Sehr geehrter Herr Schwenninger,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vielen Dank auch für das Engagement, denn die Aufnahme Hunderttausender Geflüchteter stellt unser Land vor eine große Herausforderung: Wir müssen diejenigen, die zu uns kommen und bleiben dürfen, integrieren und dabei gleichzeitig unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen finanziell bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Zugleich gilt aber die Zuständigkeit der Behörden vor Ort für alle Fragen der Unterbringung. Dies gilt auch für den von Ihnen geschilderten Fall, so dass wir uns dazu nicht äußern können. Dafür bitten wir um Verständnis.
Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden darüber hinaus bei der Flüchtlingsunterbringung und der Integrationsaufgabe mit den Programmen der Städtebauförderung, insbesondere mit dem Leitprogramm "Soziale Stadt". Das soll in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen und daher abermals aufgestockt werden. Dazu sollen sich die bereits Anfang des Jahres verdoppelten Mittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2020 nochmals erhöhen. Es geht darum, allen betroffenen Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Das Programm „Soziale Stadt“ fördert auch Investitionen in wohnortnahe Begegnungszentren. Des Weiteren geht es darum, das Wohnumfeld zu verbessern sowie in das Quartiersmanagement zu investieren. Dies alles sind wichtige Maßnahmen für eine sozial gerechte Stadtteilentwicklung und zugleich eine bessere Integration der Zuwanderer.
Weitere Informationen:
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebau-fo...
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/S...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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