann die Rückführung unmittelbar von dort aus erfolgen.
Nach Abschluss des Asylverfahrens werden Rückführungshindernisse abgebaut: Das Asylpaket II beseitigt zum Beispiel Hindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen. Für ärztliche Krankheitsbescheinigungen gelten nun qualifizierte Kriterien. So eine Bescheinigung ist im Krankheitsfall unverzüglich vorzulegen. Das Gesetz stellt klar, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat auch ausreichend sein kann, wenn dort der deutsche Standard nicht erfüllt ist.
Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung sie gesenkt. Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer hat das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern deutlich verschärft.
Außerdem ist die Rückführung von Flüchtlingen in nordafrikanische Staaten einfacher. Bundesinnenminister de Maizière war sich auf seiner Reise nach Algerien, Tunesien und Marokko mit seinen dortigen Amtskollegen einig: Die aktuellen Flüchtlingsströme dürfen nicht zur illegalen Migration ausgenutzt werden. Marokkanische, algerische und tunesische Staatsbürger, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sollen schneller zurückgeführt werden.
So nimmt Marokko ohne zahlenmäßige Begrenzung seine Staatsbürger zurück, die 2015 illegal nach Deutschland gekommen sind. Die Feststellung der Identität erfolgt insbesondere anhand von Fingerabdrücken, die in Marokko für biometrische Pässe gespeichert sind. Pass-Ersatzpapiere gibt es künftig schneller als bisher.
Auch in Algerien soll das Verfahren zügiger als bisher durchgeführt werden. Die Feststellung soll grundsätzlich per Foto oder Fingerabdruck oder durch Anhörungen der Betroffenen erfolgen. Ein Pilotprojekt sieht auch zwischen Deutschland und Tunesien eine regelmäßige Rückführung vor.
Grundsätzlich ist jeder Staat verpflichtet, seine Staatsangehörigen – auch gegen deren Willen – zurückzunehmen, wenn sie in Deutschland nicht als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Das ist eine Pflicht, die sich aus dem Völkerrecht ergibt und in Rückübernahmekommen konkretisiert wird.
Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016/03/2016...
www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluechtlings-A...
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/02/asylp...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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