Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor A. Schwenninger am 02. März 2016
9765 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Dringend benötigter Wohnraum für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Habe vor ca.6 Monaten dem Ostalbkreis,nach einem Radioaufruf des Landrates Herr Pavel,
3 Wohnungen,Bj 2003,sofort beziehbar zur ortsüblichen Miete angeboten,Besichtigung erfolgte erfolgreich,
Ende des Jahres eine Mail,der LR ist für die Anmietung,nun kam die Absage,der BGM und der OVS (beide CDU)
Stehen der Anmietung ablehnend gegenüber,nun meine Frage an Sie,suchen wir nun in Deutschland Wohnraum zur Integration der Flüchtlinge oder nicht?
Mit solchen Vertretern in den Kommunen,schaffen wir eine Integration nie!
Ich hoffe das mein Beitrag ein Einzelfall ist,wenn nicht,haben Sie noch viel Überzeugungsarbeit an der Basis zu leisten.
Da ist,wir schaffen das,noch nicht angekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schwenninger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schwenninger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Vielen Dank auch für das Engagement, denn die Aufnahme Hunderttausender Geflüchteter stellt unser Land vor eine große Herausforderung: Wir müssen diejenigen, die zu uns kommen und bleiben dürfen, integrieren und dabei gleichzeitig unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren.

Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen finanziell bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Zugleich gilt aber die Zuständigkeit der Behörden vor Ort für alle Fragen der Unterbringung. Dies gilt auch für den von Ihnen geschilderten Fall, so dass wir uns dazu nicht äußern können. Dafür bitten wir um Verständnis.

Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden darüber hinaus bei der Flüchtlingsunterbringung und der Integrationsaufgabe mit den Programmen der Städtebauförderung, insbesondere mit dem Leitprogramm "Soziale Stadt". Das soll in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen und daher abermals aufgestockt werden. Dazu sollen sich die bereits Anfang des Jahres verdoppelten Mittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2020 nochmals erhöhen. Es geht darum, allen betroffenen Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Das Programm „Soziale Stadt“ fördert auch Investitionen in wohnortnahe Begegnungszentren. Des Weiteren geht es darum, das Wohnumfeld zu verbessern sowie in das Quartiersmanagement zu investieren. Dies alles sind wichtige Maßnahmen für eine sozial gerechte Stadtteilentwicklung und zugleich eine bessere Integration der Zuwanderer.

Weitere Informationen:

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebau-fo...

http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/S...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung